Datum: 13.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeindevertretung


Öffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 21:13 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Mitteilungen
3 Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordwestlich der Apfelstraße“ in der Gemarkung Birkenau sowie Einstellung des Verfahrens zur Einbeziehungssatzung „Nordwestlich der Apfelstraße“ und Rücknahme des diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses vom 21.07.2015 a) Geänderter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB; b) Einstellung des Verfahrens über eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Einbeziehungssatzung) mit Bezeichnung „Nordwestlich der Apfelstraße“ und Rücknahme des diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses vom 21.07.2015; c) Anerkennung des vorgelegten Bebauungsplanentwurfs „Nordwestlich der Apfelstraße“ zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13b BauGB
4 Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Bebauungsplan "Riedacker" in Birkenau; a) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Riedacker" in Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB b) Anerkennung des vorgelegten Bebauungsvorschlags „Riedacker“
5 Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) KOMPASS Förderung für die Kompass-Region Weschnitztal
6 Antrag der FDP-Fraktion; Leerstandsmanagement
7 Einbringung Haushalt 2023
8 Ehrungen; Verleihung von Ehrenamtspreisen, Verleihung von Ehrenbezeichnungen
9 Verschiedenes

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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 13.12.2022 ö 1

Sitzungsverlauf

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Stefan Roewer, eröffnet um 19.01 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung; er begrüßt die Anwesenden.

Es wird festgestellt, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde; auf Nachfrage bittet GV Schabel (Bündnis 90//Die Grünen) darum, TOP 3 (Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau
Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordwestlich der Apfelstraße“ in der Gemarkung Birkenau sowie Einstellung des Verfahrens zur Einbeziehungssatzung „Nordwestlich der Apfelstraße“ und Rücknahme des diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses vom 21.07.2015) sowie TOP 4 (Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Bebauungsplan "Riedacker" in Birkenau) unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln und auf TOP 6 und 7 zu verschieben.

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt

Die Beschlussfähigkeit wird mit 26 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt.

CDU-Fraktion:                                8 Stimmen
SPD-Fraktion:                                8 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:        7 Stimmen
FDP-Fraktion:                                3 Stimmen

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2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 13.12.2022 ö 2

Sitzungsverlauf

Mitteilungen des Bürgermeisters:
Begrüßung durch Bürgermeister Mapplassary.

HH-Zwischenbericht

Die Gemeindevertretung erhält heute den Haushaltszwischenbericht zum Stand 13.12.2022
In diesem Bericht seien alle Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen bis zum 13.12.2022 eingearbeitet und dargestellt. Ebenso sei eine grobe Hochrechnung des Ergebnishaushaltes zum 31.12.2022 enthalten. Mit der Hochrechnung könne eine vorsichtige Prognose zum ordentlichen Ergebnis abgeben werden. 
Die Hochrechnung des ordentlichen Ergebnisses läge laut dem Haushaltszwischenbericht bei ca. 340.000 €. Insbesondere die Steuereinnahmen sorgten dafür, dass das ordentliche Ergebnis wahrscheinlich über dem Planansatz liegen könne. Gleichzeitig seien dementsprechend auch die Steueraufwendungen gestiegen. 
Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten sowie die Abschreibungen würden erst im Zuge des Jahresabschlusses gebucht. Der Finanzhaushalt weise momentan einen positiven Zahlungsmittelbestand aus. 
Mittlerweile sei ein Investitionskredit über 1.000.000 € aufgenommen worden. Seit dem 01.01.2022 seien 1.810.000 € getilgt worden, dies bedeute, dass die Gemeinde Birkenau rund 800.000 € Schulden abbauen konnte. Weitere Investitionskredite seien für dieses Jahr nicht mehr geplant. Es sei davon auszugehen, dass am Jahresende ein positiver Zahlungsmittelbestand ausgewiesen werden könne.

Verwaltungsstab/Krisenstab:

Die Verwaltung hatte gemeinsam mit der Feuerwehrführung unserer Gemeinde Ende letzten Monats ihr erstes Orientierungstreffen zum Thema Krisen- bzw. Katastrophenfälle. Kommende Woche würde sich dieser Stab konstituieren, um seine Arbeit aufnehmen zu können. Im Januar würde der Kreis - in dessen Ressort der Katastrophenschutz zu verorten sei - angefragt, bei den weiteren Beratungen behilflich zu sein.

