Datum: 15.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Südhessenhalle
Gremium: Gemeindevertretung


Öffentliche Sitzung, 20:18 Uhr bis 22:05 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Mitteilungen
3 Feststellung des Jahresabschlusses 2017
4 Anpassung der Entwässerungsgebühren ab dem 01.01.2021
5 Anpassung der Wassergebühren zum 01.01.2021 (9. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung)
6 Anpassung der Wasserversorgungssatzung an die reduzierten Umsatzsteuersätze vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 (8. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung)
7 Waldwirtschaftsplan 2021
8 Freibad Birkenau -Projektstudie-; Umbau der Freibadtechnik
9 Antrag GV Dr. Bernhard Klein vom 15.12.2020; Änderung der Geschäftsordnung, Ergänzung der Satzung für die Ausschüsse
10 Verschiedenes

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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö 1

Sitzungsverlauf 1

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Volker Buser, eröffnet um 20.18 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung; er begrüßt die Anwesenden.

Es wird festgestellt, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde; auf Nachfrage werden keine Einwände erhoben.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Volker Buser, hat auf die Abstands- und Hygieneregeln sowie auf das erforderliche regelmäßige Lüften aufmerksam gemacht, wie in der Einladung hingewiesen.
Die Beschlussfähigkeit wird mit 25 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt.
CDU-Fraktion:                                8 Stimmen
SPD-Fraktion:                                 6 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:        5 Stimmen
FWV-Fraktion:                                3 Stimmen
FDP-Fraktion:                                3 Stimmen


Anträge zur Tagesordnung:

Antrag GV Dr. Bernhard Klein, Ergänzung der Tagesordnung:

Änderung der Geschäftsordnung; Ergänzung der Satzung für die Ausschüsse:
Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, ob folgende Änderungen gemäß HGO zulässig sind.
In Zeiten von Epidemien/Pandemien können Ausschüsse in Absprache zwischen Gemeindevertretervorsteher und Ausschussvorsitzenden digital tagen. Digital heißt per Videokonferenz.
Die Beschlüsse werden per E-Mail an alle Teilnehmer zur Unterschrift verteilt. Diese Dokumente werden per Post an die Verwaltung geschickt und das „konsolidierte“ Dokument wird an alle Gemeindevertreter verteilt.
Falls mit HGO vereinbar, tritt diese Änderung am 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmung über den Antrag zur Änderung der Tagesordnung:
Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 1; mehrheitlich angenommen
Der Antrag wird als TOP 9 in die heutige Tagesordnung genommen.

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2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö 2

Sitzungsverlauf 1

Mitteilungen des Bürgermeisters:

Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 29.11.2020; Transport durch ÖPNV-Busse bzw. Ruf-Taxi
Frage:                Welche finanziellen Auswirkungen hat der vermehrte Einsatz von ÖPNV-Bussen für die
Gemeinde?
BGM Morr:        Durch den vermehrten Einsatz von ÖPNV-Bussen entsteht der Gemeinde Birkenau lediglich
indirekt über die Kreisumlage ein höherer Aufwand.

Frage:                Können die Bedarfe von vor allen Dingen älteren Bürgern und Bürgerinnen abgedeckt werden? Zwar müssen die Passagiere auch beim Ruf-Taxi zur Haltestelle kommen, allerdings sind die im Ort großzügiger verteilt.
BGM Morr:        Im Rahmen der Erweiterung des ÖPNV-Angebotes wurde lediglich jene Linie des Ruftaxis
ausgedünnt, die doppelt fahren.

Frage:                Welche Zukunft hat das Ruf-Taxi?
BGM Morr:        Hier kann BGM Morr nur seine eigene Meinung darstellen; er führt aus, dass auch in Zukunft Ruftaxis benötigt werden und dies eine guten Einrichtung für die Bevölkerung ist.

Frage:                Ist sichergestellt, dass auch in Zukunft die Wochenenden ausreichend abgedeckt sind?
BGM Morr:        Sofern keine weiteren Änderungen geplant sind, gehen wir davon aus, dass auch in Zukunft die Wochenenden ausreichend abgedeckt.


