Datum: 25.08.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Südhessenhalle
Gremium: Gemeindevertretung
Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:06 Uhr
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1. Feststellung der Formalitäten
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Sitzung
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Gemeindevertretung
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Sitzung der Gemeindevertretung
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Sitzungsverlauf 1
Der Gemeindevertretervorsitzende Volker Buser eröffnet um 20:00 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung; er begrüßt die Anwesenden. Der Vorsitzende hat auf die besonderen Hygienevorschriften zum Schutz gegenüber dem neuartigen Covid-19-Virus hingewiesen.
Es wird festgestellt, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde; auf Nachfrage werden keine Einwände erhoben.
Die Beschlussfähigkeit wird mit 27 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt:
CDU-Fraktion: 7 Stimmen
SPD-Fraktion: 9 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 5 Stimmen
FWV-Fraktion: 4 Stimmen
FDP-Fraktion: 2 Stimmen
Anträge zur Tagesordnung:
Antrag von Herrn Bürgermeister Morr; Der Tagesordnungspunkt 4 soll von der Tagesordnung genommen werden; es gibt noch Klärungsbedarf zwischen den Eigentümer und Investor
Abstimmung:
26 ja-Stimmen
0 nein-Stimmen
1 Enthaltung
Hiermit ist der Tagesordnungspunkt 4 von der Tagesordnung genommen
Antrag von der CDU Fraktion; Der Tagesordnungspunkt 6 soll von der Tagesordnung genommen werden und an den Gemeindevorstand zurückgewiesen werden; es gibt noch Klärungsbedarf bei verschiedenen Fragen
Abstimmung:
16 ja-Stimmen
11 nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Hiermit wird der Tagesordnungspunkt 6 von der Tagesordnung genommen.
Der Antrag der SPD Fraktion, der Tagesordnungspunkt 10 soll von der Tagesordnung genommen werden; die SPD Fraktion zieht den Antrag zurück
Der Tagesordnungspunkt 10 wird von der Tagesordnung genommen
Antrag von Herrn Elflein; Der Tagesordnungspunkt 9 soll von der Tagesordnung genommen werden
Abstimmung:
5 ja-Stimmen
21 nein Stimmen
1 Enthaltung
Der Tagesordnungspunkt 9 wird nicht von der Tagesordnung genommen
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2. Mitteilungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeindevertretung
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Sitzung der Gemeindevertretung
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25.08.2020
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Sitzungsverlauf 1
Mitteilungen des Bürgermeisters:
BGM Morr startet mit dem aktuellen Thema Corona. Hierzu stellt BGM Morr fest, dass der Kreis Bergstraße und die Gemeinde Birkenau bisher gut durchgekommen ist trotz das einiges abverlangt wurde; auch die Projekte sind mit Umwegen in der Gemeinde weitergelaufen dank der Verwaltung, den Kindergärten, dem Bauhof und den Mandatsträgern.
Zu den aktuellen Zahlen wurde angemerkt, dass aktuell ein neuer Fall in Birkenau hinzugekommen ist und es nun 22 Fälle in Birkenau gibt, wovon 15 genesen sind.
Haushaltszwischenbericht; Der Haushaltszwischenbericht wurde am 12.08.2020 ausgehändigt.
Auswirkungen der Corona Krise auf die Einnahmen; In der Haushaltszwischenbilanz sind im 1. Quartal keine Auswirkungen der Corona Krise erkennbar gewesen, da der Einkommenssteueranteil bei 1.88 Mio. € lag. Im 2. Quartal lag der Einkommenssteueranteil bei 1.42 Mio. €.
Durch die bereits erhaltenen Einkommensteueranteile ist bereits 49,15 % des Ansatzes gedeckt und erfahrungsgemäß ist die zweite Jahreshälfte die stärkere. Die Gemeinde erhält eine Gewerbesteuerausgleichszahlung in Höhe von 213.000 €, die Ausgleichzahlung ist im Vergleich zu den Kommunen Mörlenbach, Rimbach und Gorxheimertal deutlich geringer ausgefallen.