Integrationskommission:

Am kommenden Montag (19.12.22) würde die Integrationskommission zusammenkommen, um ihre Geschäftsordnung zu besprechen und zu beschließen.

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3. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordwestlich der Apfelstraße“ in der Gemarkung Birkenau sowie Einstellung des Verfahrens zur Einbeziehungssatzung „Nordwestlich der Apfelstraße“ und Rücknahme des diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses vom 21.07.2015 a) Geänderter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB; b) Einstellung des Verfahrens über eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Einbeziehungssatzung) mit Bezeichnung „Nordwestlich der Apfelstraße“ und Rücknahme des diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses vom 21.07.2015; c) Anerkennung des vorgelegten Bebauungsplanentwurfs „Nordwestlich der Apfelstraße“ zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 04.07.2022 ö Vorberatend 3
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 05.12.2022 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 13.12.2022 ö Beschließend 3

Sitzungsverlauf 1

GV Steinmann (CDU) verliest die Stellungnahme des BUEV zu diesem TOP.


GV Schabel (Bündnis 90/Die Grünen) verliest die Stellungnahme der Bündnis 90/Die Grünen zu diesem TOP.

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
zu a)        Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, das am 14.10.2014 förmlich eingeleitete Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Nordwestlich der Apfelstraße“ wieder aufzunehmen und den damaligen Aufstellungsbeschluss zu ändern.  
       Da die Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan nicht wie in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.10.2014 im zweistufigen Regelverfahren, sondern nach den Maßgaben des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt. 
Im Sinne des § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen. Ferner wird beschlossen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Birkenau, Flur 13, Flurstück 32/31 (öffentliche Verkehrsfläche Apfelstraße) sowie 17/69 (jeweils teilweise). Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Nordwestlich der Apfelstraße“ ist in nachstehender Abbildung Nr. 2 gekennzeichnet.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
zu b)        Die Gemeindevertretung beschließt die Einstellung des Verfahrens über eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Einbeziehungssatzung) mit Bezeichnung „Nordwestlich der Apfelstraße“ und die Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses i. S. d. § 2 Abs. 1 BauGB vom 21.07.2015. 
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
zu c)        Der Bebauungsplan „Nordwestlich der Apfelstraße“ wird hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13b BauGB anerkannt und die dazugehörige Begründung wird gebilligt. Es wird beschlossen, die Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte auf dieser planerischen Grundlage durchzuführen.

Grundlage obiger Beschlussfassung ist die vorgelegte Planung zum Satzungsentwurf des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lautertal, mit Planstand April 2022.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

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4. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Bebauungsplan "Riedacker" in Birkenau; a) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Riedacker" in Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB b) Anerkennung des vorgelegten Bebauungsvorschlags „Riedacker“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 05.12.2022 ö Vorberatend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 13.12.2022 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

BGM Mapplassary teilt folgendes zu diesem TOP mit:

Bevor dieses Gremium in die Abstimmung ginge, erachte es die Verwaltung als wichtig, eine weitere Information zu diesem TOP mitzugeben. In der Sitzung des Bauauschusses sei der Hinweis eingebracht worden, dass die Bebauung des dortigen Standorts auch im Zuge der geplanten FNP-Fortschreibung getätigt werden könne. Frau Meyer hätte allerdings schon bei dieser Sitzung betont, dass die Vorteile einer Wegeverbreiterung und eines Wendehammers so nicht in eine FNP-Planung mit übernommen werden können. BGM Mapplassary wolle lediglich auf diesen Umstand hinweisen und klarmachen, dass im Falle einer Ablehnung dieser Bauleitplanung sich jeder die Frage stellen muss, ob eine Diskussion der Fläche im Zuge der FNP-Fortschreibung zu einem besseren Ergebnis führen würde. Das Instrument des Flächennutzungsplanes sei eine sehr grobe Planung, die solche Regelung wie die eines Bebauungsplanes nicht vorsehe.

