Datum: 07.12.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Südhessenhalle
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss


Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Feststellung des Jahresabschlusses 2017
3 Anpassung der Entwässerungsgebühren ab dem 01.01.2021
4 Anpassung der Wassergebühren zum 01.01.2021 (9. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung)
5 Freibad Birkenau -Projektstudie-; Umbau der Freibadtechnik
6 Verschiedenes

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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.12.2020 ö 1

Sitzungsverlauf 1

Herr Dr. Klein eröffnete um 20:00 Uhr die Sitzung. Er begrüßte die Anwesenden und stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Auf seine Nachfrage wurde hierzu kein Einwand erhoben.

Es gab eine Wortmeldung von Prof. Dr. Kies:
Es ging um die Frage, ob auch eine sog. Online-Sitzung möglich wäre.
Ergebnis: Dies ist grundsätzlich möglich, wenn sich die Mitglieder des HFA darauf verständigen.

Es gab keine Anträge zur Tagesordnung.

Herr Dr. Klein stellte die Beschlussfähigkeit mit 6 Anwesenden fest.

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2. Feststellung des Jahresabschlusses 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.12.2020 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö Beschließend 3

Sitzungsverlauf 1

Herr Dr. Klein verlas den Beschlussvorschlag.

Herr Schneider fragte zum Sachverhalt der Auswirkungen der Ergebnisvorträge (Passiva 1.3.1) nach. Herr Bauer erläuterte, dass durch die Neuregelungen des kommunalen Finanzausgleichs die Ergebnisvorträge zukünftig mit dem Eigenkapital verrechnet werden (s.a. sog. "Hessenkasse").

Herr Prof. Dr. Kies merkte an, dass sich das Eigenkapital bis Ende 2017 sehr stark verminderte, zudem sei ca. 1 Jahr vergangen, bis der Prüfungsbericht des Revisionsamtes jetzt dem HFA zur Kenntnis gegeben werde. Herr Bauer erläuterte, dass die Besprechung mit den beiden Prüfern erst im November 2019 stattfand und die abschließende Besprechung mit Herrn Vetter, dem Leiter des Revisionsamtes, erst im Frühjahr 2020. Weiterhin seien, auch bedingt durch die Corona-Pandemie, seine Tätigkeit im Homeoffice und Urlaub weitere Verzögerungen eingetreten. Eine Sitzung zu diesem Thema sei jedoch vor der Sommerpause möglich gewesen, aber man habe darauf verzichtet.

Herr Dr. Klein merkte an, dass die ursprünglich positive Planung nicht eingehalten werden konnte.

Herr Schneider merkte an, dass es lt. Prüfbericht bei 27 Produkten zu Überschreitungen ohne entsprechende Beschlüsse der Gemeindevertretung gekommen sei. Herr Bauer erläuterte, dass ohne entsprechende Budgetierungen kaum eine Einhaltung der Planung möglich sei. Diese Budgetierung habe die Gemeindevertretung deshalb auch aktuell für 3 Produktgruppen beschlossen. Herr Morr merkte an, dass die überplanmäßigen Ausgaben immer mündlich bei den Sitzungen der Gemeindevertretung mitgeteilt und erläutert wurden.

Herr Prof. Dr. Kies verwies auf die Handhabung, die Beschlüsse des Gemeindevorstands nur den Fraktionsvorsitzenden schriftlich zur Kenntnis zu geben, nach seiner Meinung nicht ausreichend seien um die Gemeindevertretung insgesamt zu unterrichten. Herr Morr entgegnete, dass die Protokolle des Vorstands klar die stärkste mögliche Form der Kontrolle seien und er nicht über deren Weiterverteilung zu entscheiden habe.

Herr Prof. Dr. Kies merkte an, dass die Jahresabschlüsse seither immer sehr spät im HFA zu besprechen waren. Herr Bauer erwiderte, dass die Erstellung von 9 Jahresabschlüssen in 6 Jahren nachgeholt wurden und der Abschluss 2018 de facto auch schon fertiggestellt sei. Im Vergleich zu anderen Gemeinden sei dies eine beachtliche Leistung.

Herr Prof. Dr. Kies merkte an, dass Rückstellungen (RST) für Altlasten (Passiva 3.3) nicht zu bilden waren, diese Altlasten aber vorlägen. Herr Bauer erläuterte, dass RST nur bei Kenntnis einer Kostengefahr zu bilden sind. Diese Kenntnis könne hier verneint werden.

Herr Prof. Dr. Kies merkte an, dass eine RST für die Rückabwicklung des Bodenbevorratungsvertrages Balzenbacher Straße in Höhe von rd. 140.000€ gebildet wurde (Passiva 3.5) und bat um Erläuterung des Sachverhalts. Herr Bauer erläuterte, dass die RST zu dem 31.12.2017 zu bilden war, da sich bei der Erstellung des Jahresabschlusses der Sachverhalt der Kündigung (Anmerkung: Kündigung in 2018) bereits ergeben hatte und Ende 2017 unklar gewesen sei, wie sich dies zukünftig finanziell auswirke.

