Datum: 15.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeindevertretung


Öffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 21:32 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Mitteilungen
3 Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Birkenau
4 Waldwirtschaftsplan 2023
5 Verschiedenes

Nichtöffentliche Sitzung

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.11.2022 ö 1

Sitzungsverlauf

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Stefan Roewer, eröffnet um 20.02 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung; er begrüßt die Anwesenden.
Es wird festgestellt, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde; auf Nachfrage bittet GV O’Donovan (FDP) darum, TOP 5 (Neubau einer Kindertagesstätte; hier: Grundstücksverhandlung und weiteres Vorgehen) unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.
Abstimmung: einstimmig angenommen
Die Beschlussfähigkeit wird mit 27 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt.
CDU-Fraktion:                                9 Stimmen
SPD-Fraktion:                                7 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:        6 Stimmen
FDP-Fraktion:                                5 Stimmen

Der Vorsitzende spricht Trauerworte zu Ehren des verstorbenen Hans Mark aus 
In Gedenken erheben sich die Anwesenden zur Schweigeminute.

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2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.11.2022 ö 2

Sitzungsverlauf

Mitteilungen des Bürgermeisters:
Begrüßung durch Bürgermeister Mapplassary.

1. Fließpfadkarte
Bürgermeister Mapplassary führt aus, dass Fließpfadkarte sich derzeit durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in Erstellung befinde. 
Zur Auswahl eines Dienstleisters, der das Projekt „Simulation von Starkregenereignissen“ gemäß den Vorgaben des Landes Hessen umsetzen solle, seien dafür in Frage kommende Fachbüros zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert worden. Im Zuge der Projektbearbeitung würden hochgenaue Aufnahmen der Oberfläche in besiedelten Bereichen mittels Drohnenbefliegung erstellt. Auf dieser Grundlage würden dann die Fließwege und die Ausbreitung des Starkregenniederschlages ermittelt und gleichzeitig durch eine Kopplung dieser Daten mit dem Kanalsystem das Verhalten der Abwasseranlage mitbetrachtet. Als Ergebnis würde ein ganzheitliches Konzept zum Regenwassermanagement sowie zur Starkregenvorsorge erstellt. 


2. Bildung eines Krisenstabs
Ende dieses Monats werden sich Vertreterinnen und Vertreter der Feuerwehr und der Verwaltung mit der Bildung eines Krisenstabs für etwaige Notlagen beschäftigen. Bevor es um konkrete Maßnahmen gehen wird, wird eine Bestandsanalyse der Möglichkeiten und Ausstattung stattfinden, um den Bürgerinnen und Bürgern im Bedarfsfall zur Seite zu stehen.

3. Waldkindergarten
Der Verwaltung läge die Information seitens des Vorstands des Sonnenkinder e.V. vor, dass ein erster Bauwagen noch Ende dieses Monats geliefert werden solle. Wann allerdings der zweite Bauwagen folgen wird, sei lt. Aussage des Trägers noch nicht abzusehen. Die Betriebserlaubnis wird voraussichtlich allerdings erst dann erteilt, wenn die Einrichtung komplett ist. 

4. HH-Zwischenbericht
Bürgermeister Mapplassary erklärt, dass der zweite Haushaltszwischenbericht wird bei der Gemeindevertretungssitzung am 13.12.22 erfolge würde, da so bis Mitte Dezember weitere wichtige und fundiertere Informationen einfließen können, vor allem mit Blick auf die darauffolgenden Haushaltsgespräche.

5. Jahresabschlüsse
Bürgermeister Mapplassary teilt mit, dass die Jahresabschlüsse 2019 und 2020 vom Revisionsamt abschließend geprüft wurden. In den kommenden Wochen würden die Prüfungsberichte in den politischen Gremien behandelt, um am Ende die Feststellung durch die Gemeindevertretung zu erlangen.

