Datum: 31.08.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Südhessenhalle
Gremium: Gemeindevertretung


Öffentliche Sitzung, 20:01 Uhr bis 21:09 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Mitteilungen
3 Bebauungsplan „K 12 - Rad-/Gehwegneubau zwischen Ober-Mumbach und Reisen“; hier: a) Kenntnisnahme des Ergebnisses der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB c) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
4 Erlass Kita-Benutzungsgebühren von Januar bis Mai 2021 wegen Corona-Pandemie
5 Verwendung des Jahresergebnisses 2019 des BgA Wasserversorgung
6 Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Masterplan für ein effektives Starkregenmanagement für Birkenau
7 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift GV 31.08.2021 ö.pdf

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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 31.08.2021 ö 1

Sitzungsverlauf

Der Vorsitzender der Gemeindevertretung, Stefan Roewer, eröffnet um 20.01 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung; er begrüßt die Anwesenden.

Es wird festgestellt, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde; auf Nachfrage werden keine Einwände erhoben.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Stefan Roewer, macht auf die aktuellen Corona-Regeln aufmerksam.
Die Beschlussfähigkeit wird mit 22 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt.
CDU-Fraktion:                                7 Stimmen
SPD-Fraktion:                                6 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:        6 Stimmen
FDP-Fraktion:                                3 Stimmen 

Anträge zur Tagesordnung:
Antrag von Manuel Strauch-Stadler:
Der Tagesordnungspunkt „Antrag CDU-Fraktion: Hochwasserschutz Großgemeinde Birkenau“ wird zurückgezogen, da der Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ähnlich ist. Daraus wird ein gemeinsamer Antrag.
Der nachfolgende Tagesordnungspunkt rückt somit eins auf.
Der Vorsitzende spricht Trauerworte zu Ehren des verstorbenen Ralph Fischer aus 
In Gedenken erheben sich die Anwesenden zur Schweigeminute.

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2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 31.08.2021 ö 2

Sitzungsverlauf

Mitteilungen des Bürgermeisters:
Begrüßung durch Bürgermeister Mapplassary.
Mitteilungen aus der Verwaltung:
  1. Wahlplakate
Den politischen Fraktionen und der Verwaltung wurde angetragen, dass es vermehrt zu Plakatbeschädigungen gekommen ist.
Bürgermeister Mapplassary nutzt auch im Namen der Fraktionen die Gelegenheit und verurteilt diese Form des Vandalismus scharf und erinnert daran, dass wir das Glück hätten, in einer Demokratie zu leben und unsere politische Kultur nicht auf Gewalt oder Vandalismus beruhe, wenn es um politischen Wettbewerb geht, sondern auf Vernunft, freie Meinungsäußerung und das Aushalten dieser Meinungsäußerung. Alle, die hier versammelt seien, stünden für diese demokratischen Wert – nicht nur für sich, sondern auch für jeden politischen Wettbewerber. Das sei das Verständnis von Demokratie!

  1. Wahlhelfer:
Die Verwaltung ruft die Menschen in der Gemeinde dazu auf, sich als Wahlhelfer für die Bundestagswahl zu melden. Bitte kontaktieren Sie dazu Herrn Zink aus dem Fachbereich 1.

  1. Anfrage der Grünen:
1. Wie ist der aktuelle Status hinsichtlich er Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept?
2. Insbesondere: Wie ist der aktuelle Stand der Planung und Umsetzung der oben aufgeführten Projekte mit Priorität A und B?
3. Stehen zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts Fördermittel bzw. günstige Darlehensformen des Kreises, des Landes (z.B. Hessischer Investitionsfonds) oder des Bundes zur Verfügung? Falls ja, unter welchen Bedingungen können diese zur Finanzierung herangezogen werden?
Die Gemeindevertretung hat am 23.2.2021 den Beschluss gefasst, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag an den Kreis Bergtrasse zwecks Förderung von Kleinmaßnahmen des Radverkehrskonzeptes zu stellen. Die notwendige Vorabprüfung einer solchen Anordnung durch die Anhörung der Kreisverkehrsbehörde, der Polizei und Hessen Mobil führte durchweg zu negativen Stellungnahmen, wodurch die im Radwegekonzept vorgeschlagenen Kleinmaßnahmen nicht für das Sofortprogramm Radverkehr des Kreises anwendbar sind.

  1. Müllbeseitigung Birkelsgrund
Die bisherige temporäre Lösung für eine Abfuhr der Abfallbehälter am Birkelsgrund und der Sandbuckelgasse fällt aufgrund der Abschlussbauphase in diesem Bereich leider weg. Die Ausweisung einer dauerhaften Sammelstelle gestaltet sich wegen der zur Verfügung stehenden Flächen, der hohen Anzahl der betreffenden Abfallbehälter, der Umgebungsbebauung und anderer rechtlicher Schwierigkeiten als sehr schwierig. Aufgrund der sich nun ergebenen Sachlage ist die Verwaltung bemüht, in interkommunaler Zusammenarbeit und mit der ZAKB eine Lösung zu erarbeiten. 