GV Steinmann (CDU) verliest die Stellungnahme des BUEV zu diesem TOP.

Herr Krupka, WSW+Partner erläutert den Sachverhalt und steht für Fragen zur Verfügung.

GV O’Donovan (FDP) verliest die Stellungnahme der FDP zu diesem TOP.

GV Helth (CDU):        Bitte um Sitzungsunterbrechung zur Beratung.


Die Sitzung wird um 19.42 Uhr unterbrochen.

Die Sitzung wird um 19.52 Uhr wieder aufgenommen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
zu a)        Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, einen Aufstellungsbeschluss für die Neuausweisung einer wohnbaulichen Nutzung (Allgemeines Wohngebiet) zu schaffen. Der Eigentümer des Grundstückes Flur 4, Nr. 509 der Gemarkung Nieder-Liebersbach beabsichtigt das Flurstück zu Teilen wohnbaulich zu entwickeln. Die erforderlichen Schritte zur Erschließung des Plangebiets an das öffentliche Straßenverkehrsnetz bzw. an die öffentliche Infrastruktur werden vom Eigentümer übernommen. 
Die in der Gemeinde vorhandenen Wohnbauflächenreserven sind aufgrund anhaltender Nachfrage erschöpft oder werden von den Eigentümern nicht veräußert, sodass es mittelfristig nicht möglich ist, der Nachfrage gerecht zu werden. Deshalb soll die Ausweisung des Baugebiets die Möglichkeit geboten werden, bedarfsgerecht eine zusätzliche Fläche für das Familienwohnen in Eigenheimen zur Verfügung zu stellen.
Da die Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan nach den Maßgaben des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren (Einbeziehung von Außen-bereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt. 
Im Sinne des § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen. Ferner wird beschlossen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Nieder-Liebersbach, Gemeinde Birkenau, Flur 4, Flurstück 509 vollständig sowie 252/5 (öffentliche Straßenverkehrsfläche) und 232/1 jeweils teilweise). Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Riedacker“ ist in nachstehender Abbildung Nr. 1 gekennzeichnet.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
zu b)        Der vorlegte Bebauungsvorschlag zur wohnbaulichen Entwicklung des Flurstücks 509 und den erforderlichen Erschließungsmaßnahmen (Verbreiterung des öffentlichen Straßen-verkehrsraums und des Wirtschaftsweges auf 4 Meter, Herstellung eines PKW-Wendehammers nach der RASt 06 mit 3 Stellplätzen) auf den Flurstücken 252/5, 232/1 und 509 Gemarkung Nieder-Liebersbach, Gemeinde Birkenau, Flur 4 wird anerkannt und gebilligt. 

Grundlage obiger Beschlussfassung ist die vorgelegte Planung (Bebauungsvorschlag) des Planungs- und Ingenieurbüros WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern, mit Planstand November 2022.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

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5. Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) KOMPASS Förderung für die Kompass-Region Weschnitztal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 13.12.2022 ö Beschließend 5

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Birkenau beschließt die in der Anlage als Entwurf beigefügte 
öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine kommunale Arbeitsgemeinschaft im Ordnungswesen: KOMPASS-Region Weschnitztal zu unterzeichnen und somit 
die IKZ der teilnehmenden Kommunen auf eine förderfähige Grundlage zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Antrag der FDP-Fraktion; Leerstandsmanagement

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 13.12.2022 ö 6

Sitzungsverlauf 1

GV Zeffner (FDP) verliest seine Stellungnahme zu diesem TOP.

BGM Mapplassary teilt folgendes zu diesem TOP mit:


Am 3.12. hätten sich verschiedene Mitglieder dieses Gremiums im Rahmen einer Klausurtagung zur Entwicklung unserer Gemeinde beraten. Hierbei sei man auch auf diesen TOP zu sprechen gekommen. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer hätten darauf aufmerksam gemacht, dass eine damals durchgeführte Umfrage zum Leerstand in Birkenau nur mäßige bzw. sehr marginale positive Auswirkungen gehabt hätte. Es stünde also ein hoher Verwaltungsaufwand einer sehr niedrigen Rücklaufquote gegenüber. BGM Mapplassary gibt zu bedenken, dass sich zudem die Frage stellen würde, was dieses Gremium in der Konsequenz folgen lassen wolle. Ein rechtliches Vorgehen gestalte sich schwierig und monetäre Anreize für die Eigentümerinnen und Eigentümer könne die Gemeinde derzeit nicht aufbringen.


