Datum: 27.02.2018
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeindevertretung


Öffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 22:07 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Mitteilungen
3 Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; 2. Änderung des Bebauungsplans "Sandbuckel - Schwanklingen" in Birkenau a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §3 Abs. 2 BauGB b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB c) Beschlussfassung der Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
4 Vergabe von Architektenleistungen an den Gewinner des Realisierungswettbewerbs;
5 Preisanpassung gemeindeeigene Einrichtungen
6 Antrag der FWV-Fraktion vom 12.02.2018; Gehweg Nieder-Liebersbach - Reisen, Aufnahme in den Investitionsplan und Realisierung
7 Antrag der FWV-Fraktion vom 12.02.2018; Umwidmung Anspardarlehen Bürgerhaus
8 Antrag der FWV-Fraktion vom 12.02.2018; Transparenter Haushalt
9 Verschiedenes

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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 27.02.2018 ö 1

Sitzungsverlauf 1

Der Gemeindevertretervorsitzende Volker Buser eröffnet um 20.02 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung; er begrüßt die Anwesenden.

Es wird festgestellt, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde; auf Nachfrage werden keine Einwände erhoben.

Anträge zur Tagesordnung: Keine


Herr Hilman vertritt Frau Leonhard als Schriftführer für die Gemeindevertretersitzung.
Abstimmung:        Einstimmig angenommen


Herr Buser spricht seinen Dank an den stellvertretenden Gemeindevertretervorsitzenden Bernd Brockenauer aus, der die Gemeindevertretersitzung am 16.01.2018 in Vertretung für Herrn Buser geleitet hat.


Die Beschlussfähigkeit wird mit 23 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt:
CDU-Fraktion:                                8 Stimmen
SPD-Fraktion:                                6 Stimmen        
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:        3 Stimmen
FWV-Fraktion:                                3 Stimmen
FDP-Fraktion:                                3 Stimmen

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2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 27.02.2018 ö 2

Sitzungsverlauf 1

Mitteilungen des Bürgermeisters
  1. Antwort auf die Anfrage der FDP Fraktion; Protokolle Ratsinformationssystem

Die Protokolle für die Jahre 2014, 2015, 2016 und 2017 wurden von der Verwaltung in das Ratsinformationssystem eingepflegt.

  1. Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Grünen; Einsatz Glyphosat im Gemeindegebiet

  1. Einsatz von Glyphosat auf Flächen der Gemeinde Birkenau

Antwort: Zum Beispiel auf Friedhofswegen und Sportplätzen wurde bis zum Jahr 2017 Glyphosat eingesetzt, im Bereich des Freibades, sowie in Kindergärten und auf Spielplätzen wurde auf Glyphosat verzichtet.

Ab dem Jahr 2018 wird auf die Verwendung von Glyphosat verzichtet. Alternativen zur Unkrautbekämpfung werden hierzu geprüft. Gespräche mit den Nachbarkommunen laufen bzgl. einer eventuellen gemeinsamen Lösung.

  1. Einsatz von Glyphosat durch private Unternehmen bei der Pflege von Gemeindeeigenen Grundstücken

Antwort: Hier gibt die Gemeinde Hinweise auf die Gesetzlichen Bestimmungen an die sich die privaten Unternehmen halten müssen.
  1. Einsatz von Glyphosat in Pachtgärten

Antwort: Auch hierzu gibt die Gemeinde Hinweise im Pachtvertrag auf die Nichtverwendung von Glyphosat auf den verpachteten Gartengrundstücken.

  1. Aufforderung von der Gemeinde an die Bürger auf Glyphosat zu verzichten

Antwort: Bisher wurde von der Gemeinde keine Aufforderung im Bezug auf einen Glyphosatverzicht an die Bürger gerichtet. Es gibt Überlegungen eine solche Aufforderung über einen Bericht in der BGR zu veröffentlichen.