Zum Jahresabschluss bedankt sich BGM Helmut Morr bei den Mandatsträgern für ihr ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Gemeinde Birkenau. Er wünscht allen ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in das neue Jahr; mögen sie alle auf sich achten und gesund bleiben!

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3. Feststellung des Jahresabschlusses 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.12.2020 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö Beschließend 3

Sitzungsverlauf 1

Eingebrachter Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird
in der Ergebnisrechnung mit einem ordentlichen Fehlbetrag von -796.009,47 EUR, einem außerordentlichen Fehlbetrag von -69.857,83 EUR und somit einem Jahresfehlbetrag von -865.867,30 EUR

  • in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von -182.809,60 EUR und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von -186.159,30 EUR

  • in der Vermögensrechnung mit einem Eigenkapital von 22.307.494,86 EUR und einer Bilanzsumme von 64.372.780,58 EUR

festgestellt.
Ein Gesamtabschluss wird nicht aufgestellt.
Der Bericht des Revisionsamtes des Kreises Bergstraße wird zur Kenntnis genommen.
Dem Gemeindevorstand wird gleichzeitig für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung, in der jeweils gültigen Fassung, Entlastung erteilt.

Änderungsantrag GV Prof. Dieter Kies, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Änderung des eingebrachten Beschlussvorschlages:
Der Bericht des Revisionsamtes des Kreises Bergstraße wird zwar zur Kenntnis genommen, es wird jedoch ergänzend gefordert, dass die darin festgestellte Umgehung der Rechte der Gemeindevertretung durch den Gemeindevorstand bzw. die Gemeindeverwaltung künftig zu unterbleiben hat.

Abstimmung über den Änderungsantrag des GV Prof. Kies:
Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0; einstimmig angenommen

Beschluss:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird
in der Ergebnisrechnung mit einem ordentlichen Fehlbetrag von -796.009,47 EUR, einem außerordentlichen Fehlbetrag von -69.857,83 EUR und somit einem Jahresfehlbetrag von -865.867,30 EUR

  • in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von -182.809,60 EUR und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von -186.159,30 EUR

  • in der Vermögensrechnung mit einem Eigenkapital von 22.307.494,86 EUR und einer Bilanzsumme von 64.372.780,58 EUR

festgestellt.
Ein Gesamtabschluss wird nicht aufgestellt.
Der Bericht des Revisionsamtes des Kreises Bergstraße wird zwar zur Kenntnis genommen, es wird jedoch ergänzend gefordert, dass die darin festgestellte Umgehung der Rechte  der Gemeindevertretung durch den Gemeindevorstand bzw. die Gemeindeverwaltung künftig zu unterbleiben hat.


Dem Gemeindevorstand wird gleichzeitig für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung, in der jeweils gültigen Fassung, Entlastung erteilt.

Abstimmung:        Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0; einstimmig angenommen

Sitzungsunterbrechung:        21.10 Uhr
Fortführung der Sitzung:        21.20 Uhr

Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird

  • in der Ergebnisrechnung mit einem ordentlichen Fehlbetrag von -796.009,47 EUR, einem außerordentlichen Fehlbetrag von -69.857,83 EUR und somit einem Jahresfehlbetrag von -865.867,30 EUR

  • in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von -182.809,60 EUR und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von -186.159,30 EUR

  • in der Vermögensrechnung mit einem Eigenkapital von 22.307.494,86 EUR und einer Bilanzsumme von 64.372.780,58 EUR

festgestellt.
Ein Gesamtabschluss wird nicht aufgestellt.
Der Bericht des Revisionsamtes des Kreises Bergstraße wird zur Kenntnis genommen.
Dem Gemeindevorstand wird gleichzeitig für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung, in der jeweils gültigen Fassung, Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4. Anpassung der Entwässerungsgebühren ab dem 01.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.12.2020 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö Beschließend 4

Beschlussvorschlag

Es wird folgender

6. Nachtrag zur Entwässerungssatzung [EWS]

vom 13.12.2011

beschlossen:


Artikel 1

§ 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt (= abflusswirksam befestigte Grundstücksfläche); pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,816 EUR jährlich erhoben. Die gebührenrelevante Fläche wird auf volle 10 m² abgerundet.