  1. Aufruf zu Ehrenpreis und -plakette
Die Verwaltung ruft die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde auf, Vorschläge für die Verleihung des Ehrenpreises und der Ehrenplakette bei Frau Leonhard einzureichen. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind ab dem 01.09.2021 auf der Homepage zu finden: www.birkenau.de

  1. Protokolle der Sitzungen 
Ab sofort sind alle Protokolle der Sitzungen der politischen Gremien online auf birkenau.de abrufbar.  

  1. E-Mail-Adressen für die Ortsvorsteher:innen
Die E-Mail-Adressen für die Ortsvorsteher:innen sind bereits angelegt, die Domain lautet ob-birkenau.de. Die jeweiligen Ortsvorsteherinnen und -vorsteher erhalten die Adresse ortsteil@ob-birkenau.de – z.B. hornbach@ob-birkenau.de. Im Lauf der nächsten Woche bekommen die Ortsvorsteher:innen die Zugangsdaten von Herrn Bauer.


  1. RIS
Zwölf Mandatsträgerinnen und -träger haben bisher noch immer nicht die Datenschutzerklärungen für das RIS abgegeben. Herr Mapplassary bittet nochmals darum, die erforderlichen Unterlagen der Verwaltung zukommen zu lassen. Kommende Woche wird diesbezüglich ein Erinnerungsschreiben mit einer Fristsetzung an die Mandatsträgerinnen und -träger verschickt.

  1. Ladestationen für E-Autos
Die Gemeinde Birkenau wird zwei neue Ladestationen erhalten. Eine am Rathaus und die andere am Dorfgemeinschaftshaus in Nieder-Liebersbach. Die Kosten betragen – dank eines Zuschusses durch die Entega – nur € 1.300,-.

  1. Baustelle Hornbacher Strasse: 
Am 01.09.2021 findet an der Baustelle Hornbacher Strasse eine Baustellenbesprechung statt. Es ist davon auszugehen, dass der Bau bis Ende September beendet ist. 

Martin Dittert betritt um 20:16 Uhr den Sitzungssaal.

Die Beschlussfähigkeit wird mit 23 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt.

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3. Bebauungsplan „K 12 - Rad-/Gehwegneubau zwischen Ober-Mumbach und Reisen“; hier: a) Kenntnisnahme des Ergebnisses der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB c) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 31.08.2021 ö Beschließend 3

Sitzungsverlauf 1

Bürgermeister Mapplassary legt dar, dass der Radweg auf interkommunaler Zusammenarbeit beruht.  Der Bürgermeister von Mörlenbach, Erik Kadesch, hat bereits eine mündliche Zusage von Landrat Engelhard über 90% der Fördersumme und ist bezüglich der restlichen 10% - im Gespräch mit dem Land.

Frau Bisdorf, Ingenieurbüro Schweiger + Scholz, gibt eine kurze Zusammenfassung und steht für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

a)        Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen zum vorliegenden Bebauungsplan eingegangen sind. 
b)        Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
c)        Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung einschließlich Umweltbericht, sowie den in der Begründung genannten Anlagen, wird hiermit als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Februar 2021 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen unter b) ergeben.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birkenau wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes durch die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses herbeizuführen.

Dieser Beschluss ist mit Angabe des Ortes der Auslegung in den ortsüblichen Bekanntmachungsblättern der Gemeinde zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Erlass Kita-Benutzungsgebühren von Januar bis Mai 2021 wegen Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 31.08.2021 ö Beschließend 4

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Birkenau erlässt die Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten für die Monate Januar, Februar und April zu 100 % und für die Monate März und Mai 2021 zu 50 %. Die pauschalen Verpflegungskosten werden in den Monaten März und Mai 2021 vollständig berechnet. In den Monaten Januar, Februar und April 2021 werden diese nach Inanspruchnahme berechnet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Verwendung des Jahresergebnisses 2019 des BgA Wasserversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 31.08.2021 ö Beschließend 5

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Birkenau beschließt hiermit, den Gewinn des Betriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2019 in Höhe von 157.671,71 EUR steuerlich einer Rücklage zuzuführen. 
Die Rücklage wird phasengleich für die Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten verwendet. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. 
Der Gewinn des Betriebes Wasserversorgung wird nicht außerhalb des Betriebs gewerblicher Art verwendet. 
Das Stehenlassen des Gewinns wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Masterplan für ein effektives Starkregenmanagement für Birkenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 31.08.2021 ö Beschließend 6

Sitzungsverlauf

Hans-Jürgen Roos, Bündnis 90/Die Grünen, zieht den ursprünglichen Antrag zurück und reicht den Änderungsantrag ein. Er präsentiert den Punkt und erklärt, dass die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grüne jeweils einen ähnlichen Antrag hatten, woraufhin man sich schnell verständigt habe, einen gemeinsamen Antrag zu stellen.
Abstimmung: Einstimmig angenommen
Geänderter Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
Die Gemeinde Birkenau erstellt einen Masterplan für ein effektives Starkregenmanagement für die Großgemeinde Birkenau.
Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür die notwendigen Schritte umgehend einzuleiten. Zudem bitten wir um eine entsprechende periodische Sachstandsinformation in der Gemeindevertretung (alle 3 Monate).