6. Beschilderung Bereich Obergasse / Kallstädter Talstr. L3408
Gemäß des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 20. September 2022 lägen lt. Herrn Mapplassary von Hessen Mobil nunmehr eine Antwort auf die Anfrage bezüglich der Beschilderung an der Einmündung Obergasse L3408 vor. Hessen Mobil hätte hier Gesprächsbereitschaft signalisiert. Im nächsten Schritt würden hausinterne Besprechungen über das weitere Vorgehen stattfinden, über die Entscheidung wird der Bürgermeister berichten.

7. Sanierung Hauptstraße
Anfang November hat zur Abstimmung der Förderfähigkeit der sich derzeit in Bearbeitung befindenden Sanierungspläne für die Hauptstraße ein Termin bei Hessen Mobil stattgefunden. In diesem Termin seien zum Großteil die bestehenden Problemfelder angesprochen worden. Das Planungsbüro erarbeite eine neue Fassung der abgestimmten Pläne. Im Dezember soll ein neuer Termin stattfinden. Sobald die förderfähigen Planungen vorliegen, werde die Gemeindeverwaltung damit an die Öffentlichkeit gehen. 
Bürgermeister Mapplassary führt aus, dass ein Projekt dieser Größe und Tragweite die finanziellen und personellen Kapazitäten der Gemeindeverwaltung stark ausreize und künftig ausreizen würde. Aus diesem Grund würde dem Projekt „Sanierung Hauptstraße“ eine erhöhte Priorität gewidmet, da dieses Projekt die Basis für alle weiteren Verkehrskonzepte bilden wird.

GV U. Zeffner:                Wann wird es erste Effekte aus den Gesprächen mit Hessen Mobil geben?
M. Mapplassary:        Voraussichtlich Anfang 2023 konkretere Informationen.

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3. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Birkenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.09.2022 ö 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.11.2022 ö 3

Sitzungsverlauf 1

GV Sean O’Donovan (FDP) berichtet aus der Sitzung das HFA am 27.09.2022 bzgl. der Änderung der Gebührensatzung.
Änderungsantrag der CDU vom 13.11.2022
Die CDU-Fraktion stellt zum Tagesordnungspunkt 3 „Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Birkenau“ nachfolgenden Änderungsantrag.
Der vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlene Beschlussvorschlag soll wie folgt geändert werden:
Die Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Birkenau über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie in einer Tageseinrichtung betreut, wird die Gebühr ab dem 2. Kind im Krippenbereich um 25% reduziert. Erfolgt gemäß § 3 dieser Satzung eine Gebührenfreistellung, entfällt die Geschwisterkinderermäßigung für die Kinder unter 3 Jahre.
Die Erhöhung der in § 2 der Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Birkenau definierten Benutzungsgebühren erfolgt in zwei Schritten:
1. Erhöhung der Gebühren zum 01.08.2023 auf 50 % des Vorschlages des Gemeindevorstandes
2. Erhöhung der Gebühren zum 01.08.2024 auf 100 % des Vorschlages des Gemeindevorstandes Wir begründen unseren Änderungsantrag wie folgt:
Die vorgeschlagene Erhöhung der Benutzungsgebühren im Bereich der U3-Betreuung bedeutet je nach Betreuungsart mit Inkrafttreten der ersten Stufe der Gebührenanpassung zum 01.08.2023 eine Steigerung in Höhe von 63 € bis 121 € pro Kind und Monat, in der Betreuung der Über-3-jährigen außerhalb der Freistellung der Regelbetreuung immerhin noch 18,50 € bis 29,50 € pro Kind und Monat.
Die Zweite Stufe der Gebührenanpassung soll zum 01.08.2024 nochmals um die Gleichen Beträge erfolgen. Dadurch haben wir dann nach den beiden Erhöhungen eine Steigerung bei den Betreuungsgebühren zwischen 126 € und 242 € pro Kind und Monat im Vergleich zu heute, in der Betreuung der Über-3-jährigen außerhalb der Frei-stellung der Regelbetreuung immerhin noch 37 € bis 59 € pro Kind und Monat.
Als Folge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine erleben wir gerade, dass die Lebenshaltungskosten und besonders die Energiepreise auch bei uns stark steigen. Lebensmittel, Strom, Heizöl, Holz und Gas haben sich erheblich verteuert. Die dadurch entstandene Inflationsrate liegt derzeit bei rund 10 %. Gerade Familien sind von diesen Kostensteigerungen enorm betroffen.
Das Zusammentreffen dieser beiden Preissteigerungen ist gerade für junge Familien, die ihre Kinder bereits in der Betreuung haben ein großes Problem. Die Familien haben ihre Finanzplanung anhand der alten Gebührensätze ausgelegt und würden mit der Er-höhung mitten im Kindergartenjahr besonders hart getroffen werden.
Daher ist die CDU-Fraktion der Meinung, dass wir die beiden vom Haupt- und Finanz-ausschuss vorgeschlagenen Erhöhungsschritte der Benutzungsgebühren auf den jeweiligen Beginn des Kindergartenjahres verschieben, um so den Eltern zumindest die Chance zu geben, ihre Planung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Wir bitten im Sinne der Eltern um Ihre Zustimmung für diesen Änderungsantrag.
So können wir zumindest einen kleinen Schutzschirm über die Familien mit Kindern spannen.

