Datum: 19.03.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss


Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Haushalt 2019
2.1 Haushalt 2019; Investitionsprogramm 2018 - 2022
2.1.1 Antrag des HFA vom 12.02.2019; Neubau Bürgerhaus, Realisierbarkeit und vermeintliche Kosteneinsparungen
2.2 Haushalt 2019; Ergebnishaushalt
2.3 Haushalt 2019, Finanzhaushalt
2.4 Antrag des GV Dr. Klein vom 12.02.2019; Zielvereinbarungen
2.5 Haushalt 2019; Haushaltssatzung
3 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.03.2019 ö 1

Sitzungsverlauf 1

Die Sitzung wurde um 19:00 Uhr von Erich Kadel eröffnet; es wurde festgestellt, dass zu der Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde.
Es gab keine Anträge auf Änderung der Tagesordnung.

zum Seitenanfang

2. Haushalt 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.03.2019 ö Beschließend 2
zum Seitenanfang

2.1. Haushalt 2019; Investitionsprogramm 2018 - 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.02.2019 ö Vorberatend 2.1
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.03.2019 ö Beschließend 2.1
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 02.04.2019 ö Beschließend 3.1

Sitzungsverlauf 1

Zu Beginn dieses TOP meldet sich Hr. Dr. Klein zur Wort und zeigt sich sehr positiv beeindruckt von der neuen Planung in Bezug auf die Trennung von BGH und Freibadgebäuden. Die gefangenen Räume seien vermieden und die ursprüngliche Optik erhalten worden. Zur Konkretisierung und visuellen Darstellung der Planung erläutert Herr Volker Schäfer von der Verwaltung die, den Unterlagen beigefügten, 3D-Ansichten. Er teilt dem Ausschuss mit, dass die äusseren Ansichten der modular aufgebauten  Freibadtechnik- bzw. Kiosk und Kassen Gebäude der Aussengestaltung des BGH, in Holzbauweise, angepasst werden können. Dies sei in der finanziellen Planung bedacht worden. Schäfer erläutert des Weiteren die Vorteile der modularen Bauweise im Hinblick auf die langfristig möglichen Erweiterungsmöglichkeiten. Die Umkleide- und Toilettenbereiche seien bewusst direkt angrenzend an den Parkplatz (in Blick-Richtung Gelände Unholzer) geplant, neben dem „Kassenhäusschen“, da hier auch eine Nutzung bei Festen möglich sei. Am Beispiel der AllaHopp Anlage in Hemsbach erläutert er die Aussen- und Innenansichten dieser Module. Ergänzend fügt er an, dass die Dachgestaltung jedoch in gedämmter Weise geplant würde.
Die Anzahl der Duschen sei zukünftig mit 4-5 Stück höher, als derzeit umgesetzt, so Herr Morr.
In Bezug auf die Finanzierbarkeit stellt Herr Schäfer dar, dass das BGH zum Planstand vom 12.03.2019 bei einer prognostizierten Bausumme von 4,95Mio€ läge. Die alternative Lösung des Freibadkonzeptes läge für den Modulbau inkl. der Aussenanlage, Anschlüsse und Nebenkosten bei 450k€. Insgesamt liegt dann die geschätzte Bausumme bei 5,4Mio€. Gegenüber der Haushaltsplanung mit einer Baussumme von 5,45Mio€ ergibt sich demnach eine Minderung von 50k€. Diese Summe soll laut Schäfer im HH2019 für die Erneuerung von Bürger-Wasserzählern genutzt werden. Diese Ergänzungen sollen asap im HH2019 verändert / ergänzt werden und letztlich in der GV Sitzung vom 02.04. final besprochen werden.
Auf die Frage von Herrn Lindner zu der Gesamtübersicht von Investitions-Abschreibungen, insbesondere im Hinblick auf geplante KiGa-Erweiterungen, legte Herr Schäfer eine Übersicht auf Basis des Doppik-Haushaltsprogrammes vor. Hieraus folgerte Herr Schäfer, dass bei gleichbleibenden, finanziellen Voraussetzungen, also vor allem den steuerlichen, kommunalen Einnahmen bis 2022 ein ausgeglichener Haushalt möglich ist. Bei steigenden Einnahmen z.Bsp. der Gewerbeeinnahmen verändere sich natürlich die Situation. Ebenso Einfluss haben natürlich unvorhersehbare, wirtschaftliche Einbrüche und allgemeine inflationäre Situationen.
In diesem Zusammenhang bittet Herr Lindner um eine genauere Aufsplittung der KiGa Kosten; Herr Schäfer detailliert daraufhin die Angaben diesbezüglich.
In einer Übersicht erläutert Herr Schäfer die gesamten Bankzinsen für alle Kredite in 2019 (405k€) und 2022 (610k€) sowie die entsprechenden Tilgungen in 2019 (1,45Mio€) und 2022 (1,9Mio€).
Die Kosten für KiGa (inkl. der MA Kosten) in 2018 lagen bei 1,08Mio€, liegen in 2019 bei 1,25Mio€ und in 2022 bei 1,45Mio€. Diesbezüglich sind für KiGa Mieten/ Pacht bzw. Erbbauzinsen in 2019 35k€, in 2020 60k€ geplant.

