Datum: 06.07.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr


Öffentliche Sitzung, 20:01 Uhr bis 22:28 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau ; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau hier: a) Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §13a BauGB b) Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kühruhweg“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB
3 Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung der Außenbereichssatzung „Schimbach“ in der Gemarkung Reisen hier: a) Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung des Außenbereichssatzung „Schimbach“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB
4 Verschiedenes

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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 06.07.2020 ö 1

Sitzungsverlauf 1

Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Eröffnung der Sitzung

Die Sitzung wurde um 20:01 Uhr von Marc Steinmann eröffnet, es wurde festgestellt, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Es gab k eine Änderung der Tagesordnung.

Die Beschlussfähigkeit wird mit sechs anwesenden Mitgliedern des Ausschusses festgestellt.

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2. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau ; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau hier: a) Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §13a BauGB b) Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kühruhweg“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 06.07.2020 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 25.08.2020 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

Herr Helfrich von InfraPro erläutert ausführlich den vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

Zu den Anmerkungen der Träger öffentlicher Belange gab es keine Diskussion.

Herr Helfrich geht besonders auf die Anregungen der Bürger ein.
Der Vorhabenträger hat die Zahl der vorgesehenen Wohneinheiten (WE) von 9 auf 6 WE reduziert, dabei bleibt aber das Bauvolumen erhalten. Die jeweiligen WE werden also größer. Die Zahl der erforderlichen Stellplätze und damit des zukünftigen Verkehrsaufkommens reduziert sich.

Besonders viele Bedenken hatten die Anwohner bezüglich der zukünftigen Verkehrsbelastung. Herr Helfrich erläutert, dass das durchaus eine übliche Situation ist und die Verkehrsteilnehmer bzw. Anwohner mit der gebotenen Rücksicht problemlos zu ihren Grundstücken kommen können.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wurde abgestimmt.

zu a) 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen
zu b) 4 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
zu a)        Die im Zuge der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gemäß dem jeweiligen Beschlussvorschlag ein Beschluss hierüber gefasst.
       Die Gemeindevertretung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
zu b)        Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kühruhweg“ bestehend aus dem Rechtsplan, dem Vorhabenplan, den Grundrissen und Schnitten, dem Textteil sowie der Begründung wird hiermit einschließlich der in dieser Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Grundlage obiger Beschlussfassungen ist die vorgelegte Planung zum Satzungsbeschluss des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch, mit Planstand Juni 2020, in den die nach Anlage I aufgeführten Änderungen eingearbeitet wurden. Es wird zugleich festgestellt, dass mit der beschlossenen Anpassung des Planinhaltes die Grundzüge dieser Bauleitplanung nicht berührt werden und es sich um keine Planänderung im materiell-rechtlichem Sinne handelt, sondern lediglich um eine Präzisierung und positive Konkretisierung eines bestehenden Planinhaltes. Von der erneuten Auslegung i. S. d. § 4a Abs. 3 BauGB, wonach der Entwurf erneut auszulegen ist, wenn der Bauleitplan nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird, ist daher abzusehen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplans durch die ortsübliche Bekanntmachung über den Beschluss des Bebauungsplans als Satzung (Inkraftsetzung) herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

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3. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung der Außenbereichssatzung „Schimbach“ in der Gemarkung Reisen hier: a) Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB b) Beschlussfassung des Außenbereichssatzung „Schimbach“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 06.07.2020 ö Beschließend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 25.08.2020 ö Beschließend 5

Sitzungsverlauf 1

Frau Roth von InfraPro erläutert die Bauleitplanung.

Abstimmung:
zu a) 6 Ja-Stimmen
zu b) 6 Ja-Stimmen

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
zu a)        Die im Zuge der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gemäß dem jeweiligen Beschlussvorschlag ein Beschluss hierüber gefasst.
       Die Gemeindevertretung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt der Außenbereichssatzung vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

zu b)        Der vorliegende Außenbereichssatzung „Schimbach“ bestehend aus der Planzeichnung, dem Satzungstext sowie der Begründung wird hiermit einschließlich der in dieser Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Grundlage obiger Beschlussfassungen ist die vorgelegte Planung zum Satzungsbeschluss des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch, mit Planstand Juni 2020, in den die nach Anlage I aufgeführten Änderungen eingearbeitet wurden. Es wird zugleich festgestellt, dass mit der beschlossenen Anpassung des Planinhaltes die Grundzüge dieser Bauleitplanung nicht berührt werden und es sich um keine Planänderung im materiell-rechtlichem Sinne handelt, sondern lediglich um eine Präzisierung und positive Konkretisierung eines bestehenden Planinhaltes. Von der erneuten Auslegung i. S. d. § 4a Abs. 3 BauGB, wonach der Entwurf erneut auszulegen ist, wenn der Bauleitplan nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird, ist daher abzusehen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Rechtskraft der Außenbereichssatzung durch die ortsübliche Bekanntmachung über den Beschluss der Außenbereichssatzung als Satzung (Inkraftsetzung) herbeizuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0, Enthaltungen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 06.07.2020 ö 4

Sitzungsverlauf 1

Der Vorsitzende Marc Steinmann spricht den Bürgermeister auf eine amtliche Bekanntmachung in der WNOZ bezüglich des Baugebietes Balzenbacher Straße an.

Antwort des Bürgermeisters:
Dort wurde ein Eigentümerübertrag bekannt gemacht. Davon unberührt bleibt aber das sonstige gesamte Umlegungsverfahren. Hier haben immer noch nicht alle Eigentümer zugestimmt.


Der Vorsitzende schließt die Sitzung um 22:28 Uhr

Datenstand vom 13.07.2020 10:50 Uhr