Datum: 17.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeindevertretung
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 21:08 Uhr
zum Seitenanfang
1. Feststellung der Formalitäten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeindevertretung
|
Sitzung der Gemeindevertretung
|
17.12.2019
|
ö
|
|
1 |
Sitzungsverlauf 1
Der Gemeindevertretervorsitzende Volker Buser eröffnet um 19.04 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung; er begrüßt die Anwesenden.
Es wird festgestellt, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde; auf Nachfrage werden keine Einwände erhoben.
Die Beschlussfähigkeit wird mit 22 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt:
CDU-Fraktion: 7 Stimmen
SPD-Fraktion: 6 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 4 Stimmen
FWV-Fraktion: 4 Stimmen
FDP-Fraktion: 1 Stimme
Anträge zur Tagesordnung:
Der Tagesordnungspunkt 2 „Einführung und Verpflichtung eines nachrückenden Mitgliedes der CDU-Fraktion in die Gemeindevertretung“ wird zu Tagesordnungspunkt 2.1.
Die Tischvorlage „Einführung und Verpflichtung eines nachrückenden Mitgliedes der SPD-Fraktion in die Gemeindevertretung“ wird Tagesordnungspunkt 2.2.
Abstimmung: einstimmig zugestimmt
zum Seitenanfang
2. Einführung und Verpflichtung eines nachrückenden Mitgliedes der CDU-Fraktion in die Gemeindevertretung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeindevertretung
|
Sitzung der Gemeindevertretung
|
17.12.2019
|
ö
|
Beschließend
|
2 |
Sitzungsverlauf 1
Achim Wolperth wird als nachrückendes Mitglied für die CDU-Fraktion durch den Gemeindevertretervorsitzenden Volker Buser in die Gemeindevertretung eingeführt und mit Handschlag in sein Amt verpflichtet.
Achim Wolperth nimmt seinen Platz in den Reihen der CDU-Fraktion ein.
Die Beschlussfähigkeit wird mit 23 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt:
CDU-Fraktion: 8 Stimmen
SPD-Fraktion: 6 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 4 Stimmen
FWV-Fraktion: 4 Stimmen
FDP-Fraktion: 1 Stimme
19.12 Uhr – GV Andreas Helth nimmt fortan an der Sitzung teil.
Die Beschlussfähigkeit wird mit 24 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt:
CDU-Fraktion: 9 Stimmen
SPD-Fraktion: 6 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 4 Stimmen
FWV-Fraktion: 4 Stimmen
FDP-Fraktion: 1 Stimme
zum Seitenanfang
2.1. Einführung und Verpflichtung eines nachrückenden Mitgliedes der SPD-Fraktion in die Gemeindevertretung TISCHVORLAGE
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeindevertretung
|
Sitzung der Gemeindevertretung
|
17.12.2019
|
ö
|
Beschließend
|
2.1 |
Sitzungsverlauf 1
Frank Schumacher wird als nachrückendes Mitglied für die SPD-Fraktion durch den Gemeindevertretervorsitzenden Volker Buser in die Gemeindevertretung eingeführt und mit Handschlag in sein Amt verpflichtet.
Frank Schumacher nimmt seinen Platz in den Reihen der SPD-Fraktion ein.
Die Beschlussfähigkeit wird mit 25 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt.
CDU-Fraktion: 9 Stimmen
SPD-Fraktion: 7 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 4 Stimmen
FWV-Fraktion: 4 Stimmen
FDP-Fraktion 1 Stimme
zum Seitenanfang
3. Mitteilungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeindevertretung
|
Sitzung der Gemeindevertretung
|
17.12.2019
|
ö
|
|
3 |
Sitzungsverlauf 1
zum Seitenanfang
4. Waldwirtschaftsplan 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeindevertretung
|
Sitzung der Gemeindevertretung
|
17.12.2019
|
ö
|
Beschließend
|
4 |
Sitzungsverlauf 1
GVV Volker Buser erteilt, Forstamtsleiter Ralf Schepp, das Wort.
- Präsentation „Waldwirtschaftsplan 2020“
- Im Anschluss seiner Präsentation stand er für noch offene Fragen seitens der Mandatsträger zur Verfügung.
19.18 Uhr – GV Dr. Thilo Storch nimmt fortan an der Sitzung teil.
Die Beschlussfähigkeit wird mit 26 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt.
CDU-Fraktion: 9 Stimmen
SPD-Fraktion: 7 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 4 Stimmen
FWV-Fraktion: 4 Stimmen
FDP-Fraktion 2 Stimme
Beschlussvorschlag
Der vorliegende Waldwirtschaftsplan 2020 wird genehmigt.
Der Waldwirtschaftsplan 2020 schließt mit einem Fehlbetrag von - 14.929 € ab.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
5. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau;
a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beschlussfassung über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach den Maßgaben des § 13 a BauGB;
b) Anerkennung des vorgelegten Entwurfs zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 a BauGB und Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung auf dieser planerischen Grundlage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr
|
Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr
|
25.11.2019
|
ö
|
Vorberatend
|
3 |
Gemeindevertretung
|
Sitzung der Gemeindevertretung
|
17.12.2019
|
ö
|
Beschließend
|
5 |
Sitzungsverlauf 1
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit, den Tagesordnungspunkt „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ zur weiteren Beratung in den Ausschuss Bau, Umwelt, Energie und Verkehr zurückzuverweisen.