Hessenkasse; Im Bereich Hessenkasse wurde vom Land Hessen eine hälftige Ratenpause des Jahresbetrages eingelegt, wodurch 2020 nur 124.000 € zu entrichten sind. Die Rückführung hierzu ist in den Jahren 2022 – 2026 mit je 1/5 geplant.
Schlüsselzuweisungen; Die Schlüsselzuweisungen der Monate Mai, Juni und Juli wurden um die Liquidität zu verbessern mit insgesamt 4.1 Mio. € bereits ausgezahlt.
Es ist derzeit noch nicht abschätzbar, ob ein Haushaltsausgleich am Ende des Jahres erreicht werden kann.
Projekte; Die Projekte in den vergangenen Jahren wurden harmonisch und daher auch gut abgeschlossen. Das Projekt IÖG ist fast abgeschlossen, die Ausgleichsmaßnahmen sind ausgeschrieben, es wird auf die Schlussrechnung mit den Nachträgen gewartet um die schlussendliche Gesamtsumme zu ermitteln.
Außerdem werden die restlichen KIP Projekte begonnen, sobald die Umschichtung beschlossen ist. Die Projekte gelten als Ersatzmaßnahme für das Bürgerhaus, welches abgelehnt wurde. Nun soll mit den Fördermitteln die Heizungen in den Feuerwehrgerätehäusern Birkenau und Nieder Liebersbach und im Rathaus erneuert werden. Außerdem wurde die Frist der KIP Mittel um 1 Jahr auf den 31.12.2021 verlängert.
Waldkindergarten; In der Sitzung der Kindergartenkommission am 25.06.2020 wurden die 15 Mitglieder (Bürgermeister, Gemeindevorstand und Gemeindevertretung) aufgerufen die Standorte zu priorisieren, es gab nur von 2 Mitgliedern Rückmeldung durch möglicherweise Kommunikationsschwierigkeiten.
Diverse Themen wurden vom Gemeindevorstand beschlossen und auf den Weg gebracht. Dazu zählen die Beauftragung der Hochbehälter in Löhrbach, die Auftragsvergabe zur Erneuung der Wasser- und Kanalleitungen in der Rosenstraße, die Erneuung der Fernwirkanlage. Weiterhin wurde die Ausschreibung für die Herrenwiese veröffentlicht.
Sachstandsbericht Baugebiet Sandbuckel/Schwanklingen; Das Baugebiet wurde in 3 Lose aufgeteilt. Los 1 ist das Neubaugebiet hier wurden die diverse Bauanträge bewilligt und es kann dort demnächst gebaut werden.
Los 2 sind die Drittanlieger hier kann mit dem Ausbau der Straße begonnen werden, wenn die erforderlichen Kostenübernahmevereinbarungen unterschrieben worden sind.
Los 3 ist der Sandbuckel/Birkelsgrund hier soll das Problem mit der Müllentsorgung gelöst werden.
Sachstandsbericht Friedhof Nieder-Liebersbach; In diesem Bereich wurde mit den Erstarbeiten begonnen. Ein Angebot für den Abriss soll eingeholt werden.
Reaktion Presseberichte; BGM Morr appelliert daran die restliche gemeinsame Legislaturperiode ordentlich zu Ende zu bringen.
Antwort Buser; Gemeindevertreter Vorsitzender Buser merkte an, dass die Ortsvorsteher viele Themen auch nur herangetragen bekommen und es nicht immer leicht ist die Interessen gerecht zu vertreten. Außerdem ging Vorsitzender Buser auf die Corona Zahlen ein und merkte an, dass viele Menschen selbst nach der Genesung noch mit den Problematiken des Coronavirus zu kämpfen haben.
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3. Präsentation Radwegekonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeindevertretung
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Sitzung der Gemeindevertretung
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25.08.2020
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Vorberatend
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Sitzungsverlauf 1
GVV Volker Buser erteilt, Herrn Paul Fremr vom Planungsbüro RV-K, das Wort. Frau Mützel präsentierte daraufhin die Vorgehensweise.
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Präsentation „Radwegekonzept“
- Im Anschluss seiner Präsentation stand er für noch offene Fragen seitens der Mandatsträger zur Verfügung.