Herr Dr. Klein verwies auf die 10. Prüfungsfeststellung aus dem Bericht des Revisionsamtes und bat um Erläuterung des Passus "Die Kasse wurde gebeten". Herr Bauer stellte dar, dass es sich hier nicht um einen Normalfall gehandelt habe, vielmehr kam es zu einer Fehlabstimmung die nun durch Einrichtung eines Verrechnungskontos nicht mehr geschehen könne.

Herr Prof. Dr. Kies merkte an, dass das Revisionsamt mehrfach die Überschreitung der Obergrenze bei den Kassenkrediten bemängelte. Herr Bauer erläuterte, dass dies die pragmatische Lösung für kurzfristige Überschreitungen von 3-4 Tagen gewesen sei. Ansonsten hätte man Darlehen aufnehmen müssen. Diesen Mehraufwand habe man dadurch vermieden.

Herr Dr. Klein fragte nach der fehlenden Liquiditätsreserve. Herr Bauer erläuterte, dass diese erst ab dem Jahr 2020 vorgeschrieben sei und demnach in 2017 entbehrlich. Herr Hilman erläuterte zudem, dass der aktuelle Finanzplanungserlass, bedingt durch die Corona-Pandemie, ausgesetzt worden sei und bestenfalls 30.000 bis 50.000€ Reserve aufgebaut werden müssten.

Herr Prof. Dr. Kies verwies auf die im Bericht genannten Beanstandungen hinsichtlich der Haushaltsführung. Herr Bauer entgegnete, es sei wichtig, dass die Sachverhalte der Gemeinde klar und zutreffend dargestellt werden. Dies sei der Fall gewesen, sonst hätte die Prüfung ein anderes Testat ergeben. Wie letztlich die Haushaltsführung geschehe, liege in der Verantwortung und der Kontrolle der gemeindlichen Gremien.

Herr Prof. Dr. Kies stellte folgenden textlichen Änderungsantrag:

"Der Bericht des Revisionsamtes des Kreises Bergstraße wird mit großem Unbehagen und noch größerem Widerwillen zur Kenntnis genommen"

Abstimmung:

JA = 2                NEIN = 4        ENTHALTUNG = 0                        Mehrheitlich abgelehnt



Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird

  • in der Ergebnisrechnung mit einem ordentlichen Fehlbetrag von – 796.009,47 EUR, einem außerordentlichen Fehlbetrag von – 69.857,83 EUR und somit einem Jahresfehlbetrag von – 865.867,30 EUR
  • in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von – 182.809,60 EUR und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von – 186.159,30 EUR
  • in der Vermögensrechnung mit einem Eigenkapital von 22.307.494,86 EUR und einer Bilanzsumme von 64.372.780,58 EUR

festgestellt.

Ein Gesamtabschluss wird nicht aufgestellt.

Der Bericht des Revisionsamtes des Kreises Bergstraße wird zur Kenntnis genommen.

Dem Gemeindevorstand wird gleichzeitig für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung, in der jeweils gültigen Fassung, Entlastung erteilt.


Abstimmung:

JA = 4                NEIN = 0        ENTHALTUNG = 2                        Einstimmig

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3. Anpassung der Entwässerungsgebühren ab dem 01.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.12.2020 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

Herr Dr. Klein verlas den Beschlussvorschlag.


Herr Bauer erläuterte die maßgebenden Sachverhalte, dies waren u.a.:

  • Die Nachkalkulation des Jahres 2019
  • Anpassung auf Grund des Baupreisindexes
  • Die Aktivierung von Baumaßnahmen im Jahr 2020
  • Die Verzinsung des Anlagekapitals mit 4%

und verwies auf die beigefügten Berechnungen.

Herr Dr. Klein fragte nach, welcher Baupreisindex herangezogen wurde. Herr Bauer verwies auf das Jahr 2015.

Herr Dr. Klein fragte, ob eine Querfinanzierung über Gebühren im Wasser- / Abwasserhaushalt zulässig sei. Herr Bauer bejahte dies ausdrücklich. Es gebe eindeutige Gerichtsurteile. Zudem gäbe es auch die Möglichkeit, sog. Erneuerungsrücklagen zu bilden. Mit den Abschreibungen würden daher auch andere Maßnahmen finanziert.


Beschlussvorschlag

Es wird folgender 6. Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS) vom 13.12.2011 beschlossen:

Artikel 1
§ 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt (=abflusswirksam befestigte Grundstücksfläche); pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,816 EUR jährlich erhoben. Die gebührenrelevante Fläche wird auf volle 10 m² abgerundet.

Artikel 2
§ 26 Abs. 3 der Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers (Leistungsgebühr) ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch
a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,39 EUR
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 1,46 EUR.

Artikel 3
Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2021 in Kraft.


