Datum: 12.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeindevertretung


Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:47 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Mitteilungen
3 - Tischvorlage - Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung von Frau Nicola Horn als Nachrückerin zur ehrenamtlichen Beigeordneten
4 Bauleitplanungen der Gemeinde Birkenau; Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Erweiterung Amselhof“ sowie Bebauungsplan „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau; a) Aufstellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschlussfassung der der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB c) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB d) Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
5 Besetzung des Ortsgerichtes
6 Einbringung Haushalt 2024
7 Anpassung der Entwässerungsgebühren für die Jahre 2024 und 2025
8 Anpassung der Wassergebühren für die Jahre 2024 und 2025
9 Erwerb des Grundstückes Gemarkung Nieder-Liebersbach, Flur 1 Nr. 189/16, Pfarrer-Müller-Straße 2
10 Gebührensatzung zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nach dem Landesaufnahmegesetz
11 Verschiedenes

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Haushalt 2024.pdf
Download Haushaltszwischenbericht 12.12.2023.pdf
Download Niederschrift GV 12.12.2023.pdf

zum Seitenanfang

1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2023 ö 1

Sitzungsverlauf 1

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Stefan Roewer, eröffnet um 19:01 Uhr die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung; er begrüßt die Anwesenden.
GVV Roewer begrüßt Herr Udo Fritz als Vertreter der Presse von den Diesbach Medien sowie die Ehrenbeigeordnete Alice Schäfer.
Es wird festgestellt, dass zur heutigen Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde; auf Nachfrage werden keine Einwände erhoben.
Die Beschlussfähigkeit wird mit 24 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt.
CDU-Fraktion:                                        6 Stimmen
SPD-Fraktion:                                                7 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:              8 Stimmen
FDP-Fraktion:                                                 3 Stimmen


GVV Roewer gibt bekannt, dass über die Aufnahme zweier Tischvorlagen in die Tagesordnung abgestimmt werden muss.

Abstimmung über Tischvorlage GV Nr. 2023/323 ; Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung von Frau Nicola Horn als Nachrückerin zur ehrenamtlichen Beigeordneten

Abstimmung: einstimmig angenommen

Somit wird die Tischvorlage GV Nr. 2023/323 unter Tagesordnungspunkt 3 beraten.



Abstimmung über Tischvorlage GV Nr. 2023/309; Kanalsanierung WSZ II + III EKVO

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 9, Enthaltungen: 1

Da für die Aufnahme in die Tagesordnung eine Zwei Drittel Mehrheit erforderlich ist, wird die Tischvorlage GV Nr. 2023/309 nicht mit in die Tagesordnung aufgenommen.


Anschließend begrüßt GVV Roewer Herrn Michael Zaplatilek als neues Mitglied in der Gemeindevertretung. Dieser nimmt in der CDU Fraktion den Platz von Herrn Christian Stevens ein.

zum Seitenanfang

2. Mitteilungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2023 ö 2

Sitzungsverlauf 1

Sehr geehrter Gemeindevertretungsvorsitzender Roewer,
sehr geehrte Damen und Herren der Gemeindevertretung,
sehr geehrte Herren des Gemeindevorstands
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
Sehr geehrte Gäste,

