Datum: 17.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeindevertretung


Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 21:08 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Einführung und Verpflichtung eines nachrückenden Mitgliedes der CDU-Fraktion in die Gemeindevertretung
2.1 Einführung und Verpflichtung eines nachrückenden Mitgliedes der SPD-Fraktion in die Gemeindevertretung TISCHVORLAGE
3 Mitteilungen
4 Waldwirtschaftsplan 2020
5 Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau; a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beschlussfassung über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach den Maßgaben des § 13 a BauGB; b) Anerkennung des vorgelegten Entwurfs zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 a BauGB und Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung auf dieser planerischen Grundlage
6 Anpassung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals
7 Anpassung der Wassergebühren ab dem 01.01.2020
8 Anpassung der Entwässerungsgebühren ab dem 01.01.2020
9 Absichtserklärung für den Neubau einer Kindertagesstätte in NIeder-Liebersbach TISCHVORLAGE
10 Verschiedenes

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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö 1

Sitzungsverlauf 1

Der Gemeindevertretervorsitzende Volker Buser eröffnet um 19.04 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung; er begrüßt die Anwesenden.

Es wird festgestellt, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde; auf Nachfrage werden keine Einwände erhoben.

Die Beschlussfähigkeit wird mit 22 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt:
CDU-Fraktion:                                7 Stimmen
SPD-Fraktion:                                6 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:        4 Stimmen
FWV-Fraktion:                                4 Stimmen        
FDP-Fraktion:                                1 Stimme


Anträge zur Tagesordnung:

Der Tagesordnungspunkt 2 „Einführung und Verpflichtung eines nachrückenden Mitgliedes der CDU-Fraktion in die Gemeindevertretung“ wird zu Tagesordnungspunkt 2.1.

Die Tischvorlage „Einführung und Verpflichtung eines nachrückenden Mitgliedes der SPD-Fraktion in die Gemeindevertretung“ wird Tagesordnungspunkt 2.2.

Abstimmung:        einstimmig zugestimmt

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2. Einführung und Verpflichtung eines nachrückenden Mitgliedes der CDU-Fraktion in die Gemeindevertretung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 2

Sitzungsverlauf 1

Achim Wolperth wird als nachrückendes Mitglied für die CDU-Fraktion durch den Gemeindevertretervorsitzenden Volker Buser in die Gemeindevertretung eingeführt und mit Handschlag in sein Amt verpflichtet.

Achim Wolperth nimmt seinen Platz in den Reihen der CDU-Fraktion ein.

Die Beschlussfähigkeit wird mit 23 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt:
CDU-Fraktion:                                8 Stimmen
SPD-Fraktion:                                6 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:        4 Stimmen
FWV-Fraktion:                                4 Stimmen        
FDP-Fraktion:                                1 Stimme


19.12 Uhr – GV Andreas Helth nimmt fortan an der Sitzung teil.

Die Beschlussfähigkeit wird mit 24 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt:
CDU-Fraktion:                                9 Stimmen
SPD-Fraktion:                                6 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:        4 Stimmen
FWV-Fraktion:                                4 Stimmen        
FDP-Fraktion:                                1 Stimme

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2.1. Einführung und Verpflichtung eines nachrückenden Mitgliedes der SPD-Fraktion in die Gemeindevertretung TISCHVORLAGE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 2.1

Sitzungsverlauf 1

Frank Schumacher wird als nachrückendes Mitglied für die SPD-Fraktion durch den Gemeindevertretervorsitzenden Volker Buser in die Gemeindevertretung eingeführt und mit Handschlag in sein Amt verpflichtet.

Frank Schumacher nimmt seinen Platz in den Reihen der SPD-Fraktion ein.

Die Beschlussfähigkeit wird mit 25 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt.
CDU-Fraktion:                                   9 Stimmen
SPD-Fraktion:                                   7 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:           4 Stimmen
FWV-Fraktion:                                   4 Stimmen
FDP-Fraktion                                   1 Stimme

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3. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö 3

Sitzungsverlauf 1

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4. Waldwirtschaftsplan 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

GVV Volker Buser erteilt, Forstamtsleiter Ralf Schepp, das Wort.
  • Präsentation „Waldwirtschaftsplan 2020“
  • Im Anschluss seiner Präsentation stand er für noch offene Fragen seitens der Mandatsträger zur Verfügung.


19.18 Uhr – GV Dr. Thilo Storch nimmt fortan an der Sitzung teil.

Die Beschlussfähigkeit wird mit 26 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt.
CDU-Fraktion:                                   9 Stimmen
SPD-Fraktion:                                   7 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:           4 Stimmen
FWV-Fraktion:                                   4 Stimmen
FDP-Fraktion                                   2 Stimme

Beschlussvorschlag

Der vorliegende Waldwirtschaftsplan 2020 wird genehmigt.