Lindner wies auf die derzeitige Beschlusslage hin, die besage, dass das BGH in Kombination mit der Schwimmbadtechnik gebaut werden solle. Die vorliegende Planung müsse zunächst noch in der GVS diskutiert /beschlossen werden.
Herr Buser sagte, dass er die vorliegende Planung als schlussendlich sehr gelungen einschätze und insbesondere im Hinblick auf die Bürger Birkenaus nun endlich           „ein Deckel drauf gemacht“ werden sollte. Eine weitere Verkleinerung sei nicht mehr möglich, alle Bedürfnisse könnten mit der vorliegenden Planung befriedigt werden.

Die abschließende Beschlussfassung zu TOP 2.1 wurde mit der Formulierung:

Das Investitionsprogramm 2018 – 2022 wird mit der geänderten Version zum Bürgerhaus Stand 12.03.2019, d.h. mit den separaten Gebäuden für das Schwimmbad, sowie den zusätzlichen Ausgaben für Wasserzähler, angenommen.“
       
 
JA-Stimmen: 5                NEIN-Stimmen: 2                Enthaltungen: 0

Angenommen.

Beschlussvorschlag

Das Investitionsprogramm 2018 – 2022 wird in der vorliegenden Form beschlossen.


Alternativ:

Das Investitionsprogramm 2018 – 2022 wird in der geänderten Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

2.1.1. Antrag des HFA vom 12.02.2019; Neubau Bürgerhaus, Realisierbarkeit und vermeintliche Kosteneinsparungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.03.2019 ö Vorberatend 2.1.1
zum Seitenanfang

2.2. Haushalt 2019; Ergebnishaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.02.2019 ö 2.2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.03.2019 ö Beschließend 2.2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 02.04.2019 ö Beschließend 3.2

Sitzungsverlauf 1

Im Anschluss fügt Herr Fischer einen Antrag zur Ergänzung des Ergebnishaushaltes bei. Er will eine Ansparsumme für die Sanierung der Sporthalle am Langenberg einbringen, da hier geplant sei die Tribünen zu verkleinern. Nach Diskussion in Bezug auf die Zuständigkeit des Kreises und nicht der Gemeinde Birkenau zieht Herr Fischer diesen Antrag zurück.
Des Weiteren beantragt er eine Rückstellsumme von 20k€ für die im Falle einer Bodensanierung anfallenden Kosten im Bereich alter/ aktueller Bauhof bei anstehendem  Geländeverkauf. Herr Schäfer ergänzte, dass dies derzeit nicht sinnvoll sei, da diese eventuell anfallenden Kosten direkt am Kaufpreis wirksam seien. Herr Buser ergänzte, dass dieser Antrag im Hinblick auf mögliche Käufer eher schädigend und abschreckend sei, insbesondere, da eine Bodenverunreinigung derzeit nur spekulativ zu sehen sei.

JA-Stimmen: 1                NEIN-Stimmen: 6                Enthaltungen: 0

Abgelehnt.

Auf Anfrage von Hr. Dr. Klein, ob sich der Ergebnishaushalt durch die BGH/ Freibad  Anpassungen ändere, verneinte Herr Schäfer dies.


Die Beschlussvorlage:

„Der Ergebnishaushalt 2019 wird in der vorliegenden Form beschlossen“ wurde folgendermaßen abgestimmt:

JA-Stimmen: 6                NEIN-Stimmen: 1                Enthaltungen: 0

Angenommen.

Beschlussvorschlag

Der Ergebnishaushalt 2019 wird in der vorliegenden Form beschlossen.


Alternativ:

Der Ergebnishaushalt 2019 wird in der geänderten Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

zum Seitenanfang

2.3. Haushalt 2019, Finanzhaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.02.2019 ö Vorberatend 2.3
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.03.2019 ö Beschließend 2.3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 02.04.2019 ö Beschließend 3.3

Sitzungsverlauf 1

Die Beschlussvorlage:

„Der Finanzhaushalt 2019 wird in der geänderten Form beschlossen“ wurde folgendermaßen abgestimmt:

JA-Stimmen: 6                NEIN-Stimmen: 1                Enthaltungen: 0

Angenommen.