Starkregen 
Die K2 Umwelt und Infrastruktur GmbH hat für die Gemeinde Birkenau ein kommunales 
Starkregenrisikomanagement erstellt. Im Zuge dessen wurden Simulationen für alle Ortsteile
durchgeführt, die maximale Überflutungsausbreitung und die Überflutungstiefen wurden simuliert 
und dargestellt. Die Berechnungen basieren gemäß den Vorgaben des Landes Hessen auf den 
RADOLAN-Daten der Starkregenereignisse vom 11.06.2011 und 29./30.05.2016.
Für das Starkregenrisikomanagement wurde ein dreistufiges Vorgehen angewendet: 
1. Hydraulische Gefährdungsanalyse (Starkregengefahrenkarten)
2. Risikoanalyse (Risikotabellen und -karten)
3. Handlungskonzept (Maßnahmenkonzept mit Handlungsempfehlungen)
Die Resultate der Risikoanalyse, die an die Vorgaben der DWA M 119 und der DWA T 1/2013 angelehnt
ist, sind in den Risikokarten dargestellt. Es hat sich gezeigt, dass einzelne Gebäude und Grundstücke 
unterschiedlich stark gefährdet sind. Vorwiegend bildet sich der Oberflächenabfluss durch die 
befestigten Flächen (Straßen, Wege, Plätze etc.). Ferner entsteht Zufluss aus Außengebieten. Hierbei 
besteht eine Gefährdung durch Erosion der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen.
Als Ergebnis wurde ein Handlungskonzept für die gefährdeten Grundstücke und Gebäude der 
Gemeinde Birkenau entwickelt. Dieses beinhaltet Vorschläge für mögliche Bau- und 
Unterhaltungsarbeiten sowie flächen- und objektbezogene Maßnahmen in privaten und öffentlichen 
Bereichen.
Das öffentliche Entwässerungssystem der Kommune kann in Verbindung mit den 
Entwässerungsanlagen auf den Grundstücken lediglich einen Grundbeitrag zum Überflutungsschutz 
leisten. Im Hinblick auf außergewöhnliche Regenereignisse, die über den Bemessungsvorgaben der 
Kanalisation liegen, sollten zukünftig neue Wege der Ableitung und Rückhaltung angedacht und der 
private Objektschutz muss stärker in den Vordergrund gestellt werden.
Aus diesem Grund kann die Gefährdung durch Starkregen mithilfe von Maßnahmen der öffentlichen 
Hand nur reduziert werden. Es ist essenziell, dass sich auch die Grundstückseigentümer der möglichen 
Gefahren bewusst sind und eigene Maßnahmen zum Objektschutz ergreifen. Hierzu können die 
erarbeiteten Starkregengefahren- und Risikokarten die Grundlage bilden.
Maßnahmen der Informationsvorsorge können die Veröffentlichung von Starkregengefahren- und 
Risikokarten, Informationsveranstaltungen für Bürger und Akteure oder das Bereitstellen von 
Informationsmaterialien zur Vorsorge und Verhaltenstipps bei Starkregenereignissen sein. Die 
kommunale Flächenvorsorge kann Maßnahmen zur Starkregenvorsorge in die Bauleitplanung 
integrieren. Auf den landwirtschaftlichen Flächen kann eine angepasste Bewirtschaftung zur 
Minderung von Starkregenfolgen beitragen. So ist es beispielsweise möglich, Schlammeintrag in den 
bewohnten Innenbereichen zu vermeiden. Zu den allgemeinen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen 
gehört die regelmäßige Kontrolle und Optimierung der vorhandenen Entwässerungsstrukturen.
Ebenso können Freiflächen als Retentionsräume genutzt werden. Darüber hinaus sollten die 
Bevölkerung und Unternehmen über mögliche Objektschutzmaßnahmen informiert werden. 
Um die Gefahren und Risiken eines Starkregenereignisses zu minimieren, ist es unerlässlich, dass alle 
betroffenen Gruppen (Kommune, Bürger, Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Gewerbe sowie 
Energieversorger) zusammenarbeiten.

Flüchtlingssituation
Ein kurzes Update zur aktuellen Flüchtlingssituation in unserer Gemeinde: Mit der Direktzuweisung der Flüchtlinge seit dem 1. Mai 2023 haben wir Stand heute 56 Personen untergebracht, davon sind 11 Personen in gemeindeeigenem Wohnraum, die restlichen 45 Personen in angemietetem Wohnraum untergebracht. 
Weiterhin sind wir natürlich darauf angewiesen, Wohnraum angeboten zu bekommen, um eine dezentrale Unterbringung zu gewährleisten.


