Datum: 09.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss


Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:30 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Anpassung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals
3 Anpassung der Wassergebühren ab dem 01.01.2020
4 Anpassung der Entwässerungsgebühren ab dem 01.01.2020
5 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.12.2019 ö 1

Sitzungsverlauf 1

Herr Dr. Klein eröffnete um 20:00 Uhr die Sitzung des HFA. Er begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Auf seine Nachfrage wurde hierzu kein Einwand erhoben. Es gab keine Wortmeldungen und keine Anträge zur Tagesordnung.

Herr Dr. Klein stellte die Beschlussfähigkeit mit 6 Anwesenden fest.

zum Seitenanfang

2. Anpassung des Zinssatzes für die Verzinsung des Anlagekapitals

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.12.2019 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 6

Sitzungsverlauf 1

Herr Dr. Klein verlas den Beschlussvorschlag und bat um Wortmeldungen.

Herr Bauer erläuterte die grundlegenden Sachverhalte zu Änderung des Zinssatzes von bisher 5% auf die nun beabsichtigten 4%:

Es handelt sich um einen Mittelwert aus den letzten Jahrzenten der im Hinblick auf die erwartete Zinsentwicklung nun angepasst werden sollte.

Die Verzinsung ist als zusätzlicher Faktor bei der Ermittlung der Benutzungsgebühren zu sehen (s.a. § 10 HessKAG). Besonders finanzschwache Gemeinden – Birkenau ist hier einzuordnen – sollten dies bei der Berechnung berücksichtigen.

------------------------------
Herr O'Donovan nimmt ab 20:06 Uhr an der Sitzung teil. Die Zahl der Mitglieder des HFA beträgt nun 7.
------------------------------

Es gibt auch (finanzstarke) Gemeinden die darauf verzichten.
Statistische Erhebungen zu den hessenweit angewendeten Zinssätzen sind nicht vorhanden.
Auf Nachfrage im Umfeld der Nachbargemeinden ergaben sich Zinssätze von 2,5 - 4,5%.
Auch der bisherige Zinssatz von 5% war angemessen, weil eine langfristige Zinsentwicklung zu Grunde zu legen ist.
Durch neuerliche Entscheidungen der EZB (Fortführung der "Niedrigzinspolitik") war nun eine Anpassung gegeben.
Um die Haushaltsgenehmigung zu erreichen, gäbe es auch die Möglichkeit eine jährliche Anpassung vorzunehmen.


Beschlussvorschlag

Der kalkulatorische Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals wird ab dem 01.01.2020 auf 4% festgesetzt.


Abstimmung:

JA = 6                NEIN = 0        ENTHALTUNG = 1                        Einstimmig

zum Seitenanfang

3. Anpassung der Wassergebühren ab dem 01.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.12.2019 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 7

Sitzungsverlauf 1

Herr Dr. Klein verlas den Beschlussvorschlag und bat um Wortmeldungen.

Herr Bauer erläuterte die grundlegenden Sachverhalte zur Erhöhung um 0,20Euro/m³:

Ein Verlustvortrag aus 2018 war in Höhe von 79.000 Euro einzurechnen.
Die prognostizierten Instandhaltungskosten wurden nun bereits das 3. Jahr in Folge überschritten.
Der den Abschreibungen zum Wiederbeschaffungszeitwert zu Grunde liegende Baupreisindex ist in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen.
Es wird in 2019/2020 mit der Fertigstellung von Investitionen in der Größenordnung von 800.000 Euro gerechnet.
Der niedrigere Zinssatz (von 5% auf 4% gesenkt) würde sich jedoch mildernd auswirken.


Beschlussvorschlag

Es wird folgender

               7. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 13.02.2001

beschlossen:

Artikel 1

§ 23 Benutzungsgebühren

Absatz 3 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt pro m³ 3,07 € (2,87 € netto zzgl. 7 % MwSt.).


Artikel 2

Dieser 7. Nachtrag tritt am 01.01.2020 in Kraft.


Abstimmung:

JA = 5                NEIN = 0        ENTHALTUNG = 2                        Einstimmig

zum Seitenanfang

4. Anpassung der Entwässerungsgebühren ab dem 01.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.12.2019 ö Vorberatend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 8

Sitzungsverlauf 1

Herr Dr. Klein verlas den Beschlussvorschlag und bat um Wortmeldungen.

Herr Bauer erläuterte die grundlegenden Sachverhalte zur Erhöhung:

Auch nach Berücksichtigung von Sonderposten bleibt noch ein auszugleichender Minusbetrag.
Der den Abschreibungen zum Wiederbeschaffungszeitwert zu Grunde liegende Baupreisindex ist in den vergangenen Jahren sprunghaft angestiegen.
Es wird in 2019/2020 mit der Fertigstellung von Investitionen in der Größenordnung von 1.200.000 Euro gerechnet.
Der niedrigere Zinssatz (von 5% auf 4% gesenkt) würde sich jedoch mildernd auswirken.


Beschlussvorschlag

Es wird folgender

               5. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 13.12.2011

beschlossen:

Artikel 1

§ 24 As. 1 der Entwässerungssatzung (EWS) erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt (= abflusswirksam befestigte Grundstücksfläche); pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,749 EUR jährlich erhoben. Die gebührenrelevante Fläche wird auf volle 10 m² abgerundet.


Artikel 2

§ 26 Abs. 3 der Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers (Leistungsgebühr) ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch

a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,11 EUR

b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 1,20 EUR.


Artikel 3

Dieser Nachtrag tritt am 01.10.2020 in Kraft.


Abstimmung:

JA = 5                NEIN = 0        ENTHALTUNG = 2                        Einstimmig

zum Seitenanfang

5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.12.2019 ö 5

Sitzungsverlauf 1

Herr O'Donovan regt eine interne Beratung über die Ergebnisse zum "Schlussbericht -209. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2018: Städte und Gemeinden" an.

Herr Grün stellte die Vorstellung des Haushaltsplans 2020 für den Februar 2020 in Aussicht.

Datenstand vom 12.12.2019 07:26 Uhr