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4. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau ; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau
hier:
a) Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §13a BauGB
b) Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kühruhweg“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr
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Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr
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06.07.2020
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Vorberatend
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Gemeindevertretung
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Sitzung der Gemeindevertretung
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25.08.2020
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ö
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Beschließend
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4 |
Sitzungsverlauf 1
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
zu a) Die im Zuge der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gemäß dem jeweiligen Beschlussvorschlag ein Beschluss hierüber gefasst.
Die Gemeindevertretung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
zu b) Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kühruhweg“ bestehend aus dem Rechtsplan, dem Vorhabenplan, den Grundrissen und Schnitten, dem Textteil sowie der Begründung wird hiermit einschließlich der in dieser Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Grundlage obiger Beschlussfassungen ist die vorgelegte Planung zum Satzungsbeschluss des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch, mit Planstand Juni 2020, in den die nach Anlage I aufgeführten Änderungen eingearbeitet wurden. Es wird zugleich festgestellt, dass mit der beschlossenen Anpassung des Planinhaltes die Grundzüge dieser Bauleitplanung nicht berührt werden und es sich um keine Planänderung im materiell-rechtlichem Sinne handelt, sondern lediglich um eine Präzisierung und positive Konkretisierung eines bestehenden Planinhaltes. Von der erneuten Auslegung i. S. d. § 4a Abs. 3 BauGB, wonach der Entwurf erneut auszulegen ist, wenn der Bauleitplan nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird, ist daher abzusehen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplans durch die ortsübliche Bekanntmachung über den Beschluss des Bebauungsplans als Satzung (Inkraftsetzung) herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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5. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung der Außenbereichssatzung „Schimbach“ in der Gemarkung Reisen
hier:
a) Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
b) Beschlussfassung des Außenbereichssatzung „Schimbach“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr
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Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr
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06.07.2020
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Beschließend
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Gemeindevertretung
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Sitzung der Gemeindevertretung
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25.08.2020
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ö
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Beschließend
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5 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
zu a) Die im Zuge der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gemäß dem jeweiligen Beschlussvorschlag ein Beschluss hierüber gefasst.
Die Gemeindevertretung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt der Außenbereichssatzung vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
zu b) Der vorliegende Außenbereichssatzung „Schimbach“ bestehend aus der Planzeichnung, dem Satzungstext sowie der Begründung wird hiermit einschließlich der in dieser Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Grundlage obiger Beschlussfassungen ist die vorgelegte Planung zum Satzungsbeschluss des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch, mit Planstand Juni 2020, in den die nach Anlage I aufgeführten Änderungen eingearbeitet wurden. Es wird zugleich festgestellt, dass mit der beschlossenen Anpassung des Planinhaltes die Grundzüge dieser Bauleitplanung nicht berührt werden und es sich um keine Planänderung im materiell-rechtlichem Sinne handelt, sondern lediglich um eine Präzisierung und positive Konkretisierung eines bestehenden Planinhaltes. Von der erneuten Auslegung i. S. d. § 4a Abs. 3 BauGB, wonach der Entwurf erneut auszulegen ist, wenn der Bauleitplan nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird, ist daher abzusehen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Rechtskraft der Außenbereichssatzung durch die ortsübliche Bekanntmachung über den Beschluss der Außenbereichssatzung als Satzung (Inkraftsetzung) herbeizuführen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Grundstückskauf für einen Kindertagesstättenneubau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeindevertretung
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Sitzung der Gemeindevertretung
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25.08.2020
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Beschließend
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6 |
Sitzungsverlauf 1
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt den Kauf des Grundstückes Gemarkung Birkenau, Flur 11, Flurstücknummer 166 für den Quadratmeterpreis in Höhe von 112 € für den Bau einer neuen Kindertagesstätte mit 5 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen. Damit kann der Bedarf der Kerngemeinde (3 Kindergartengruppen + 1 Krippengruppe) und des Ortsteils Nieder-Liebersbach (Erhalt von 2 Kindergartengruppen + 1 Krippengruppe) abgedeckt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0
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7. Beauftragung des Architekten für die temporäre Kindertagesstätte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeindevertretung
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Sitzung der Gemeindevertretung
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25.08.2020
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ö
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Beschließend
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7 |
Sitzungsverlauf 1
Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion: unter Vorbehalt eines Bodengutachtens das bestätigt, dass das Gelände Altlastenfrei ist.