  1. Arbeitslosenzahlen / Stand Dezember 2017

Im Dezember 2017: 141 Arbeitslose; Vergleich Dezember 2016: 146 Arbeitslose

  1. Städtepartnerschaft 40 Jahre La Rochefoucauld

Der Partnerschaftsverein hat eine Fahrt anlässlich des 40-jährigen Jubiläums der Städtepartnerschaft Birkenau – La Rochefoucauld geplant. Vom 10.05.-13.05.2018 soll die Fahrt nach La Rochefoucauld statt finden. An diesem Wochenende findet in unserer Partnergemeinde u.a. ein Festabend statt. Bisher hat sich kein politischer Vertreter für die Fahrt angemeldet. Herr Bürgermeister Morr hat die poltischen Vertreter nochmals dazu aufgerufen an der Fahrt anlässlich des Jubiläums teilzunehmen.

Am 18.04.2018 veranstaltet der Partnerschaftsverein eine Fahrt nach Strassburg zum Europäischen Parlament, hier sind nur noch wenige Plätze verfügbar.         

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3. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; 2. Änderung des Bebauungsplans "Sandbuckel - Schwanklingen" in Birkenau a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB in Verbindung mit §3 Abs. 2 BauGB b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB c) Beschlussfassung der Bebauungsplanänderung als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 27.02.2018 ö Beschließend 3

Beschlussvorschlag 1

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

a)        Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Bürger, welche Einwendungen zum Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

b)        Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

c)        Die Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom September 2017 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahme a) unter b) ergeben. Die Begründung wird gebilligt.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birkenau wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag 2

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

a)        Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Bürger, welche Einwendungen zum Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

b)        Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

c)        Die Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom September 2017 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahme a) unter b) ergeben. Die Begründung wird gebilligt.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birkenau wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag 3

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

a)        Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Bürger, welche Einwendungen zum Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

b)        Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt der Änderung des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

c)        Die Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung, wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom September 2017 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahme a) unter b) ergeben. Die Begründung wird gebilligt.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birkenau wird beauftragt, die Änderung des Bebauungsplanes durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Vergabe von Architektenleistungen an den Gewinner des Realisierungswettbewerbs;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 16.01.2018 ö 3
Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur 01.02.2018 ö Vorberatend 2
Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur Sitzung des Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur 19.02.2018 ö Vorberatend 2
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 19.02.2018 ö Vorberatend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.02.2018 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 27.02.2018 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

Herr Mager bekommt das Wort von Herrn Buser und berichtet als Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses stellvertretend auch für den Ausschuss Soziales, Sport und Kultur sowie den Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr über die gemeinsame Sitzung  der drei Ausschüsse am 19.02.2018 und der Sitzung vom SSK vom 1. Februar 2018, bezüglich der Vergabe der Leistungsphase 1+2 für das Bürgerhaus.

Gemeinsamer Änderungsantrag der Ausschüsse SSK, BUEV und HFA:

  1. Auf der Grundlage des Angebotes vom 27.11.2017 und unter Berücksichtigung der in der gemeinsamen Sitzung von SSK, BUEV und HFA vom 19.02.2018 aufgezeigten Einsparpotentiale erhält der 1. Preisträger des Realisierungswettbewerbes für das Bürgerhaus, Büro StudioBornheim, Frankfurt den Auftrag die Architektenleistung zunächst für die Leistungsphasen 1+2, (Honorarsumme derzeit 52.387,32€ brutto) auszuführen.
  2. Die Verwaltung wird angewiesen, ein Beratungsunternehmen mit der Erstellung eines Betreiber-, Nutzerkonzeptes zu beauftragen, wobei dabei die Möglichkeit zur Generierung von zusätzlichen Einnahmen (durch externe Veranstaltungen) geprüft werden soll.
  3. Der Termin für die Bürgerversammlung soll nach der Freigabe der Entwurfsplanung stattfinden.
  4. Die Planung der Schwimmbadräume bleibt Bestandteil der Leistungsphase 1+2.
  5. Die Gesamtsumme der Investitionen und der daraus resultierenden Folgekosten sind in die Haushaltsberatungen des HFA einzubringen.

