Datum: 27.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr


Öffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 20:39 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Einbeziehungssatzung „Sommerbuckelweg“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
3 Verschiedenes

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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 27.09.2021 ö 1

Sitzungsverlauf 1

Die Sitzung wurde um 20:02 Uhr von Herrn Marc Steinmann eröffnet, es wurde festgestellt, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Es gab keine Änderungswünsche der Tagesordnung.

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2. Einbeziehungssatzung „Sommerbuckelweg“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 20.07.2021 ö Beschließend 4
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 27.09.2021 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 26.10.2021 ö Beschließend 3

Sitzungsverlauf 1

Der Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Sommerbuckelweg“, bestehend aus Planzeichnung, Satzungstext und Begründung mit Bestandskarte wird hiermit als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Grundlage obiger Beschlussfassung ist der Satzungsentwurf des Planungsbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch, mit Planstand vom 08.06.2021 einschließlich der nach der Anlage I in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.10.2014 beschlossenen Planänderungen (Abwägung). Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Rechtskraft der Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss herbeizuführen und diese damit in Kraft zu setzen.

Vor der Sitzung traf sich der Ausschuss zu einem vor Ort Termin, um sich ein Bild der Gegebenheiten zu machen. 
Hierbei waren fast alle Ausschussmitglieder der Bürgermeister, Frau Tina Meyer und Herr Dirk Helfrich InfraPro sowie Herr Klaus Kellner mit Frau dabei.

Bei der anschließenden Beratung in der Sitzung wurde von Herrn Helfrich der bisherige Verlauf geschildert. Seit 2015 hat die Gemeindevertretung das Thema Sandbuckel immer wieder auf der Agenda gehabt.

Nun handelt es sich um eine Einbeziehungssatzung.  Diese erlaubt es, dass der Grenzbereich mit dem Inneren Bereich festlegt werden kann. 
Der § 34 BauGB sagt wie gebaut werden darf. Mit der Satzung gibt es keine direkte Baugenehmigung, sondern der Eigentümer muss dennoch einen Bauantrag stellen.
Steinmann teilte dem Ausschuss noch mal mit, das das Haus 3 Meter vom Weg gebaut wird. Stellplätze werden für 2 Fahrzeuge vorhanden sein. 

Die Verkehrssicherungspflicht des Weges liegt bei der Gemeinde. Daher muss sich auch die Gemeinde darum kümmern, das das Oberflächen Wasser vom Weg nicht mehr in das Grundstück von Familie Kellner fließt. 
Angedacht ist ein Einlaufkanal am Beginn der asphaltierten Straße.
Eine Verlängerung des Abwasserkanals und der Frischwasserleitung ist nicht von Nöten. Da das Grundstück bereits erschlossen ist.

Ein Frage war, ob das Grundstück 135 im Baugebiet ist.
Antwort: Im Geltungsbereich 135 ist keine überbaubare Fläche, somit kann da kein Gebäude gebaut werden.
Grundstück 155 ist das letzte Grundstück.

Frage von Herrn Schabel wie das Grundstück im FNP dargestellt wird?
Antwort von Herrn Helfrich: 
Im FNP wird es als Baugebiet dargestellt.
Satzung ist maßgeblich.
    

Frage von Frau Dr. Rohn, ob ein weiteres Grundstück mit Einbeziehungssatzung erschlossen werden kann?
Antwort durch Herrn Helfrich:
Es ist unmöglich das ein weiteres Grundstück durch eine Einbeziehungssatzung erschlossen wird. 

Hinter dem Grundstück 155 kommen Umwelt- und landwirtschaftliche Aspekte zum Tragen. 
Hinzu kommt noch das der Gewässerschutz eine Bebauung nicht zulässt da der Abstand zum Gewässer nicht ausreichend ist. 

SPD Armin Groß hat kein Problem mit dem Grundstück. Die Herausforderung der Straße sollte auch gelöst werden, 

Grüne Herr Schabel meinte das er dachte, dass ein FNP gestellt werden muss. 
Dann hätte er dagegen gestimmt, in dieser Situation wird er sich enthalten. 

Strauch-Stadler CDU erklärte, das er in diesem Fall der Bebauung zustimmen kann. 

Abstimmungsverhältnis:

Ja                 5
Nein                 0
Enthaltung        2

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Sommerbuckelweg“, bestehend aus Planzeichnung, Satzungstext und Begründung mit Bestandskarte wird hiermit als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Grundlage obiger Beschlussfassung ist der Satzungsentwurf des Planungsbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch, mit Planstand vom 08.06.2021 einschließlich der nach der Anlage I in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.10.2014 beschlossenen Planänderungen (Abwägung).

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Rechtskraft der Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss herbeizuführen und diese damit in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0, Enthaltungen: 2

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 27.09.2021 ö 3

Sitzungsverlauf 1

Kein Punkt Verschiedenes 

Datenstand vom 05.10.2021 14:57 Uhr