Beschlussvorschlag

Der Finanzhaushalt 2019 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Alternativ:
Der Finanzhaushalt 2019 wird in der geänderten Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

2.4. Antrag des GV Dr. Klein vom 12.02.2019; Zielvereinbarungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.03.2019 ö Vorberatend 2.4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 02.04.2019 ö Beschließend 3.5

Sitzungsverlauf 1

Beschlussvorschlag 1:
Die Beschlussvorlage:

„Es wird eine Erhöhung der Einnahmen aus der Nutzung der Gewerbegebiete in Form von einem Mehr an Gewerbesteuer in Höhe von 20% gegenüber dem Mittel der letzten 5 Jahre angestrebt. Dies soll bis zum Jahr 2029 umgesetzt werden.


JA-Stimmen: 6                NEIN-Stimmen: 1                Enthaltungen: 0

Angenommen.

Die Änderung der Beschlussvorlage resultiert aus dem Hinweis von Herrn Brockenauer, der darauf drängt, die bestehenden Gewerbegebiete zunächst umzusetzen bevor Neue geschaffen würden.


Beschlussvorschlag 2:
Die geänderte Beschlussvorlage:

„Die Verwaltung soll Vorschläge vorlegen, um mithilfe von „interkommunaler Zusammenarbeit“ eine Kostenreduktion von 10% innerhalb der kommenden 10Jahre auf der Basis von 2019 zu erreichen. Dies soll nicht durch Entlassungen sondern durch Nichtbesetzung von Stellen erreicht werden.

 JA-Stimmen: 6                NEIN-Stimmen: 0                Enthaltungen: 1

Angenommen.


Beschlussvorschlag 3:
Die Beschlussvorlage:

„Die Verwaltung erstellt bis 2022 einen Plan zu folgenden Themen:
  • Open-Government (Offene Verwaltung-direkte Vorteile für die Bürger)
  • E-Services (Plattformen für Bürger und Unternehmen)
  • E-Administration (interne Verwaltungsoptimierung)

Hierbei soll sich an die Vorgaben des Landes Hessen orientiert werden.


JA-Stimmen: 7                NEIN-Stimmen: 0                Enthaltungen: 0

Angenommen.

Beschlussvorschlag 1

  1. Es wird eine Erhöhung der Einnahmen aus der Schaffung neuer Gewerbegebiete in Form von einem Mehr an Gewerbesteuer in Höhe von 20% gegenüber dem Mittel der letzten 5 Jahre angestrebt. Dies soll bis zum Jahr 2029 umgesetzt werden.


  1. Die Möglichkeiten einer "Interkommunale Zusammenarbeit" sollen ermittelt und hier ab dem Jahr 2019 eine Kostenreduzierung von 10% ermöglichen. Das Vorhaben wird auf eine Laufzeit von 10 Jahren gesehen und soll nicht mit dem Abbau von Arbeitsplätzen einher gehen.


  1. Die Verwaltung erstellt bis 2021 einen Plan zu folgenden Themen:

  • Open-Government (Offene Verwaltung – direkte Vorteile für die Bürger)
  • E-Services (Plattformen für Bürger und Unternehmen)
  • E-Administration (interne Verwaltungsoptimierung)
       
Hierbei soll sich an den Vorgaben des Landes Hessen orientiert werden:

Hessisches E-Government-Gesetz im Hessischen Landtag verabschiedet 11.09.2018 Pressestelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Innenminister Peter Beuth: „Einfache und schnelle Kommunikation“

Die Hessische Landesregierung hat mit der Agenda „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ bereits 2015 einen Masterplan für digitales Verwaltungshandeln vorgelegt und zahlreiche Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung angestoßen. Die E-Government-Strategie des Landes Hessen fußt auf „E-Services – Dienste für Bürger und Wirtschaft“, „E-Administration – Innere Optimierung der Verwaltung“ sowie „Open Government – Öffnung der Verwaltung nach außen“. So investiert das Land für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie allein 50 Million Euro. Weitere 27 Millionen Euro sind für die Einführung einer E-Akte vorgesehen.
(Quellennachweis: Auszug aus der Mitteilung des "Hessisches Ministerium des Innern und für Sport" aus dessen Internet-Präsentation)

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag 2

  1. Es wird eine Erhöhung der Einnahmen aus der Schaffung neuer Gewerbegebiete in Form von einem Mehr an Gewerbesteuer in Höhe von 20% gegenüber dem Mittel der letzten 5 Jahre angestrebt. Dies soll bis zum Jahr 2029 umgesetzt werden.