Abstimmung: 3 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung / mehrheitlich abgelehnt
Beschlussvorschlag 1
Zu a) Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). Aufgrund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen wird das Bauleitplanverfahren nach den Maßgaben des § 13 a BauGB für einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt.
Im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen. Ferner wird beschlossen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abzusehen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Zu b) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kühruhweg“ wird hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 a BauGB anerkannt und gebilligt. Es wird beschlossen, die Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte auf dieser planerischen Grundlage durchzuführen.
Grundlage obiger Beschlussfassungen ist der vorgelegte Planstand zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Datum vom 13.11.2019 des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Birkenau, Flur 1, Nr. 248/5, 252/12 und 248/4 (teilweise) wie in nachstehender Abbildung durch eine strichlierte Grenzlinie gekennzeichnet ist.
Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3, Enthaltungen: 1
Beschlussvorschlag 2
Zu a) Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). Aufgrund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen wird das Bauleitplanverfahren nach den Maßgaben des § 13 a BauGB für einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt.
Im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen. Ferner wird beschlossen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abzusehen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Zu b) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kühruhweg“ wird hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 a BauGB anerkannt und gebilligt. Es wird beschlossen, die Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte auf dieser planerischen Grundlage durchzuführen.
Grundlage obiger Beschlussfassungen ist der vorgelegte Planstand zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Datum vom 13.11.2019 des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Birkenau, Flur 1, Nr. 248/5, 252/12 und 248/4 (teilweise) wie in nachstehender Abbildung durch eine strichlierte Grenzlinie gekennzeichnet ist.
Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3, Enthaltungen: 1
zum Seitenanfang
6. Anpassung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
09.12.2019
|
ö
|
Vorberatend
|
2 |
Gemeindevertretung
|
Sitzung der Gemeindevertretung
|
17.12.2019
|
ö
|
Beschließend
|
6 |
Beschlussvorschlag
Der kalkulatorische Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird ab dem 01.01.2020 auf 4 % festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1
zum Seitenanfang
7. Anpassung der Wassergebühren ab dem 01.01.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
09.12.2019
|
ö
|
Vorberatend
|
3 |
Gemeindevertretung
|
Sitzung der Gemeindevertretung
|
17.12.2019
|
ö
|
Beschließend
|
7 |
Beschlussvorschlag
Es wird folgender
7. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 13.02.2001
beschlossen:
Artikel 1
§ 23 Benutzungsgebühren
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt pro m³ 3,07 € (2,87 € netto zzgl. 7 % MwSt.).
Artikel 2
Dieser 7. Nachtrag tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1
zum Seitenanfang
8. Anpassung der Entwässerungsgebühren ab dem 01.01.2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
|
09.12.2019
|
ö
|
Vorberatend
|
4 |
Gemeindevertretung
|
Sitzung der Gemeindevertretung
|
17.12.2019
|
ö
|
Beschließend
|
8 |
Beschlussvorschlag
Es wird folgender
5. Nachtrag zur Entwässerungssatzung [EWS]
vom 13.12.2011
beschlossen:
Artikel 1
§ 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt (= abflusswirksam befestigte Grundstücksfläche); pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,749 EUR jährlich erhoben. Die gebührenrelevante Fläche wird auf volle 10 m² abgerundet.
Artikel 2
§ 26 Abs. 3 der Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers (Leistungsgebühr) ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch
a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,11 EUR
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 1,29 EUR.
Artikel 3
Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1
zum Seitenanfang
9. Absichtserklärung für den Neubau einer Kindertagesstätte in NIeder-Liebersbach TISCHVORLAGE
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeindevertretung
|
Sitzung der Gemeindevertretung
|
26.11.2019
|
ö
|
|
6 |
|
Nicht sichtbar
|
|
|
|
|
Gemeindevertretung
|
Sitzung der Gemeindevertretung
|
17.12.2019
|
ö
|
Beschließend
|
9 |
Sitzungsverlauf 1
Der 1. Beigeordnete Wolfgang Grün berichtet aus der 1. Sitzung der Kindergartenkommission.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion:
- Die Gemeinde Birkenau hat im Ortsteil Nieder-Liebersbach akuten Bedarf für eine Kindertagesstätte mit drei Gruppen und eine Krippengruppe.
Frau Stephanie Neff – Eisleber Straße 4/1 in 69469 Weinheim – besitzt in Nieder-Liebersbach ein geeignetes Baugrundstück (Balzenbacher Straße 8/ehemaliges Deutsches Haus). Sie könnte als Generalunternehmerin eine entsprechende Kindertagesstätte in Abstimmung und im Auftrag der Gemeinde Birkenau bauen. Nach Fertigstellung und Abnahme würde Frau Neff diesen in die Gemeinde vermieten und in einem Folgeschritt an die Gemeinde Birkenau verkaufen.