Artikel 2

§ 26 Abs. 3 der Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers (Leistungsgebühr) ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch

a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,39 EUR
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 1,46 EUR.


Artikel 3

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0, Enthaltungen: 3

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5. Anpassung der Wassergebühren zum 01.01.2021 (9. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.12.2020 ö Vorberatend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö Beschließend 5

Beschlussvorschlag

Es wird folgender
9. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 13.02.2001


beschlossen:



 Artikel 1

§ 23 Benutzungsgebühren

  • Absatz 3 erhält folgende Fassung:

    Die Gebühr beträgt pro m³ 3,43 € (3,21 € netto zuz. 7 % MwSt.).

  • Absatz 4 erhält folgende Fassung:

    Die Grundgebühr beträgt je angefangenen Kalendermonat bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von

    QN 2,5 bis QN 6        3,75 EUR (3,50 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)
    QN 10        14,98 EUR (14,00 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)
    QN 15         22,47 EUR (21,00 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)
    QN 25         37,45 EUR (35,00 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)


Artikel 2

Dieser 9. Nachtrag tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

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6. Anpassung der Wasserversorgungssatzung an die reduzierten Umsatzsteuersätze vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 (8. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö Beschließend 6

Beschlussvorschlag

Es wird folgender
8. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 13.02.2001


beschlossen:



 Artikel 1

§ 23 Benutzungsgebühren

  • Absatz 3 erhält folgende Fassung:

    Die Gebühr beträgt pro m³ 3,07 € (2,87 € netto zuz. 7 % MwSt.).

    Soweit ein Ablesezeitraum im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum Ablauf des 31.12.2020 endet, beträgt die Gebühr abweichend von Satz 1 pro m³ 3,01 € (2,87 € netto zuz. 5 % MwSt.)

  • Absatz 4 erhält folgende Fassung:

    Die Grundgebühr beträgt je angefangenen Kalendermonat bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von

    QN 2,5 bis QN 6        3,75 EUR (3,50 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)
    QN 10        14,77 EUR (13,80 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)
    QN 15         22,26 EUR (20,80 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)
    QN 25         37,02 EUR (34,60 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)

    Soweit ein Ablesezeitraum im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum Ablauf des 31.12.2020 endet, beträgt die Grundgebühr abweichend von Satz 1 je angefangenen Kalendermonat bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von

    QN 2,5 bis QN 6        3,68 EUR (3,50 EUR netto zuz. 5 % MwSt.)
    QN 10        14,49 EUR (13,80 EUR netto zuz. 5 % MwSt.)
    QN 15         21,84 EUR (20,80 EUR netto zuz. 5 % MwSt.)
    QN 25         36,33 EUR (34,60 EUR netto zuz. 5 % MwSt.)



Artikel 2

Dieser 8. Nachtrag tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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7. Waldwirtschaftsplan 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö Beschließend 7

Beschlussvorschlag

Der vorliegende Waldwirtschaftsplan 2021 wird genehmigt.


Der Waldwirtschaftsplan 2021 schließt mit einem Fehlbetrag von – 11.326 € ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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8. Freibad Birkenau -Projektstudie-; Umbau der Freibadtechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 20.10.2020 ö Beschließend 3
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.12.2020 ö Vorberatend 5
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö Beschließend 8
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.01.2021 ö Vorberatend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 23.02.2021 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

Eingebrachter Beschlussvorschlag:

Die Firma Aqua Technik Freiburg wird beauftragt nach der Förderzusage des SWIM Programm des Landes Hessen die Variante 3 weiter zu verfolgen und in die Detailplanung überzugehen.

BGM Helmut Morr zieht den Antrag von der Tagesordnung heutiger Sitzung zurück.

