Datum: 29.10.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss


Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:55 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Zusammenlegung Standesämter
3 Verschiedenes

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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.10.2019 ö 1

Sitzungsverlauf 1

Herr Dr. Klein eröffnete um 20:00 Uhr die Sitzung. Er begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Auf seine Nachfrage wurde hierzu kein Einwand erhoben. Es gab keine Wortmeldungen und keine Anträge zur Tagesordnung.

Herr Dr. Klein stellte die Beschlussfähigkeit mit 7 Anwesenden fest.

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2. Zusammenlegung Standesämter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 22.10.2019 ö Beschließend 4
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.10.2019 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 05.11.2019 ö Beschließend 3

Sitzungsverlauf 1

Frau Patzak erläuterte auf Wunsch der Ausschussmitglieder die personellen Sachverhalte und die Zuständigkeiten eines Standesamtes. Sie gab danach ein klares Votum der Verwaltung für eine Zusammenlegung ab und nannte folgende Sachverhalte:


  • In Mörlenbach gibt es bereits eine kompetente Abteilung Standesamt mit ausreichend Personal, d.h. es werden hier immer zwei Urkundsbeamte zur Verfügung stehen
  • Mittlerweile umfasste die Prüfung komplexen ausländischen Rechts die Hälfte der Zeit
  • Regelmäßige Fortbildung im Recht ist zeit- und kostenintensiv
  • Das EDV-Programm "Autista" verlange stets aktuelle Kenntnisse
  • Die Anschaffung von Fachliteratur ist teuer
  • Frau Dreißigacker ist zudem Fachberaterin des Landes Hessen
  • Bereits 106 Standesämter haben in Hessen fusioniert, davon auch 4 im Kreis Bergstraße
  • Trauungen können weiterhin in Birkenau stattfinden
  • Der Vertrag ist auf Wunsch jederzeit kündbar
  • Neu in Birkenau eingestelltes Personal wäre gebunden und wenig flexibel einsetzbar
  • Bürgernähe ist durch das Servicebüro in Birkenau weiterhin gewährleistet
  • Für Geburtsurkunden ist immer das Standesamt des Geburtsortes zuständig.

Der Meinung, durch eine Zusammenlegung den Zugang für ältere Mitbürger zu erschweren, hielt sie entgegen, dass situationsbedingt nur ein geringer Anteil älterer Menschen das Standesamt aufsuchten – in Sterbefällen z.B. seien es zudem meist Inhaber oder Mitarbeiter von Bestattungsunternehmen.


Herr Dr. Klein gab dem Gemeindevorstand Gelegenheit, dessen Gründe für die Ablehnung einer Zusammenlegung zu erläutern. Hierbei wurden folgende Gründe genannt:

  • Die Informationen waren insgesamt unvollständig
  • Von Seiten der Verwaltung stand niemand für Auskünfte bereit
  • Die zu erwartende Einsparung (20.000€) war eher gering
  • Personal wird abgebaut und dies bei eher zu geringem Personalbestand bzw. geringer Personalreserve
  • Der Kontakt zum Bürger geht verloren
  • Es gibt insgesamt keine Strategie bei der Interkommunalen Zusammenarbeit
  • Birkenau gibt weitere Kompetenzen ab (so in der Vergangenheit z.B. IKBit, Tourismusförderung, Holzvermarktung)
  • Durch die späte Vorlage entstand Zeitdruck, obwohl der personell bedingte Sachverhalt lange absehbar war


Herr Dr. Klein gab den Mitgliedern des Ältestenrates Gelegenheit, sich zu deren überwiegender Zustimmung zu äußern:

  • Der Wille zur Zusammenarbeit wurde bereits früher in einer Absichtserklärung dargelegt
  • Die Ausweitung interkommunaler Zusammenarbeit wurde und wird für unerlässlich gehalten
  • Gründe, die einer Zusammenlegung erheblich widersprachen, wurden nicht benannt.


Herr Buser gab zu Bedenken, dass dem betreffenden Personalplan – hierin sind auch die personellen Veränderungen abgebildet – bereits von der Gemeindevertretung zugestimmt wurde.


Herr Dr. Klein gab den Beschlussvorschlag

"Die Gemeinde Birkenau schließt mit der Gemeinde Mörlenbach die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung von Standesamtsaufgaben in der vorliegenden Form"

zur Abstimmung.



Abstimmung:

JA = 5                NEIN = 1        ENTHALTUNG = 1                        Mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Birkenau schließt mit der Gemeinde Mörlenbach die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung von Standesamtsaufgaben in der vorliegenden Form.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1, Enthaltungen: 1

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 29.10.2019 ö 3

Sitzungsverlauf 1

Es gab keine Wortmeldungen.

Datenstand vom 04.11.2019 09:20 Uhr