HH-Zwischenbericht
Heute erhalten Sie den Haushaltszwischenbericht zum Stand 12.12.2023.
In diesem Bericht sind alle Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen bis zum 12.12.2023 eingearbeitet und dargestellt. Ebenso ist eine Hochrechnung des Ergebnishaushaltes sowie des Finanzhaushaltes zum 31.12.2023 enthalten.
Mit der Hochrechnung können wir eine vorsichtige Prognose zum ordentlichen Ergebnis abgeben. Die vorläufige Hochrechnung des ordentlichen Ergebnisses weicht laut Haushaltszwischenbericht mit ca. – 550.000 € um ca. 35.000 € vom Plan ab. 
Die Gesamtbeträge der ordentlichen Erträge (+ ca. 300.000 €), sowie die Gesamtbeträge der ordentlichen Aufwendungen (+ ca. 350.000 €) liegen oberhalb des Planansatzes. Dies hängt vordergründig mit den Erträgen auf Aufwendungen im Bereich der Flüchtlingsunterbringung zusammen.
Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, sowie die Abschreibungen werden erst im Zuge des Jahresabschlusses gebucht.
Im Haushaltsjahr 2023 wurde bisher ein Investitionskredit in Höhe von 1.500.000 € aufgenommen, somit wurde auch dieses Jahr keine Nettoneuverschuldung verursacht und die Pro Kopf Verschuldung durch die Tilgung von ca. 2.000.000 € reduziert.
Wir gehen davon aus, dass wir am Jahresende einen positiven Zahlungsmittelbestand ausweisen können.
Im Haushaltsjahr 2023 entstanden zum Ende des Haushaltsjahres in den Fachbereichen 1,2 und 3 überplanmäßige Aufwendungen, sodass alle drei Deckungskreise mit insgesamt derzeit 530.000 € überschritten worden sind. Die Überschreitungen sind ab 50.000 € pro Deckungskreis der Gemeindevertretung vierteljährlich zur Kenntnis zu geben. Dieser Pflicht wird hiermit nachgekommen. Der maßgebliche Grund hierfür, sind die Kosten für die Pflichtaufgabe zur Flüchtlingsunterbringung die mit ca. 400.000 € zu Buche schlagen. Eine Beschlussfassung über die überplanmäßigen Aufwendungen wird Anfang des Jahres 2024, sobald die finanziellen Parameter vollumfänglich bekannt sind von der Verwaltung vorbereitet.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an Herrn Hilman wenden.

GVO-Walter Rohloff: 
Zum Abschluss meiner Mitteilungen komme ich auf eine personelle Änderung innerhalb des Gemeindevorstands zu sprechen.
Herr Walter Rohloff hat sein Mandat als Gemeindevorstandsmitglied niedergelegt.
Insgesamt war Herr Rohloff mit kurzen Unterbrechungen nun 12 Jahre Mitglied des Gemeindevorstands. Er war kurze Zeit Mitglied der Gemeindevertretung und ebenfalls mit einer kleinen Unterbrechung 9 Jahre im Ortsbeirat Nieder-Liebersbach.
Meine Vorstandskollegen und ich danken Herrn Rohloff für die außerordentlich gute und vor allem vertrauensvolle Zusammenarbeit. In unseren gemeinsamen 2 ½ Jahren habe ich Herrn Rohloff als Menschen kennenlernen dürfen, der stets das Wohl der Gemeinde im Blick hatte und sich leidenschaftlich in die Themen einbrachte. Wir werden seinen Sachverstand, sein Temperament und seinen Humor sehr vermissen.

Nun wünsche ich uns allen einen guten Sitzungsverlauf.

zum Seitenanfang

3. - Tischvorlage - Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung von Frau Nicola Horn als Nachrückerin zur ehrenamtlichen Beigeordneten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2023 ö Beschließend 3

Sitzungsverlauf 1

Frau Nicola Horn wird von GVV Roewer in ihr Amt eingeführt und verpflichtet sie zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben. Daraufhin leistet die Beigeordnete Nicola Horn den Diensteid und erhält anschließend ihre Ernennungsurkunde.