Abstimmung:

JA = 6                NEIN = 0        ENTHALTUNG = 0                        Einstimmig

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4. Anpassung der Wassergebühren zum 01.01.2021 (9. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.12.2020 ö Vorberatend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö Beschließend 5

Sitzungsverlauf 1

Herr Dr. Klein verlas den Beschlussvorschlag.

Herr Bauer erläuterte die maßgebenden Sachverhalte, dies waren u.a.:

  • Nachkalkulation des Jahres 2019
  • Veränderungen bei der Größe der Wasserzähler
  • Ausgleich der Verluste aus Vorjahren
  • Anpassung auf Grund des Baupreisindexes
  • Höhere Sachaufwendungen (u.a. wegen Rohrbrüchen)
  • Aktivierung von Investitionen in Höhe von rd. 4,2 Mio €
  • Verzinsung des Anlagekapitals mit 4%

und verwies auf die beigefügten Berechnungen.


Beschlussvorschlag

Es wird folgender 9. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 13.02.2001 beschlossen:

Artikel 1

§ 23 Benutzungsgebühren

       Absatz 3 erhält folgende Fassung:
       Die Gebühr beträgt pro m³ 3,43 EUR (3,21 € netto zuz. 7% MwSt.)

       Absatz 4 erhält folgende Fassung:
       Die Grundgebühr beträgt je angefangenen Kalendermonat bei den Wasserzäh-        lern mit einer Nenngröße von

       QN 2,5 bis QN 6                  3,75 EUR (  3,50 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)
       QN 10                                14,98 EUR (14,00 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)
       QN 15                                22,47 EUR (21,00 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)
       QN 25                                37,45 EUR (35,00 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)


Artikel 2

Dieser 9. Nachtrag tritt am 01.01.2021 in Kraft.


Abstimmung:

JA = 6                NEIN = 0        ENTHALTUNG = 0                        Einstimmig

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5. Freibad Birkenau -Projektstudie-; Umbau der Freibadtechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 20.10.2020 ö Beschließend 3
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.12.2020 ö Vorberatend 5
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö Beschließend 8
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.01.2021 ö Vorberatend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 23.02.2021 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

Herr Dr. Klein verlas den Beschlussvorschlag.

Herr Hilman erläuterte den bisherigen Sachverhalt:

  • Die Gemeindevertretung hat die Beauftragung einer Studie beschlossen
  • Die Schwimmbadtechnik ist bereits 60 Jahre alt
  • In das Investitionsprogramm 2021 – 2024 wurden bereits Gelder eingestellt
  • Es erfolgte bereits eine Anmeldung bei dem Förderprogramm SWIM für den Technikbereich
  • Zusätzlich werden schätzungsweise 750.000€ netto für die Maßnahmen außerhalb der Studie veranschlagt (u.a. Umkleiden, Kiosk).


Herr Schneider gab zu Bedenken, dass SWIM bis zu 30% der Kosten einer Erneuerung übernimmt, vorausgesetzt, ein aktuell hohes technisches Niveau wird umgesetzt. Er hält die Investitionen für die Kinderbetreuung für vorrangiger.

Herr Prof. Dr. Kies gab zu bedenken, dass die Zuschüsse bei einer Renovierung bei schätzungsweise 20€ pro Besucher liegen könnten (bei jährlich rd.10.000 Besuchern - wie in den letzten Jahren).

Herr Hilman verwies darauf, dass vorrangiges Ziel nur die Erneuerung der Schwimmbadtechnik sei (u.a. Neubau eines Schwallwasserbehälters) und hier mit Kosten in Höhe von ca. 1,8 Mio € zu rechnen sei. Die vollständige Umgestaltung / Erneuerung könnte ja später erfolgen.

Allgemein wurde geäußert, dass der eingebrachte Beschlussvorschlag dem nicht entspricht (Variante 3 mit 3,8 Mio € für alle Maßnahmen - außer den geschätzten zusätzlichen 750.000€) und zudem die Kosten der Planung nicht benannt wurden.

Der vorliegende Beschlussvorschlag wurde daher nicht abgestimmt.


Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, einen neuen Beschlussvorschlag zu erarbeiten, der
1. die Reduktion auf die Kosten der Schwimmbadtechnik beinhaltet und
2. die Kosten für eine entsprechende Beauftragung der Fa. Aqua Technik Freiburg benennt.


Abstimmung:

JA = 6                NEIN = 0        ENTHALTUNG = 0                        Einstimmig

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.12.2020 ö 6

Sitzungsverlauf 1

Herr Prof. Dr. Kies fragte nach wie es - nach Fertigstellung der IÖG - mit dem Areal Obergasse / Kirchgasse weitergehen soll. Herr Morr erläuterte, dass er dies bereits in der Gemeindevertretung mitgeteilt habe: Das Büro Schweiger & Scholz ist beauftragt und arbeitet bereits an einem Gesamtkonzept (auch für die Umgestaltung der Hauptstraße).

Es gab keine weiteren Wortmeldungen.

Herr Dr. Klein schloss die Sitzung.

Datenstand vom 11.12.2020 09:18 Uhr