Stellungnahme Bürgermeister Mapplassary:
Bürgermeister Mapplassary bedankt sich bei der CDU-Fraktion für die Vorlage dieses Änderungsantrags.
Der Verwaltung sei im Kontext dieser krisenbehafteten Zeit mehr als bewusst, dass alle in der kleinen Gemeinde stark belastet seien. 
Als Entscheidungsträger für die Gemeinde Birkenau sei die Verwaltung verpflichtet, den mitunter schmalen Grat zwischen gemeindlichen Haushaltsbestimmungen und individuellen Bedürfnissen der Birkenauer Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll und sozial gerecht zu bewältigen.
Mit dem Kompromissvorschlag von Herrn Roos bezüglich einer zeitlichen Streckung der Erhöhung der Kita-Gebühren während der HFA-Sitzung am 27. September 22 zeichnete sich die Überwindung dieses schmalen Grats ab. Mit dem nun vorliegenden Änderungsantrag der CDU, der die zeitliche Streckung erweitern will, würde man einen Schritt auf die Familien zugehen. Da die CDU-Fraktion der Verwaltung dankenswerterweise den Änderungsantrag vorab zukommen hat lassen, sei die Verwaltung in der Lage gewesen, die möglichen finanziellen Konsequenzen bereits zu kalkulieren. Diese stellten sich wie folgt dar: Im Jahr 2023 würden ca. € 50.000,- und im Jahr 2024 etwa € 22.000,- in den Gebühreneinnahmen fehlen. Dieses Defizit gälte es dann in diesem Fall in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen und an anderer Stelle zu kompensieren. 
Die Debatte rund um dieses Thema sei zum großen Teil konstruktiv geführt worden. Allerdings hätte es auch Stimmen gegeben, die einer guten und offenen Diskussionskultur nicht zuträglich seien. Wenn es in sozialen Medien hieße, Zitat: „Fahr‘ zur Hölle, GV!“, dann verließe man den Weg zu einer gemeinsamen Lösung, die alle voranbrächte. Anstatt sich gegenseitig zu attackieren, sollte man in der Lage sein, miteinander einen gangbaren Weg zu finden. Man sollte sich der eingeschränkten finanziellen Ausstattung und Gestaltungsmöglichkeiten bewusst sein. Bürgermeister Mapplassary richtet einen Appell an die Gemeindevertretung: „Sprechen Sie mit Ihren Bürgerinnen und Bürgern, informieren Sie sie; sprechen Sie mit Ihren politischen Kontakten, machen Sie sie auf unsere strukturelle Benachteiligung im Politik- und Finanzbereich aufmerksam und teilen Sie allen mit, dass wir alle gemeinsam trotz dieser Umstände versuchen werden, zum Wohl unserer Gemeinde zu handeln…solange wir dürfen, denn können tun wir es eigentlich nicht mehr.“

Es folgt eine Diskussion zum Thema.