Der Waldwirtschaftsplan 2020 schließt mit einem Fehlbetrag von - 14.929 € ab.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau; a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beschlussfassung über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach den Maßgaben des § 13 a BauGB; b) Anerkennung des vorgelegten Entwurfs zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 a BauGB und Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung auf dieser planerischen Grundlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 25.11.2019 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 5

Sitzungsverlauf 1

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit, den Tagesordnungspunkt „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ zur weiteren Beratung in den Ausschuss Bau, Umwelt, Energie und Verkehr zurückzuverweisen.

Abstimmung:        3 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung / mehrheitlich abgelehnt

Beschlussvorschlag 1

Zu a)        Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). Aufgrund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen wird das Bauleitplanverfahren nach den Maßgaben des § 13 a BauGB für einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt.
Im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen. Ferner wird beschlossen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz  2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz  3 und § 10 Abs. 4 BauGB abzusehen.
       Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Zu b)        Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kühruhweg“ wird hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 a BauGB anerkannt und gebilligt. Es wird beschlossen, die Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte auf dieser planerischen Grundlage durchzuführen.

Grundlage obiger Beschlussfassungen ist der vorgelegte Planstand zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Datum vom 13.11.2019 des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Birkenau, Flur 1, Nr. 248/5, 252/12 und 248/4 (teilweise) wie in nachstehender Abbildung durch eine strichlierte Grenzlinie gekennzeichnet ist.

Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag 2

Zu a)        Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). Aufgrund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen wird das Bauleitplanverfahren nach den Maßgaben des § 13 a BauGB für einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt.
Im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen. Ferner wird beschlossen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz  2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz  3 und § 10 Abs. 4 BauGB abzusehen.
       Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Zu b)        Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kühruhweg“ wird hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 a BauGB anerkannt und gebilligt. Es wird beschlossen, die Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte auf dieser planerischen Grundlage durchzuführen.

Grundlage obiger Beschlussfassungen ist der vorgelegte Planstand zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Datum vom 13.11.2019 des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Birkenau, Flur 1, Nr. 248/5, 252/12 und 248/4 (teilweise) wie in nachstehender Abbildung durch eine strichlierte Grenzlinie gekennzeichnet ist.

Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3, Enthaltungen: 1

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6. Anpassung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.12.2019 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 6

Beschlussvorschlag

Der kalkulatorische Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird ab dem 01.01.2020 auf 4 % festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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7. Anpassung der Wassergebühren ab dem 01.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.12.2019 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 7

Beschlussvorschlag

Es wird folgender

7. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 13.02.2001

beschlossen:


Artikel 1

§ 23 Benutzungsgebühren

Absatz 3 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt pro m³ 3,07 € (2,87 € netto zzgl. 7 % MwSt.).


Artikel 2

Dieser 7. Nachtrag tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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8. Anpassung der Entwässerungsgebühren ab dem 01.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.12.2019 ö Vorberatend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 8

Beschlussvorschlag

Es wird folgender

5. Nachtrag zur Entwässerungssatzung [EWS]

vom 13.12.2011

beschlossen:


Artikel 1

§ 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt (= abflusswirksam befestigte Grundstücksfläche); pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,749 EUR jährlich erhoben. Die gebührenrelevante Fläche wird auf volle 10 m² abgerundet.


Artikel 2

§ 26 Abs. 3 der Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers (Leistungsgebühr) ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch

a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,11 EUR
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 1,29 EUR.


Artikel 3

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 1

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9. Absichtserklärung für den Neubau einer Kindertagesstätte in NIeder-Liebersbach TISCHVORLAGE

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 26.11.2019 ö 6
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 9

Sitzungsverlauf 1

Der 1. Beigeordnete Wolfgang Grün berichtet aus der 1. Sitzung der Kindergartenkommission.


Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

  1. Die Gemeinde Birkenau hat im Ortsteil Nieder-Liebersbach akuten Bedarf für eine Kindertagesstätte mit drei Gruppen und eine Krippengruppe.
Frau Stephanie Neff – Eisleber Straße 4/1 in 69469 Weinheim – besitzt in Nieder-Liebersbach ein geeignetes Baugrundstück (Balzenbacher Straße 8/ehemaliges Deutsches Haus). Sie könnte als Generalunternehmerin eine entsprechende Kindertagesstätte in Abstimmung und im Auftrag der Gemeinde Birkenau bauen. Nach Fertigstellung und Abnahme würde Frau Neff diesen in die Gemeinde vermieten und in einem Folgeschritt an die Gemeinde Birkenau verkaufen.