Abstimmung zu 1):        Einstimmig angenommen
Abstimmung zu 2):        Ergänzung von Bürgermeister Morr, dass Klärungsbedarf darüber besteht, in welchem Gremium eventuelle Nachfragen zur Konkretisierung des Auftrages behandelt werden sollen. Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Abstimmung zu 3):        Einstimmig angenommen
Abstimmung zu 4):        Einstimmig angenommen
Abstimmung zu 5):        Einstimmig angenommen

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5. Preisanpassung gemeindeeigene Einrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 27.02.2018 ö 5
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.05.2018 ö Vorberatend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 22.05.2018 ö Beschließend 5

Sitzungsverlauf 1

Änderungsantrag der SPD Fraktion durch Herrn Mager:

Der Tagesordnungspunkt „Preisanpassung gemeindeeigene Einrichtungen“ wird auf Antrag der SPD-Fraktion an den HFA zur weiteren Beratung verwiesen. In den Beratungen sind die vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen unter anderem im Hinblick auf die im Anhang aufgeworfenen Fragen und Anmerkungen zu erörtern. Als weitere Diskussionsgrundlage sollen die ergänzenden Angaben der Verwaltung zur Thematik zusammengetragen und dem HFA für die Beratungen zur Verfügung gestellt werden. Der Verwaltung ist die Gelegenheit zu geben, vor der Behandlung im HFA die gesamte Gebührenordnung einer Überarbeitung zu unterziehen.
Siehe Antrag im Anhang.

Herr Lindner, FWV-Fraktion, beantragt eine Sitzungsunterbrechung.

Sitzungsunterbrechung, Beginn: 21.12 Uhr
Sitzungsunterbrechung, Ende: 21.20 Uhr


Abstimmung über den eingebrachten Verweisungsantrag :
Einstimmig angenommen


Damit wird der TOP „Preisanpassung gemeindeeigene Einrichtungen“ in den HFA verwiesen.

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6. Antrag der FWV-Fraktion vom 12.02.2018; Gehweg Nieder-Liebersbach - Reisen, Aufnahme in den Investitionsplan und Realisierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 27.02.2018 ö Beschließend 6

Sitzungsverlauf 1

Antrag von Herr Lindner, FWV-Fraktion, wurde nach folgenden Zusagen zurückgezogen.
Bürgermeister Helmut Morr prüft ob der Bauhof die aufgeweichten Flächen (Reisener Straße) im Bereich der parkenden Fahrzeuge befestigen kann.
Ortsvorsteher Volker Buser wird in der IKEK Steuerungsgruppe den Antrag vorbringen und die eventuelle Umsetzung beraten.

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7. Antrag der FWV-Fraktion vom 12.02.2018; Umwidmung Anspardarlehen Bürgerhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 27.02.2018 ö Beschließend 7

Sitzungsverlauf 1

Antrag von Herrn Lindner, FWV-Fraktion, wurde zurückgezogen.
Herr Mager hat um 21.49 Uhr wegen eines Feuerwehreinsatzes die Sitzung verlassen.

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8. Antrag der FWV-Fraktion vom 12.02.2018; Transparenter Haushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 27.02.2018 ö Beschließend 8
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 20.03.2018 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

Herr Lindner von der FWV Fraktion erklärt als Antragsteller das Ziel seines Antrages und stellt nach seiner Stellungnahme den Antrag, dass dieser im HFA vorberaten wird.
Sitzungsunterbrechung; Beginn: 21.56 Uhr
Ende der Sitzungsunterbrechung; Ende: 22.03 Uhr

Herr Lindner stellt in einer Erklärung dar, dass dieser Antrag in keinem Zusammenhang mit dem Engagement und der Intensität vom Informationsfluss und deren Erläuterungen vom Kämmerer Volker Schäfer und seinen Kollegen zu tun habe. Ziel des Antrages sei eine weitere Verbesserung der Darstellungen eventuell zu erreichen.

Abstimmung über den Verweisungssantrag:        20 Ja- Stimmen, 2 Enthaltungen

Damit wird der TOP zuerst im HFA vorberaten.

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 27.02.2018 ö 9

Sitzungsverlauf 1

Mitteilung vom Gemeindevertretervorsitzenden:
Am 6. März 2018 findet eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und am 27. März 2018 die nächste Gemeindevertretersitzung statt.

Datenstand vom 28.02.2018 11:33 Uhr