Datum: 18.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr


Öffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 22:00 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau;hier: Anerkennung des vorgelegten Entwurfes für den Durchführungsvertrag
3 Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau hier: a) Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §13a BauGB b) Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kühruhweg“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB
4 Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau Aufstellung des Bebauungsplanes "Nordwestlich der Apfelstraße“ in der Gemarkung Birkenau hier: Beschluss zur Überleitung des Aufstellungsverfahrens in ein Regelverfahren
5 Verschiedenes

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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 18.09.2023 ö 1

Sitzungsverlauf 1


Als Schriftführer wurde Klaus Elflein bestimmt.

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2. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau;hier: Anerkennung des vorgelegten Entwurfes für den Durchführungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 19.06.2023 ö Vorberatend 3
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 18.09.2023 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 10.10.2023 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

Laut H. Helfrich gibt es nach Aussage des Birkenauer Brandinspektors keine Probleme bei der Erreichbarkeit des Grundstücks durch die Feuerwahr.
Weiter erklärte H. Helfrich, dass es keine Regelung gibt, die ein erhöhtes Verkehrsaufkommen begrenzt.

Ergebnis
Ja. 4
Nein: 2
Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag

Der vorgelegte Durchführungsvertrag wird hiermit anerkannt und beschlossen. Die wesentlichen Inhalte, die Voraussetzung für die Umsetzung des Planvorhabens sind, konnten durch den Vorhabenträger glaubhaft nachgewiesen werden, so dass auf dieser planerischen und vertraglichen Grundlage eine Planverwirklichung auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Durchführungsvertrages hinreichend anzunehmen ist.
Zugleich wird der Beschluss des Gemeindevorstandes vom 30.07.2020 hiermit durch die hier vorliegende Beschlussfassung ersetzt.
Der Gemeindevorstand, vertreten durch den Bürgermeister und den 1. Beigeordneten, wird beauftragt, die Vertragsunterzeichnung nach erfolgter Vorlage des vom Vorhabenträger bereits unterzeichneten Durchführungsvertrages zu vollziehen. Voraussetzung für die Gegenzeichnung des Durchführungsvertrages ist, dass die Gemeindevertretung zuvor den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kühruhweg“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.
Grundlage dieser Beschlussfassung ist der vorgelegte Entwurf des Durchführungsvertrages mit Stand vom 10.05.2023 nebst den beigestellten Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

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3. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau hier: a) Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §13a BauGB b) Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kühruhweg“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 19.06.2023 ö Vorberatend 4
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 18.09.2023 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 10.10.2023 ö Beschließend 5

Sitzungsverlauf 1

Ergebnis:

Ja: 4
Nein: 2
Enthaltung: 0

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
zu a)        Die im Zuge der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gemäß dem jeweiligen Beschlussvorschlag ein Beschluss hierüber gefasst.
       Die Gemeindevertretung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

zu b)        Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kühruhweg“ bestehend aus dem Rechtsplan, den Vorhaben- und Erschließungsplänen, dem Textteil sowie der dazu gehörenden Begründung, wird hiermit einschließlich der in dieser Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Grundlage obiger Beschlussfassungen ist die vorgelegte Planung zum Satzungsbeschluss der InfraPro GmbH, Lautertal (Reichenbach), mit Planstand 16.05.2023, in den die nach Anlage I aufgeführten Änderungen eingearbeitet wurden. Es wird zugleich festgestellt, dass mit der beschlossenen Anpassung des Planinhaltes die Grundzüge dieser Bauleitplanung nicht berührt werden und es sich um keine Planänderung im materiell-rechtlichem Sinne handelt, sondern lediglich um eine Präzisierung und positive Konkretisierung eines bestehenden Planinhaltes. Von der erneuten Auslegung i. S. d. § 4a Abs. 3 BauGB, wonach der Entwurf erneut auszulegen ist, wenn der Bauleitplan nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird, ist daher abzusehen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplans durch die ortsübliche Bekanntmachung über den Beschluss des Bebauungsplans als Satzung (Inkraftsetzung) herbeizuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 2, Enthaltungen: 0

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4. Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau Aufstellung des Bebauungsplanes "Nordwestlich der Apfelstraße“ in der Gemarkung Birkenau hier: Beschluss zur Überleitung des Aufstellungsverfahrens in ein Regelverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 18.09.2023 ö Vorberatend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 10.10.2023 ö Beschließend 3

Sitzungsverlauf 1




Ergebnis:

Ja: 5
Nein: 1
Enthaltung keine

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2022 erfolgte Beschluss zur Anwendung des Verfahrens nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - wird dahingehend abgeändert, dass fortan das zweistufige Regelverfahren zur Anwendung kommen soll, um das Aufstellungsverfahren auf dieser Grundlage fortzuführen. Von der weiteren Anwendung des § 13b BauGB ist abzusehen.

.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1, Enthaltungen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 18.09.2023 ö 5

Sitzungsverlauf 1

    1. Anregung:  Verwaltung soll eine Einbahnregelung für die Apfelstraße prüfen

Datenstand vom 05.10.2023 11:47 Uhr