In einem 1. Schritt beabsichtigt die Gemeinde Birkenau, Frau Neff mit einer Vorplanung auf der Basis der Bedarfsplanung (in Abstimmung mit einem Beratungsteam – von der Gemeinde zu benennen) zu beauftragen. Dafür fallen für die Gemeinde keine Kosten an. Das Beratungsteam bespricht mit Frau Neff bis Ende Januar 2020 die Anforderungen, auf deren Basis die Vorplanung erstellt wird.

Die Vorplanung ist bis zum 29. Februar 2020 der Kommission „Kita“ vorzustellen.
Anschließend entscheidet die Gemeindevertretung über die Fortsetzung des Projektes bzw. die Beauftragung der kostenpflichtigen Planung.

Die CDU-Fraktion schlägt der Gemeindevertretung vor, den Vorstand zu beauftragen, mit Frau Neff entsprechende Absprache zu treffen.

Der Vorstand wird beauftragt, gemäß des gemeinsamen Antrages von CDU und SPD (2019/617) die Planung für eine weitere die Kindertagesstätte Birkenau sowie eine Waldkindergartengruppe parallel voranzutreiben. Die Ergebnisse sollen der Gemeindevertretung bis zum 16.01.2020 zur Verfügung gestellt werden

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag über eine Absichtserklärung zum Bau einer Kindertagesstätte:

a)        Die Gemeinde Birkenau beabsichtigt zusammen mit Frau Stephanie Neff, Eisleber Str. 4/1, 69469 Weinheim, als Generalunternehmerin im Ortsteil Nieder-Liebersbach eine neue Kindertagesstätte mit bis zu 4 Gruppen zu bauen.
b)        Des Weiteren soll in der Kerngemeinde eine viergruppige Kindertagesstätte gebaut werden.


Der 1. Beigeordnete Wolfgang Grün berichtet aus der 1. Sitzung der Kindergartenkommission.


Änderungsantrag der CDU-Fraktion:

  1. Die Gemeinde Birkenau hat im Ortsteil Nieder-Liebersbach akuten Bedarf für eine Kindertagesstätte mit drei Gruppen und eine Krippengruppe.
Frau Stephanie Neff – Eisleber Straße 4/1 in 69469 Weinheim – besitzt in Nieder-Liebersbach ein geeignetes Baugrundstück (Balzenbacher Straße 8/ehemaliges Deutsches Haus). Sie könnte als Generalunternehmerin eine entsprechende Kindertagesstätte in Abstimmung und im Auftrag der Gemeinde Birkenau bauen. Nach Fertigstellung und Abnahme würde Frau Neff diesen in die Gemeinde vermieten und in einem Folgeschritt an die Gemeinde Birkenau verkaufen.

In einem 1. Schritt beabsichtigt die Gemeinde Birkenau, Frau Neff mit einer Vorplanung auf der Basis der Bedarfsplanung (in Abstimmung mit einem Beratungsteam – von der Gemeinde zu benennen) zu beauftragen. Dafür fallen für die Gemeinde keine Kosten an. Das Beratungsteam bespricht mit Frau Neff bis Ende Januar 2020 die Anforderungen, auf deren Basis die Vorplanung erstellt wird.

Die Vorplanung ist bis zum 29. Februar 2020 der Kommission „Kita“ vorzustellen.
Anschließend entscheidet die Gemeindevertretung über die Fortsetzung des Projektes bzw. die Beauftragung der kostenpflichtigen Planung.

Die CDU-Fraktion schlägt der Gemeindevertretung vor, den Vorstand zu beauftragen, mit Frau Neff entsprechende Absprache zu treffen.

Der Vorstand wird beauftragt, gemäß des gemeinsamen Antrages von CDU und SPD (2019/617) die Planung für eine weitere die Kindertagesstätte Birkenau sowie eine Waldkindergartengruppe parallel voranzutreiben. Die Ergebnisse sollen der Gemeindevertretung bis zum 16.01.2020 zur Verfügung gestellt werden

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 2, Enthaltungen: 1

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö 10

Sitzungsverlauf 1

V. Buser        Nächste GV-Sitzung am 14.01.2020
               Abgabefrist ist am 30.12.2019

               FFW Hornbach lädt zur Jahreshauptversammlung am 04.01.2020, um 20.00 Uhr ein


Im Anschluss der Sitzung trägt der Vorsitzende der Gemeindevertretung Volker Buser einen Rückblick über das Sitzungsjahr 2019 vor. Er bedankt sich bei allen Mandatsträgern und dem Gemeindevorstand für die kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit; Dankesworte richtet er auch an die gesamte Verwaltung, an die Schriftführerinnen, an die Presse sowie an die treuen Zuschauer. GVV Volker Buser wünscht allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes, friedvolles – bei Gesundheit neues Jahr.


Frau Dr. Stadler bedankt sich für die tolle Zusammenarbeit als Gemeindevertreterin.

Datenstand vom 23.01.2020 08:48 Uhr