GV Helth (CDU) verliest die Stellungnahme der CDU zu diesem TOP.


Es folgt eine Diskussion zum Thema.


GV O’Donovan (FDP) bittet um eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung.


Die Sitzung wird um 20.20 Uhr unterbrochen.
Die Sitzung wird um 20.26 Uhr wieder aufgenommen.


Es folgt eine weitere Diskussion zum Thema.

Der Antrag wird von der FDP zurückgezogen.

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7. Einbringung Haushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 13.12.2022 ö Beschließend 7

Sitzungsverlauf 1

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Birkenau für das Haushaltsjahr 2023, mit Investitionsprogramm 2021 bis 2024, wird hiermit von Bürgermeister Milan Mapplassary eingebracht Haushaltsrede.
Am Ende seiner Haushaltsrede wünscht BGM Mapplassary ein friedliches Weihnachtsfest sowie einen guten Start in das neue Jahr.



Der Haushaltszwischenbericht wird ausgeteilt.

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8. Ehrungen; Verleihung von Ehrenamtspreisen, Verleihung von Ehrenbezeichnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 13.12.2022 ö 8

Sitzungsverlauf

GVV Roewer hält eine Rede zum ehrenamtlichen Engagement.


Verleihung von Ehrenamtspreisen der Gemeinde Birkenau, Nachholung nicht stattgefundener Ehrungen:

Verleihung des Ehrenamtspreises an Herrn Michael Seppich, * 19.08.1973;
Vorschlag des Herrn Stephan Beck vom 29.11.2021


Verleihung des Ehrenamtspreises postum an Herrn Ralph Fischer, * 14.09.1965, verstorben am 02.08.2021;
Vorschlag des Herrn Matthias Baumann vom 20.11.2021



Verleihung von Ehrenbezeichnungen der Gemeinde Birkenau, Nachholung nicht stattgefundener Ehrungen:

Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrenvorsitzender der Gemeindevertretung“ 
an Herrn Volker Buser, * 25.06.1949


Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrengemeindevertreter“
an Herrn Bernd Brockenauer, * 01.11.1977


Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrenmitglied des Ortsbeirates“ 
an Herrn Thomas Waringer, * 29.06.1961


Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrengemeindevertreter“ 
an Herrn Dieter Brehm, * 28.01.1957

Der ehemalige Mandatsträger Dieter Brehm wird nachträglich in die Liste „Verleihung Ehrenbezeichnung“ aufgenommen; da Herr Brehm sein Mandat vorzeitig zum 28.08.2017 niedergelegt hat, wurde versehentlich übersehen, dass er die erforderlichen 20 Jahre als Mandatsträger erfüllt hat 
(Mandate: GV 04/1997 – 28.08.2017, GVO 05/2015 – 04/2016).

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 13.12.2022 ö 9

Sitzungsverlauf

GVV Roewer:        nächste Termine 


                       15.12.2022:        20.00 Uhr Anhörung der Ortsbeiräte zur Haushaltssatzung 23
19.12.2022:        20.00 Uhr Integrationskommission
                                       20.00 Uhr Ortsbeiratssitzung Nieder-Liebersbach
                       17.01.2023:        Gemeindevertretungssitzung
                       02.01.2023:        Abgabefrist Gemeindevertretersitzung
                       08.01.2023:        Neujahrsempfang
                       28.01.2023:        Haushalts-Klausurtagung
                       06.02.2023:        1. HFA-Sitzung Haushalt
                       21.02.2023:        2. HFA-Sitzung Haushalt (wenn nötig)

GVV Roewer bedankt sich für die gute Zusammenarbeit, wünscht schöne Feiertage und ein gutes neues Jahr.

Datenstand vom 20.12.2022 13:32 Uhr