Begründung
Die Hochwasserkatastrophe Ende Juni 2021 in den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat eine Facette des Klimawandels deutlich gemacht: Plötzlich auftretender Starkregen führt in Landschaften mit Bergen und Tälern dazu, dass die Pegelstände der Fließgewässer nicht langsam ansteigen, sondern plötzlich in die Höhe schießen. Das Wasser wird kanalisiert und aus kleinen Bächen werden reißende Sturzfluten.

Das Thema Hochwassergefährdung bedarf auch bei uns in Birkenau einer besonderen Aufmerksamkeit, wie ein Blick in das Geoportal der Bundesanstalt für Gewässerkunde oder die Gefahrenkarte Weschnitz des RP Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, zeigt. (siehe Anhang). So könnten in Birkenau immerhin mehr als 360 Personen von einem Weschnitzhochwasser betroffen werden, da sie in einer ausgewiesenen Überschwemmungszone wohnen und leben. Zu beachten ist: Dieses Gebiet entlang der Weschnitz hat ein kaum vorhandenes Wassergefälle.

Anders ist es in den Bereichen der Weschnitzzuflüsse Hornbach, Löhrbach, Kallstädter Bach und Liebersbach. So kam es z.B. im Bereich des Hornbachs wiederholt zu Überschwemmungen und auch der Kallstätter Bach war am Ende seiner Aufnahmekapazität (siehe Anhang). Dies, obwohl „nur 35,2 Liter pro Quadratmeter“ Niederschlagsmenge gefallen sind. Zum Vergleich: In den Katastrophengebieten ist die vierfache Wassermenge heruntergekommen.

In den Empfehlungen der Bund-/ Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wird bezüglich eines effektiven Starkregenmanagements der Kommune eine Schlüsselrolle für die Vorsorge, Bewältigung und den Wiederaufbau zugewiesen. 

Wir sind der festen Überzeugung, dass eine gut gerüstete Gemeinde im Falle eines Hochwassers Leben, und Gut schützen kann. Uns ist es wichtig, dass die Gewässer in der Großgemeinde mit den Wassermassen zurechtkommen. Daher ist für uns ein geeigneter Hochwasserschutz essenziell ist.

Der zu erarbeitende Masterplan für ein effektives Starkregenmanagement für Birkenau sollte daher folgende Punkte umfassen: 

Erstellung eines gemeindebezogenen Hochwassersgutachtens
In einem ersten Schritt soll eine Fließpfadkarte für die Gemeinde Birkenau erstellt werden. Hier verweisen wir auf das Angebot des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Technologie „HLNUG unterstützt Kommunen gegen Starkregen-Schäden“. Um die Kommunen zu unterstützen, erstellt das HLNUG auf Anfrage Fließpfadkarten. Diese zeigen die Wege, die das Wasser bei Starkregen durch die Kommune nehmen kann sowie die davon betroffenen Flächen und Gebäude.

Diese Fließpfadkarte (Ist-Analyse) bildet die Basis des Masterplans für die Ableitung von Folgemaßnahmen:

Aufgaben der Kommune
• Beschäftigung mit dem Thema: Bereitstellung personeller Ressourcen; Festlegung der 
personellen und operativen Verantwortlichkeiten sowie Sensibilisierung von Mitarbeitern.
• Koordination von Informationen, Daten und Aufgaben aller beteiligten (kommunalen) 
Akteure sowie zwischen kommunalen Fachämtern.
• Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements:
  • Analyse der Gefährdungs- und Schadenspotenziale sowie der Überflutungsgefährdung.
  • Planung, Vorbereitung, Umsetzung und ggf. Anpassung von Maßnahmen vor Ort 
in Abstimmung mit den betroffenen Akteuren, Überprüfung und Begleitung der 
Maßnahmenumsetzung. Dies bedeutet u.a.:
  • Abstimmung mit den örtlichen Feuerwehren, welche Gerätschaften, Sandsäcke oder anderes für einen geeigneten Hochwasserschutz benötigt werden.
  • Welche Warneinrichtungen vorhanden sind oder noch installiert werden müssen (Sirenen, Warn-App o.ä.).
  • Welche Evakuierung-Punkte vorgesehen sind - was muss für diese Vorgehalten werden. 
  • Was passiert im Fall eines Stromausfalls? Welche Notfallpläne sind vorhanden oder müssen ausgearbeitet werden. Welche Unterstützung von Fachfirmen oder Berater ist von Nöten?
  • Erstellung von Notfallplänen für Hauseigentümer: Woher bekommen Hauseigentümer Informationen und Unterstützung, um geeignete Maßnahmen zum Schutz ihres Hauses vor Hochwasser vorzubereiten (z.B. Hochwasserbarrieren, Pumpen, eventuell Notstromaggregat).
  • Systematisches Dokumentieren von (vergangenen) Ereignissen.
  • Regelmäßige Überprüfung des Status der kommunalen Starkregenvorsorge.
  • Regelmäßige Übungen, Evaluation und Anpassung der Alarm- und Einsatzplanung; Auswertung aufgetretener, relevanter Starkregenereignisse.