  1. Die Möglichkeiten einer "Interkommunale Zusammenarbeit" sollen ermittelt und hier ab dem Jahr 2019 eine Kostenreduzierung von 10% ermöglichen. Das Vorhaben wird auf eine Laufzeit von 10 Jahren gesehen und soll nicht mit dem Abbau von Arbeitsplätzen einher gehen.


  1. Die Verwaltung erstellt bis 2021 einen Plan zu folgenden Themen:

  • Open-Government (Offene Verwaltung – direkte Vorteile für die Bürger)
  • E-Services (Plattformen für Bürger und Unternehmen)
  • E-Administration (interne Verwaltungsoptimierung)
       
Hierbei soll sich an den Vorgaben des Landes Hessen orientiert werden:

Hessisches E-Government-Gesetz im Hessischen Landtag verabschiedet 11.09.2018 Pressestelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Innenminister Peter Beuth: „Einfache und schnelle Kommunikation“

Die Hessische Landesregierung hat mit der Agenda „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ bereits 2015 einen Masterplan für digitales Verwaltungshandeln vorgelegt und zahlreiche Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung angestoßen. Die E-Government-Strategie des Landes Hessen fußt auf „E-Services – Dienste für Bürger und Wirtschaft“, „E-Administration – Innere Optimierung der Verwaltung“ sowie „Open Government – Öffnung der Verwaltung nach außen“. So investiert das Land für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie allein 50 Million Euro. Weitere 27 Millionen Euro sind für die Einführung einer E-Akte vorgesehen.
(Quellennachweis: Auszug aus der Mitteilung des "Hessisches Ministerium des Innern und für Sport" aus dessen Internet-Präsentation)

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag 3

  1. Es wird eine Erhöhung der Einnahmen aus der Schaffung neuer Gewerbegebiete in Form von einem Mehr an Gewerbesteuer in Höhe von 20% gegenüber dem Mittel der letzten 5 Jahre angestrebt. Dies soll bis zum Jahr 2029 umgesetzt werden.


  1. Die Möglichkeiten einer "Interkommunale Zusammenarbeit" sollen ermittelt und hier ab dem Jahr 2019 eine Kostenreduzierung von 10% ermöglichen. Das Vorhaben wird auf eine Laufzeit von 10 Jahren gesehen und soll nicht mit dem Abbau von Arbeitsplätzen einher gehen.


  1. Die Verwaltung erstellt bis 2021 einen Plan zu folgenden Themen:

  • Open-Government (Offene Verwaltung – direkte Vorteile für die Bürger)
  • E-Services (Plattformen für Bürger und Unternehmen)
  • E-Administration (interne Verwaltungsoptimierung)
       
Hierbei soll sich an den Vorgaben des Landes Hessen orientiert werden:

Hessisches E-Government-Gesetz im Hessischen Landtag verabschiedet 11.09.2018 Pressestelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Innenminister Peter Beuth: „Einfache und schnelle Kommunikation“

Die Hessische Landesregierung hat mit der Agenda „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ bereits 2015 einen Masterplan für digitales Verwaltungshandeln vorgelegt und zahlreiche Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung angestoßen. Die E-Government-Strategie des Landes Hessen fußt auf „E-Services – Dienste für Bürger und Wirtschaft“, „E-Administration – Innere Optimierung der Verwaltung“ sowie „Open Government – Öffnung der Verwaltung nach außen“. So investiert das Land für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie allein 50 Million Euro. Weitere 27 Millionen Euro sind für die Einführung einer E-Akte vorgesehen.
(Quellennachweis: Auszug aus der Mitteilung des "Hessisches Ministerium des Innern und für Sport" aus dessen Internet-Präsentation)

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2.5. Haushalt 2019; Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 12.02.2019 ö Vorberatend 2.6
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.03.2019 ö Beschließend 2.5
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 02.04.2019 ö Beschließend 3.6

Sitzungsverlauf 1

Die Beschlussvorlage:

„Der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 wird in der geänderten Form zugestimmt“. 

JA-Stimmen: 5                NEIN-Stimmen: 1                Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

Der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 wird in der vorliegenden Form zugestimmt.


Alternativ:


Der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 wird in der geänderten Form zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.03.2019 ö 3

Sitzungsverlauf 1

Hinweis des GVV Buser, dass die nächste GVS am 2. April stattfinden wird und hier der HH verabschiedet werden soll.

Datenstand vom 22.03.2019 09:34 Uhr