Datum: 27.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss


Öffentliche Sitzung, 20:03 Uhr bis 22:24 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Birkenau
3 Verschiedenes

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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.09.2022 ö 1

Sitzungsverlauf 1

Es wurde fristgerecht eingeladen und die Beschlussfähigkeit wurde festgestellt  

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2. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Birkenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.09.2022 ö 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.11.2022 ö 3

Sitzungsverlauf 1

Vorstellung der mitgelieferten Unterlagen von Herrn Krauß (Firma Eckermann & Krauß)

Alter der Kinder
In Birkenau gemeldete Kinder (2022)
Davon betreut in Birkenau (2022)
Davon in gemeinde- eigener Einrichtung betreut
Davon in konfessioneller Einrichtung betreut
Davon bei Tageseltern betreut 
Deckungsrate in %
0
86
0
0
0
0
0
1
79
20
0
4
16
25
2
91
57
18
7
32
63
3
317
306
132
174
0
97

573
383
150
185
48


Zur Grundlage der Kalkulation wurden folgende Annahmen in Absprache mit dem Gemeindevorstand getroffen:
  • 40% der Betreuungskosten bei Kindern ab 3 Jahre soll durch die Gebührenerhebung gedeckt werden (aktuell 21%)
  • 20 % der Betreuungskosten bei Kindern unter 3 Jahre soll durch die Gebührenerhebung gedeckt werden (aktuell 9%)
  • 90 % der Verpflegungskosten soll durch die Gebührenerhebung gedeckt werden (aktuell 61%)
  • 80 % der Getränke- und Bastelkosten soll durch die Gebührenerhebung gedeckt werden (aktuell 63%)

Die zu beschließende Beitragssatzung wird auch bei den Einrichtungen der konfessionellen Träger zu Grunde gelegt.

Vorschlag Sabina Weber: Geschwisterermäßigung bei U3 Kinder (§ 4)

Vorschlag Hans-Jürgen Roos. 50 % der Erhöhung soll zum 1.Januar angesetzt werden und 50 % zum 01.07.2023. 


Unterbrechung der Sitzung um 21.37h
Fortsetzung der Sitzung um 21: 49h

Die Beschlussvorlage wurde zur Kenntnis genommen, jedoch in zwei Punkten geändert. 

Neuer Beschlussvorschlag:
Die Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Birkenau über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie in einer Tageseinrichtung betreut, wird die Gebühr ab dem 2. Kind im Krippenbereich um 25% reduziert. Erfolgt gemäß § 3 dieser Satzung eine Gebührenfreistellung, entfällt die Geschwisterkinder-ermäßigung für die Kinder unter 3 Jahre. 
Die Erhöhung der in § 2 der Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Birkenau definierten Benutzungsgebühren erfolgt in zwei Schritten:
  1. Erhöhung der Gebühren zum 01.01.2023 auf 50 % des Vorschlages des Gemeindevorstandes 
  2. Erhöhung der Gebühren zum 01.07.2023 auf 100% des Vorschlages des Gemeindevorstandes

Zur weiteren Prüfung soll diese in die Gemeindevertretung verwiesen werden.

  • Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
.

Sitzungsverlauf

Herr Krauß von Eckermann & Krauß zeigt eine Präsentation zur Neukalkulation der Kostenbeiträge der Kinderbetreuungseinrichtungen. Er und Sabina Weber stehen für Fragen zur Verfügung.
(Die Präsentation wurde dem Gemeindevorstand am 10.06.2022 per E-Mail zur Verfügung gestellt)

Es folgt eine Diskussion zum Thema.

Es wird beschlossen, das Thema zunächst in die kommende Gemeindevorstandssitzung zu vertagen und danach in die nächste Ältestenratsitzung.

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.09.2022 ö 3

Sitzungsverlauf 1

Milan Mapplassary: Auf eine Frage bezüglich der Heizkosten antwortete er, dass diese Erhöhung noch nicht absehbar sei, aber im Haushalt abgebildet werden wird.

Brigitte Kanz: Ein Zwischenbericht sollte normalerweise mehrmals im Jahr zur Verfügung gestellt werden. Wie sieht das bei uns künftig aus?
Milan Mapplassary: Durch die späte Genehmigung des Haushaltes kam es hier zu Verzögerungen, allerdings werden dem HFA auch künftig Zwischenberichte geliefert werden.

Auf Nachfrage von Sean Odonnabhain betr. Angebot Ankauf Kiga-Grundstück traten unterschiedliche Auffassungen zum Inhalt des Protokolls der HFA-Sitzung v. 6.3.22 zu Tage.

Datenstand vom 20.10.2022 13:24 Uhr