Beschlussvorschlag

Die Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Birkenau über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder wird in der vorliegenden Form beschlossen. 

Geänderte Beschlussempfehlung der Gemeindevertretung vom 15.11.2022:
Die Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Birkenau über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder wird in der vorliegenden Form beschlossen.
1. Erhöhung der Gebühren zum 01.08.2023 auf 50 % des Vorschlages des Gemeindevorstandes
2. Erhöhung der Gebühren zum 01.08.2024 auf 100 % des Vorschlages des Gemeindevorstandes

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0, Enthaltungen: 3

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4. Waldwirtschaftsplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.11.2022 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

Herr Schepp, Hessenforst, stellt den Waldwirtschaftsplan 2023 vor und steht für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der vorliegende Waldwirtschaftsplan 2023 wird genehmigt.

Der Waldwirtschaftsplan 2023 schließt mit einem Überschuss von 15.148, - €  ab.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.11.2022 ö 5

Sitzungsverlauf

GVV S. Roewer:                Termine

                       13.12.2022        letzte Gemeindevertretungssitzung 2022
                       28.11.2022        Abgabefrist Gemeindevertretungssitzung 13.12.22
03.12.2022        Klausurtagung zum Thema Grundsatzentscheidung Flächennutzungsplan und Neubaugebiete
05.12.2022        BUEV zum Thema Apfelstraße
07.12.2022        Ältestenrat
10.-12.12.2022        Weihnachtsmarkt Birkenau
15.12.2022        Gemeinsame Sitzung der Ortsbeiräte
08.01.2022        Neujahrsempfang um 11.30 Uhr im Rathaus (Ältestenrat)

GVJ. Elflein:                Anfrage Bündnis 90 / Die Grünen bzgl. Notfallpläne Stromausfall
Auf tagesschau.de war am 25.10.2022 unter dem Titel „Bei komplexen Krisen ziemlich hilflos“ zu lesen, dass nach einer Recherche von Report Mails viele Kommunen nur unzureichend auf extreme Ausnahmesituationen wie einen mehrtägigen Stromausfall vorbereitet sind (https://www.tagesschau.de/inland/kommunen-notfallplaene-101.html). Nun empfiehlt aber in Anbetracht der aktuellen Situation auch das Bundesinnenministerium, sich auf solche Ernstfälle vorzubereiten.

Wir von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchten gern wissen, wie es im Ernstfall um unsere Strom- und Wasserversorgung steht und haben daher die folgenden Fragen an die Verwaltung:

  • Gibt es Notfallpläne für einen länger andauernden Ausfall der Stromversorgung in Birkenau?
  • Gibt es in unserer Gemeinde einen sog. „Katastrophen-Leuchtturm“, also einen Ort, an dem sich die Bürgerinnen und Bürger mit Informationen versorgen, Notfälle melden und sich aufwärmen können?
  • Haben wir kritische Infrastruktur, die im Fall eines Stromausfalls über Notstromaggregate versorgt werden müssen? Wenn ja, welche?
  • Gibt es ausreichend Notstromaggregate und Treibstoff-Vorräte dafür?
  • Haben wir Treibstoff-Vorräte für Feuerwehren, Krankenwagen etc.? Wenn ja, wie lange reichen diese?
  • Ist unsere Trinkwasserversorgung im Fall eines länger andauernden Stromausfalls gefährdet? Wenn ja, wie kommen die Bürgerinnen und Bürger dann an Wasser?


M. Mapplassary:        Fragen werden Ende des Monats im Krisenstab besprochen, Informationen folgen.


GV H.-J. Roos:                Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zum Status:
Beteilung der Gemeinde Birkenau im Bebauungsplanverfahren und der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Zwischen der Kinscherf’schen und der Fuchs’schen Mühle“

Hintergrund:
Die Stadt Weinheim plant einen Wohnmobilstellplatz im Landschaftsschutzgebiet  im Bereich „Zwischen der Kinscherf’schen und der Fuchs’schen Mühle, im Bereich der Talaue der Weschnitz. Dieser soll  27 Stellplätze für Wohnmobile und 10 Stellplätze für Pkws umfassen. 