Umsetzung der Untersuchungen zum Starkregenrisiko 
  • Wiederkehrende Information von Bürgerinnen und Bürgern über lokale Risiken.
  • Angemessene Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen von Starkregen bei 
             der kommunalen Infrastruktur-, Flächennutzungs- und Bebauungsplanung sowie 
             bei der Stadtplanung (Flächenvorsorge).

Vermeiden und Minimieren von wild abfließendem Niederschlagswasser
  • Vermeiden von wild abfließendem Oberflächenabfluss und Verklausungen im Außenbereich (Verklausungen ist der teilweise oder vollständige Verschluss eines Fließgewässerquerschnittes infolge angeschwemmten Treibgutes oder Totholzes; Verklausungen bilden sich vorwiegend an Gewässerengstellen, wie Querbauwerken, verrohrten Bachstrecken, Durchlässen oder zwischen Brückenpfeilern) sowie Sicherstellen von ungehindertem Wasser in Gewässern und Gräben.
    • Abstimmung mit dem Gewässerverband: Welche Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Weschnitz und seinen Zuflüssen sollen durchgeführt oder empfohlen werden. 
    • Empfehlung einer Begehung aller neuralgischen Gewässer in Birkenau mit Mitglieder der Gemeindevertretung, Verwaltung, Ortsbeiräte, Vertreter des Gewässerverbandes.

  • Schaffung und Bewahrung von natürlichem Wasserrückhalt (Retentionsflächen).

Kommunikation
  • Wiederkehrende Kommunikation und Übung des richtigen Verhaltens im Ereignisfall: Aufklärung, Anleitung der Bevölkerung sowie Organisation des richtigen Verhaltens im Ereignisfall in öffentlichen Einrichtungen, insbesondere in Einrichtungen wie z.B. Kindergärten, Schulen (Sonnenuhrenschule Birkenau) und Pflegeeinrichtungen. 

Abstimmung: Einstimmig angenommen

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 31.08.2021 ö 7

Sitzungsverlauf

GV M. Seppich:        Bitte um Einberufung des nächsten Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur, Thema: Kindergärten
GVV S. Roewer:        Mitte September ist Besuch des Jugendamtes geplant, um die Kindergärten zu begutachten. Sobald das Ergebnis vorliegt, sollte mit Auftrag der Gemeindevertretung der SSK einberufen werden.

GV A. Groß:                Situation ruhender Verkehr
Dazu Klausurtagung wie von Marc Steinmann vorgeschlagen, Bitte um Termin für BUEV

GV U. Wolk:                Situation Schwimmbad
Frau Horn hat alle Informationen bzgl. Schwimmbad zur Verfügung gestellt, nun Bitte um Ausschuss BUEV oder SSK.
GVV S. Roewer:        Form nach HGO muss eingehalten werden, Einberufung der Ausschüsse nur mit Antrag.
Bgm. Mapplassary:        Bei solch sensiblen Themen muss sehr genau auf die Form geachtet werden, eine Klausurtagung zieht nicht automatisch weitere Schritte nach sich. Auf Hinweis von Klaus Elflein: letzter Schritt einer Klausurtagung sollte sein: Wer übernimmt zu welchem Zeitpunkt welche Aufgaben?
GV M. Dittert:        Hinweis auf rechtliche Voraussetzungen für Einberufung Ausschüsse.


GV S. O’Donovan:        Stand Ausländerkommission?
Bgm. Mapplassary:        Bis dato liegt noch nichts vor, Bitte an Gemeindevertretung um Vorschläge an Verwaltung, wer mitwirken soll.

GVV S. Roewer:        Nächste Termine
       13.09.2021        Abgabefrist Gemeindevertretersitzung 28.09.21
27.09.2021        Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr
28.09.2021        Gemeindevertretersitzung
20.09.2021        Sitzung des Ältestenrats

Datenstand vom 24.02.2022 16:50 Uhr