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanungen der Gemeinde Birkenau; Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Erweiterung Amselhof“ sowie Bebauungsplan „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau; a) Aufstellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschlussfassung der der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB c) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB d) Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 13.11.2023 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2023 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

GV K. Elflein hält als stellvertretender Bauausschussvorsitzende eine kurze Rede zum Tagesordnungspunkt.

Daraufhin folgen zahlreiche Wortmeldungen von GV R. Bernhard, GV A. Wolperth, GV S. Gottschalk und GV H. Roos. Frau Meyer steht hierbei von der Verwaltung für Fragen zur Verfügung.


Abstimmung: Ja: 20, Nein: 2, Enthaltungen: 2; mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag

  1. Zur Schaffung der bauleitplanerischen Vorbereitung einer Erweiterung des Kultur- und Tourismusangebots wird die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

  1. Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau wird hiermit als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind über die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme zur Vorentwurfsplanung, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, zu bitten. Alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behörden- und Trägerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Kultur- und Tourismusangebots, wird die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan beschlossen. 

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

d)        Der Bebauungsplan „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau wird hiermit als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind über die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme zur Vorentwurfsplanung, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, zu bitten. Alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behörden- und Trägerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

zum Seitenanfang

5. Besetzung des Ortsgerichtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2023 ö Beschließend 5

Sitzungsverlauf 1

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0; einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag

Frau Lara Hoffart und Herr Thomas Hofmann werden als Schöffen für das Ortsgericht Birkenau benannt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

6. Einbringung Haushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2023 ö Vorberatend 6

Sitzungsverlauf 1

BGM Mapplassary bringt mit seiner Haushaltsrede den Haushalt 2024 ein. Am Ende seiner Haushaltsrede wünscht BGM Mapplassary ein friedliches Weihnachtsfest sowie einen guten Start in das neue Jahr.

Haushaltsrede BGM Milan Mapplassary

Sehr geehrte Damen und Herren,

„die Aufstellung des Haushaltsplan-Entwurfs für das kommende Jahr stellte in diesem Jahr eine besondere Aufgabe dar“. Mit diesen Worten habe ich im letzten Jahr die Einbringung des Haushalts eröffnet. 
Und: daran hat sich auch in diesem Jahr nichts geändert.

Das Jahr 2023 hat einmal mehr unter Beweis gestellt, wie unmittelbar die Auswirkungen übergeordneter Politikebenen auch auf unser Gemeindeleben sind. Die Nachwirkungen von Corona sind noch immer spürbar. Nach wie vor hat der russische Angriffskrieg vielfältige Auswirkungen auf alle Bereiche unseres Lebens und damit auch auf den Haushalt der Gemeinde Birkenau. Die instabilen politischen Verhältnisse im Nahen Osten haben ebenfalls einen großen Effekt auf unser Leben, insbesondere das Thema Flüchtlinge stellt uns alle gemeinsam vor eine nicht mehr zu bewältigende Aufgabe.
Die Sicherung der Stabilität des Haushalts für die kommenden Jahre ist zu einer der größten Herausforderungen für unsere Gemeinde geworden. 
Die Annahmen für das kommende Haushaltsjahr waren und sind nur schwer zu planen und auch am heutigen Tage mit großen Unsicherheiten behaftet. 



Der Gemeindevorstand hat den vorliegenden Haushalts-Entwurf 2024 am 30. November 2023 ­beschlossen. Bis zur endgültigen Beschlussfassung Ende Januar 2024 werden notwendige Änderungen in Abstimmung mit der Gemeindevertretung eingearbeitet.