Die Stadt Weinheim hat die Gemeinde Birkenau im Zuge der frühzeitigen Beteilung im Bebauungsplanverfahren und der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Zwischen der Kinscherf’schen und der Fuchs’schen Mühle“ beteiligt. Die Offenlage der Unterlagen lief bis 04.11.2022.

Ich beziehe mich auf die Mail vom 19. Oktober 2022 des Fachbereichs Bau und Umwelt, der darauf hinweist, dass bei man sich bei Rückfragen gerne an die Verwaltung wenden kann.

Da die Offenlegung bereits zum 04.11.2022 endete, hatte ich am 28.10.2022 folgende Fragen formuliert, die bis heute noch nicht beantwortet sind.

Die Fragen waren:
  • Wie ist der aktuelle Status der Stellungnahme der Gemeinde Birkenau?
 
Im Einzelnen:

  • Hat die Verwaltung bereits eine Stellungnahme an die Stadt Weinheim formuliert und weitergegeben?

  • Falls ja, zu welchem Ergebnis ist diese gekommen?

  • Falls nein, in welcher Form sollen die Mitglieder der Gemeindevertretung eingebunden werden?

  • Falls nein, bitte ich folgende Punkte in der Stellungnahme entsprechend zu würdigen:

Das geplante Vorhaben beeinträchtigt das Landschaftsbild des Tals in seiner Natürlichkeit. In einem Schreiben vom 29.12.2010 der Baurechtsbehörde Weinheim wurde die damalige Besitzerin darauf hingewiesen, dass dort abgelagerte Materialien wie "Erde, Holz und Hackschnitzel" von dem besagten Grundstück zu entfernen sind, ..."da durch das geplante Vorhaben das Landschaftsbild in seiner Natürlichkeit beeinträchtigt wäre. Eine Lagerung von Erde, Holz, etc. ist dort folglich nicht zulässig."

Der geplante Wohnmobilplatz befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Bergstraße Nord". Das bedeutet: - Die Uferböschung muss in 10m-Breite frei von jeglichem Eingriff bleiben. Im artenrechtlichen Gutachten wird allerdings von einem "Mäßig ausgebauten Bachabschnitt" gesprochen. Eine konkrete Darstellung des Eingriffs fehlt.

Weiterhin sind die im artenrechtlichen Gutachten vorhandenen Biotope nicht in der Karte registriert.

Im vorliegenden Entwässerungskonzept fehlt die notwendige Altlastenuntersuchung.

In der schalltechnischen Untersuchung wird deutlich darauf hingewiesen, dass durch den " ... Verkehrslärm gewisse Störungen entstehen kann. In der Nacht ist eine Störung des Schlafes denkbar."

Ein Verkehrsgutachten fehlt - somit sind die Auswirkungen auf die Verkehrssituation auch für Birkenau noch gar nicht erfasst.

Eine Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde fehlt.

Wir bitten um Beantwortung dieser Anfrage bis spätestens zur kommenden GV-Sitzung. Unterstützung dieses Antrags.
T. Meyer:        Stellungnahme an die Stadt Weinheim ist Ende Oktober ’22 erfolgt, das Schreiben wird an die Mitglieder des Ältestenrats zur vertraulichen Kenntnisnahme weitergeleitet.


GV U. Zeffner:        Information zu Antrag über Leerstandsmanagement: Bitte um wohlwollende Prüfung.

GVin B. Kanz:        Die Gemeinde Wald-Michelbach stellt jedem Ortsteil € 1.000,- als Budget zur Verfügung. Für Birkenau auch umsetzbar?
GVV S. Roewer:        Es wurde bereits überlegt, den Ortsbeiräten etwas zur Verfügung zu stellen. Höhe des Betrags aber noch nicht festgelegt.


GV A. Helth:        GV A. Helth stellt Missverständnisse aus einem Zeitungsartikel vom 10.11.2022 bzgl. Kindergarten klar

Datenstand vom 12.12.2022 10:32 Uhr