Datum: 19.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr


Öffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:00 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Wahl der Schriftführerin/des Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr
3 Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau;hier: Anerkennung des vorgelegten Entwurfes für den Durchführungsvertrag
4 Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau hier: a) Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §13a BauGB b) Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kühruhweg“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB
5 Verschiedenes

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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 19.06.2023 ö 1

Sitzungsverlauf 1

Herr Steinmann eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass frist- und formgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

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2. Wahl der Schriftführerin/des Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 04.07.2022 ö 2
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 05.12.2022 ö 2
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 19.06.2023 ö 2

Sitzungsverlauf 1

Der Ausschuss wählt Herrn Thilo Storch einstimmig zu seinem Schriftführer.

Beschlussvorschlag

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau;hier: Anerkennung des vorgelegten Entwurfes für den Durchführungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 19.06.2023 ö Vorberatend 3
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 18.09.2023 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 10.10.2023 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

Herr Steinmann gibt eine kurze Zusammenfassung zum bisherigen Geschehen in der Angelegenheit „Bebauungsplan Kühruhweg“: bereits im Juli 2020 tagte der Ausschuss zum gleichen Thema und stimmte der damaligen Beschlussvorlage mit 4 gegen 2 Stimmen zu. Auch der damalige Gemeindevorstand hatte sich zugunsten des Vorhabens ausgesprochen. Die Vorlage wurde jedoch nicht zur endgültigen Beschlussfassung in die Gemeindevertretung gegeben, weil die Verwaltung noch weitere Fragen geklärt sehen wollte.
Frau Tina Meyer erläutert, wie sich der Sachstand in der Zwischenzeit geändert hat: 
Der Vorhabenträger kann mittlerweile eine gesicherte Erschließung nachweisen. Zum einen ist ein Teil des Zufahrtsareals in den Besitz des Vorhabenträgers übergegangen; für die nicht in seinem Besitz stehenden Teile kann ein notariell gesichertes Zufahrtsrecht nachgewiesen werden.
Der Ausschuss diskutiert den Durchführungsvertrag insbesondere unter dem Gesichtspunkt, ob die Gemeinde zusätzliche Empfehlungen oder sogar Vorgaben zur Heizungstechnik (regenerative Energie) machen sollte.

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4. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau hier: a) Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §13a BauGB b) Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kühruhweg“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 19.06.2023 ö Vorberatend 4
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 18.09.2023 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 10.10.2023 ö Beschließend 5

Sitzungsverlauf 1

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden in den Jahren 2019 und 2020 Stellungnahmen abgegeben, die bis heute unverändert Gültigkeit haben. Leider liegt jedoch von Seiten der Feuerwehr keine verbindliche Aussage vor, insbesondere existiert kein Einsatzplan.
Es wird daher angeregt, dass ein Ortstermin möglichst auch mit Beteiligung des Planers stattfinden sollte, der besonders Fragen im Zusammenhang mit der Zuwegung klären soll.
Als Termin wird der 24. Juli avisiert; Ortstermin um 19 Uhr, Ausschusssitzung um 20 Uhr.

Abstimmung - der Ausschuss vertagt sich : einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
zu a)        Die im Zuge der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gemäß dem jeweiligen Beschlussvorschlag ein Beschluss hierüber gefasst.
       Die Gemeindevertretung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

zu b)        Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kühruhweg“ bestehend aus dem Rechtsplan, den Vorhaben- und Erschließungsplänen, dem Textteil sowie der dazu gehörenden Begründung, wird hiermit einschließlich der in dieser Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Grundlage obiger Beschlussfassungen ist die vorgelegte Planung zum Satzungsbeschluss der InfraPro GmbH, Lautertal (Reichenbach), mit Planstand 16.05.2023, in den die nach Anlage I aufgeführten Änderungen eingearbeitet wurden. Es wird zugleich festgestellt, dass mit der beschlossenen Anpassung des Planinhaltes die Grundzüge dieser Bauleitplanung nicht berührt werden und es sich um keine Planänderung im materiell-rechtlichem Sinne handelt, sondern lediglich um eine Präzisierung und positive Konkretisierung eines bestehenden Planinhaltes. Von der erneuten Auslegung i. S. d. § 4a Abs. 3 BauGB, wonach der Entwurf erneut auszulegen ist, wenn der Bauleitplan nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird, ist daher abzusehen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplans durch die ortsübliche Bekanntmachung über den Beschluss des Bebauungsplans als Satzung (Inkraftsetzung) herbeizuführen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 19.06.2023 ö 5

Sitzungsverlauf 1

keine Wortmeldung

Datenstand vom 18.07.2023 11:39 Uhr