In einem 1. Schritt beabsichtigt die Gemeinde Birkenau, Frau Neff mit einer Vorplanung auf der Basis der Bedarfsplanung (in Abstimmung mit einem Beratungsteam – von der Gemeinde zu benennen) zu beauftragen. Dafür fallen für die Gemeinde keine Kosten an. Das Beratungsteam bespricht mit Frau Neff bis Ende Januar 2020 die Anforderungen, auf deren Basis die Vorplanung erstellt wird.
Die Vorplanung ist bis zum 29. Februar 2020 der Kommission „Kita“ vorzustellen.
Anschließend entscheidet die Gemeindevertretung über die Fortsetzung des Projektes bzw. die Beauftragung der kostenpflichtigen Planung.
Die CDU-Fraktion schlägt der Gemeindevertretung vor, den Vorstand zu beauftragen, mit Frau Neff entsprechende Absprache zu treffen.
Der Vorstand wird beauftragt, gemäß des gemeinsamen Antrages von CDU und SPD (2019/617) die Planung für eine weitere die Kindertagesstätte Birkenau sowie eine Waldkindergartengruppe parallel voranzutreiben. Die Ergebnisse sollen der Gemeindevertretung bis zum 16.01.2020 zur Verfügung gestellt werden
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag über eine Absichtserklärung zum Bau einer Kindertagesstätte:
a) Die Gemeinde Birkenau beabsichtigt zusammen mit Frau Stephanie Neff, Eisleber Str. 4/1, 69469 Weinheim, als Generalunternehmerin im Ortsteil Nieder-Liebersbach eine neue Kindertagesstätte mit bis zu 4 Gruppen zu bauen.
b) Des Weiteren soll in der Kerngemeinde eine viergruppige Kindertagesstätte gebaut werden.
Der 1. Beigeordnete Wolfgang Grün berichtet aus der 1. Sitzung der Kindergartenkommission.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion:
- Die Gemeinde Birkenau hat im Ortsteil Nieder-Liebersbach akuten Bedarf für eine Kindertagesstätte mit drei Gruppen und eine Krippengruppe.
Frau Stephanie Neff – Eisleber Straße 4/1 in 69469 Weinheim – besitzt in Nieder-Liebersbach ein geeignetes Baugrundstück (Balzenbacher Straße 8/ehemaliges Deutsches Haus). Sie könnte als Generalunternehmerin eine entsprechende Kindertagesstätte in Abstimmung und im Auftrag der Gemeinde Birkenau bauen. Nach Fertigstellung und Abnahme würde Frau Neff diesen in die Gemeinde vermieten und in einem Folgeschritt an die Gemeinde Birkenau verkaufen.
In einem 1. Schritt beabsichtigt die Gemeinde Birkenau, Frau Neff mit einer Vorplanung auf der Basis der Bedarfsplanung (in Abstimmung mit einem Beratungsteam – von der Gemeinde zu benennen) zu beauftragen. Dafür fallen für die Gemeinde keine Kosten an. Das Beratungsteam bespricht mit Frau Neff bis Ende Januar 2020 die Anforderungen, auf deren Basis die Vorplanung erstellt wird.
Die Vorplanung ist bis zum 29. Februar 2020 der Kommission „Kita“ vorzustellen.
Anschließend entscheidet die Gemeindevertretung über die Fortsetzung des Projektes bzw. die Beauftragung der kostenpflichtigen Planung.
Die CDU-Fraktion schlägt der Gemeindevertretung vor, den Vorstand zu beauftragen, mit Frau Neff entsprechende Absprache zu treffen.
Der Vorstand wird beauftragt, gemäß des gemeinsamen Antrages von CDU und SPD (2019/617) die Planung für eine weitere die Kindertagesstätte Birkenau sowie eine Waldkindergartengruppe parallel voranzutreiben. Die Ergebnisse sollen der Gemeindevertretung bis zum 16.01.2020 zur Verfügung gestellt werden
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 2, Enthaltungen: 1
zum Seitenanfang
10. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeindevertretung
|
Sitzung der Gemeindevertretung
|
17.12.2019
|
ö
|
|
10 |
Sitzungsverlauf 1
V. Buser Nächste GV-Sitzung am 14.01.2020
Abgabefrist ist am 30.12.2019
FFW Hornbach lädt zur Jahreshauptversammlung am 04.01.2020, um 20.00 Uhr ein
Im Anschluss der Sitzung trägt der Vorsitzende der Gemeindevertretung Volker Buser einen Rückblick über das Sitzungsjahr 2019 vor. Er bedankt sich bei allen Mandatsträgern und dem Gemeindevorstand für die kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit; Dankesworte richtet er auch an die gesamte Verwaltung, an die Schriftführerinnen, an die Presse sowie an die treuen Zuschauer. GVV Volker Buser wünscht allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes, friedvolles – bei Gesundheit neues Jahr.
Frau Dr. Stadler bedankt sich für die tolle Zusammenarbeit als Gemeindevertreterin.
Datenstand vom 23.01.2020 08:48 Uhr