Abstimmung Ergänzungsantrag: einstimmig angenommen
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Beauftragung des Angebots von Ingenieur Herrn Heusel in Höhe von 19.500 € netto für die Herstellung der temporären Kindertagesstätte.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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8. Umschichtung KIP Mittel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar
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Gemeindevertretung
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Sitzung der Gemeindevertretung
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25.08.2020
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Beschließend
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8 |
Beschlussvorschlag
Der Umschichtung der KIP Mittel wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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9. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, SPD und FDP vom 22.06.2020; Antrag der im Ortsbeirat Löhrbach vertretenen Fraktionen; Bau eines Weges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Gemeindevertretung
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Sitzung der Gemeindevertretung
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25.08.2020
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Beschließend
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9 |
Sitzungsverlauf 1
Der Antrag wird von den Antragsstellern zurückgenommen.
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10. Antrag der SPD-Fraktion vom 10.07.2020; Antrag Kauf des Sportgelände Tannenbuckel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeindevertretung
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Sitzung der Gemeindevertretung
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25.08.2020
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Beschließend
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Sitzungsverlauf 1
Der Antrag wird von den Antragsstellern zurückgenommen.
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11. Verschiedenes
Gremium
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Sitzungsdatum
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Gemeindevertretung
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Sitzung der Gemeindevertretung
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25.08.2020
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Sitzungsverlauf 1
GV Bernhard: Anfrage über den Stand „Ampel am Brückenacker“
Stellungnahme Bürgermeister Morr: Die Ausschreibung hierzu ist in Vorbereitung, die schnellstmögliche Ausführung wird zugesagt.
GV Kanz: Anfrage, ob die 206.000 € aus dem KIP bereits angekommen sind
Stellungnahme Bürgermeister Morr: Der Betrag ist bereits eingegangen und setzt sich sowohl aus Landesmitteln, als auch Bundesmitteln zusammen. Es handelt sich hierbei größtenteils um Auszahlungen von bereits getätigten Investitionen.
GV Neumann: Anmerkung, dass die Glascontainer Ortsausgang in der Nähe der Auffahrt zum Sportgelände des VfL Birkenau unansehnlich sind und durch die Bauarbeiten an der
Carlebach Mühle hier auch das Parken problematisch ist.
Stellungnahme Bürgermeister Morr: die Umsetzung ist schwierig, da es keinen perfekten Standort gibt mit Bezug auf die Problematik, dass niemand einen Container vor der Haustür möchte.
GV Adrian: Anfrage wer das Schwalbenhaus hinter der Halle Blumen Adrian gebaut hat und zuständig für eine Umsetzung ist.
Stellungnahme Morr: Das Schwalbenhaus wurde durch eine Bürgerinitiative aufgestellt, hierzu müsste geklärt werden wer der Initiative angehört hat.
GV Brockenauer: Anfrage, ob es eine Rückmeldung vom Kreis Bergstraße für den Ausbau des Hallenbades gibt.
Stellungnahme Bürgermeister Morr: Seit zwei Jahren gibt es keine neuen Informationen bezüglich des Ausbaus. Daher wurde durch einen Überlassungsvertrag mit dem TSV Birkenau einem Ausbau zu einem Gymnastikraum vom Gemeindevorstand zugestimmt. Dieser ist durch eine Holzkonstruktion ohne Schäden wieder rückbaubar.
GV Dr. Klein. Anfrage über die Zuständigkeit des Grünstreifens der Talstraße Richtung Weinheim.
Stellungnahme Bürgermeister Morr: Bei Kreisstraßen ist Hessen Mobil zuständig und bei Gemeindestraßen die Gemeinde daher ist zu klären, ob dieser Grünstreifen tatsächlich zur Kreisstraße gehört.
Gemeindevertretervorsitzender Buser weißt auf den nächsten Sitzungstermin der Gemeindevertretung am 22.09.2020 hin und schließt die Sitzung um 22.06 Uhr.
Datenstand vom 31.08.2020 15:35 Uhr