Zu den Eckdaten:
  • Den ordentlichen Erträgen von ca. 24,75 Mio. Euro stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von ca. 25,22 Mio. Euro gegenüber. Der Ergebnis-Haushalt für das Jahr 2024 schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbedarf von ca. ca. 470.000 Euro ab. 
  • Zusammen mit dem außerordentlichen Ergebnis von ca. 1.654.000 Euro ergibt sich ein Jahresüberschuss von ca. 1.186.000 Euro. Das außerordentliche Ergebnis basiert im Wesentlichen auf den geplanten Erlösen durch Grundstücksverkäufe und sind daher Einmaleffekte.
  • Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie für die Gewerbesteuer bleiben konstant. Eine weitere Belastung soll nach Auffassung von Verwaltung und Gemeindevorstand­ den Einwohnerinnen und Einwohnern sowie den Gewerbetreibenden unserer Gemeinde im kommenden Jahr nicht zugemutet werden. 
  • Im geplanten Finanzhaushalt wird ein Finanzmittelbestand zum Jahresende 2024 von ca.  271.000 Euro erwartet.



  • Die Summe der ordentlichen Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses beträgt derzeit 1,05 Mio. Euro. Die Summe der außerordentlichen Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses liegt bei 750.000 Euro. Die Summen beziehen sich auf die geprüften Jahresabschlüsse bis 2020 sowie den ungeprüften Jahresabschluss 2021. Diese mühsam gebildeten Rücklagen werden wir zur Erfüllung der freiwilligen Aufgaben weiter abschmelzen müssen. 
  • Die Ergebnisplanung im Jahr 2024 ist nicht ausgeglichen. Um den Haushaltsausgleich 2024 zu gewährleisten, werden Rücklagen ­aus den Vorjahren in Anspruch genommen. 
  • Bei den Orientierungsdaten des Finanzplanungserlasses 2024 wurde der vorgegebene Gestaltungsspielraum voll ausgereizt. Das heißt: wir haben bei der Planung auf der Ertragsseite die maximal möglichen Ansätze gewählt. Gleichzeitig wurden die Aufwendungen auf das Nötigste beschränkt. Damit erfüllt die mittelfriste Ergebnis- und Finanzplanung im Zeitraum von 2025-2027 alle gesetzlichen Vorgaben. Der Ansatz für Erträge aus Gemeinschafts- und Kommunalsteuern wurde um ca. 50.000 Euro auf ca. 11,65 Mio. Euro erhöht. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte, also unsere Gebühreneinnahmen, werden mit einer Erhöhung um ca. 1 Mio. Euro auf 4,4 Mio. Euro geplant.
  • Was die die Umlageverpflichtungen (also Kreis-, Schul- Heimat- und Gewerbesteuerumlage) angeht, konnten Sie heute u.a. aus der Zeitung entnehmen, dass die Schulumlage um einen Prozentpunkt erhöht wird. 
Zum Zeitpunkt der Erstellung sind wir hier zunächst von einer Höhe von ca. 8,4 Mio. Euro ausgegangen. Die nun kommunizierte Schulumlageerhöhung bedeutet für uns einen Mehraufwand von 150.000 Euro. Selbstverständlich wird diese Entwicklung auf der Veränderungsliste berücksichtigt. Insgesamt steigen unsere Umlageverpflichtungen damit auf ca. 8,55 Millionen Euro und machen ca. ein Drittel unserer Aufwendungen im Ergebnishaushalt aus
  • Die Personalkosten incl. der Versorgungsaufwendungen erhöhen sich um ca. 900.000 Euro auf 7,52 Mio. Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 13,58%. Hier fließen vor allem die Tariferhöhungen mit ein. Im Stellenplan sind insgesamt 2,19 Stellen mehr eingeplant: 2 Stellen im Bereich Kindergarten und eine anteilige Stelle im Bereich Verwaltung / Bauhof.
  • Die Überstunden zum 30. November betragen alleine in der Verwaltung 1.573 Stunden, im Kindergarten 794 Stunden und im Bauhof / Wasser und vor allem Freibad sind es 1.090 Stunden. Das sind insgesamt 3.457 Überstunden, das entspricht 432 Mann-Tagen. 
  • Die Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen steigen um ca. 425.000 Euro auf 4,19 Mio. Euro. Hier belasten uns vor allem die Instandhaltungsmaßnahmen, um die Gebäudewerte der Gemeinde Birkenau überhaupt zu erhalten, sowie die nach wie vor unverändert hohen Energiepreise.
  • Das Investitionsvolumen von ca. 9 Mio. Euro inklusive der Anschaffungen diverser Vermögensgegenstände sichert weitgehend den Erhalt unserer Infrastruktur ab.
  • Die Belastung aus dem Kredit bei Hessenkasse liegt jährlich bei ca. 273.000 Euro, ab 2026 ca. 250.000 Euro. Der Kredit läuft bis zum Jahr 2033. 
  • Darüber hinaus ist unsere Gemeinde verpflichtet, einen Liquiditätspuffer von mind. 2% aus der Summe der Auszahlungen der laufenden Verwaltungsstätigkeit nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre zu bilden. Aufgrund der angespannten Haushaltslage wurde auch für 2024 keine Liquiditätsreserve geplant.
  • Die Gemeinde Birkenau hat zum 31.12.2020 Verbindlichkeiten alleine aus Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von ca. 21,8 Mio. Euro ausgewiesen. Die Verschuldung steigt bis Jahresende 2024 auf ca. 27,1 Mio. Euro an. Mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf kann die Tilgung im Jahr 2024 nicht durch den Überschuss der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden. Hier greifen wir auf ungebundene Liquidität zurück, um einen ausgeglichenen Finanzhaushalt abzubilden. Dieser ist wesentlicher Bestandteil der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes. Um die Tilgungsfähigkeit für das Jahr 2024 abschließend beurteilen zu können, muss zwingend der Tagesabschluss zum 31.12.2023 sowie die Spitzabrechnung der Einkommenssteuer beachtet werden. 
Diese Zahlen liegen Ende Januar 2024 vor und werden entsprechend vor der Beschlussfassung des Haushalts mit eingearbeitet.
  • Mit dem Bevölkerungszuwachs seit 2021 werden sich weitere Faktoren hinsichtlich der Haushaltskalkulation verändern.