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9. Antrag GV Dr. Bernhard Klein vom 15.12.2020; Änderung der Geschäftsordnung, Ergänzung der Satzung für die Ausschüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö Beschließend 9

Sitzungsverlauf 1

Antrag GV Dr. Bernhard Klein:
Änderung der Geschäftsordnung; Ergänzung der Satzung für die Ausschüsse:
Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, ob folgende Änderungen gemäß HGO zulässig sind.
In Zeiten von Epidemien/Pandemien können Ausschüsse in Absprache zwischen Gemeindevertretervorsteher und Ausschussvorsitzenden digital tagen. Digital heißt per Videokonferenz.
Die Beschlüsse werden per E-Mail an alle Teilnehmer zur Unterschrift verteilt. Diese Dokumente werden per Post an die Verwaltung geschickt und das „konsolidierte“ Dokument wird an alle Gemeindevertreter verteilt.
Falls mit HGO vereinbar, tritt diese Änderung am 01.01.2021 in Kraft.

Abstimmung:                Ja: 23, Nein: 1, Enthaltungen: 1; mehrheitlich zugestimmt

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö 10

Sitzungsverlauf 1

Unter dem letzten Tagesordnungspunkt wird von GV Dr. Klein bemängelt, dass der Sitzungsplan für das Jahr 2021 sehr eng gelegt wurde und so eine Frist zur Anhörung der Ortsbeiräte zum Haushalt 2021 nicht einzuhalten ist. GVV Buser stellt daraufhin verschiedene Lösungsmöglichkeiten vor. Der Vorschlag, dass die Gemeindevertretersitzung auf den 12. Januar vorgeschoben wird, wird bevorzugt.

Unter Verschiedenes stellt GVV Buser eine kurze Zusammenfassung des Jahres 2020 vor.
GVV Buser gibz bekannt, dass acht Gemeindevertretersitzungen im Jahr 2020 abgehalten wurden und außerdem zwei Mal der Haupt- und Finanzausschuss anstelle der Gemeindevertretung nach § 51a getagt hat. In diesen acht Sitzungen wurden insgesamt 52 Anträge gestellt. Zum Vergleich liefert GVV Buser auch gleich die Zahlen aus 2019 nach. Im Jahr zuvor wurden 60 Anträge in zehn Sitzungen behandelt. Diese Zahlen zeigen somit, dass die Gemeindevertretung trotz der vielen Einschränkungen fleißig war.  
Zuzüglich zu den Gemeindevertretersitzungen gab es auch in den Fraktionssitzungen, in der Kindergartenkommission oder auch bei Ortsbegehungen viel ehrenamtliches Engagement. Der Haupt- und Finanzausschuss tage Beispielsweise vier Mal, der Ältestenrat sieben Mal und der Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr insgesamt zwei Mal.

Besonders hervorzuheben ist, dass insgesamt 11 Gemeindevertreter bei allen Sitzungen anwesend waren. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist dies eine deutliche Steigerung, hier waren nur sechs Gemeindevertreter bei allen Sitzungen anwesend). Von sieben Sitzungen waren insgesamt neun Gemeindevertreter anwesend.
Die hohe Anwesenheit zeigt, dass die ehrenamtlichen Aufgaben ernst genommen werden.
GVV Buser merkt noch an, dass Einiges im Jahr 2021 ungesetzt wurde, jedoch eine Lösung für den temporären Kindergarten nicht beschlossen wurde.
Eine große Leistung der Gemeinde Birkenau war in einem Krisenjahr mit vielen Einschränkungen die Fertigstellung der IÖG „Am Klingelbach“. Nach über 100 Jahren Planungszeit und 15 Monaten Bauzeit wurde die IÖG am 12. Mai 2020 für insgesamt 7 Mio. umgesetzt. Hierauf kann mit Stolz zurückgeblickt werden.

Zum Abschluss bedankte sich GVV Buser noch für die gute und kollegiale Zusammenarbeit mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung, mit dem Gemeindevorstand – an dessen Spitze Bürgermeister Helmut Morr und mit den Verwaltungsmitarbeitern und den Mitarbeitern des Bauhofes. Er wünscht allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes, erfolgreiches und glückliches Jahr 2021 in Frieden.

Datenstand vom 17.12.2020 15:30 Uhr