Soviel zu den Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs für 2024. 

Ich möchte noch einmal die wichtigsten Themen in diesem Jahr reflektieren, die eine enorme Auswirkung insbesondere auf unseren Haushalt hatten und auch für die Beratungen des kommenden Haushalts maßgeblich sein werden. 

Flüchtlingssituation: 
Die Bewältigung der Flüchtlingssituation hat uns alle überrollt. Seit Mai dieses Jahres werden die Flüchtlinge den einzelnen Kommunen im Kreis Bergstraße direkt zugewiesen. Die Zuweisungsquote für Birkenau hat sich seit Oktober von 28 auf 38 Personen pro Quartal erhöht. Die Gemeinde übernimmt die Koordination: Der dazu implementierte Flüchtlingsstab tagt regelmäßig. Die Gemeindeverwaltung kümmert sich um die Wohnraum-Bereitstellung und tritt bei Anmietungen als Vertragspartner auf. Die Unterbringung erfolgt nach einem Drei-Stufen-Konzept: oberstes Ziel ist die dezentrale Unterbringung. An nächster Stelle steht die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Erst, wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, geht es an die Nutzung von gemeindeeigenen Hallen. 
Die Anmietung einer bereits bestehenden Immobilie als Gemeinschaftsunterkunft wurde durch die Gemeindevertretung knapp abgelehnt. Damit ist die Verwaltung gezwungen, schneller auf gemeindeeigene Wohnräume zurückzugreifen. In der Folge hat die Gemeindevertretung beschlossen, die ersten Container für die Unterbringung von 30 Flüchtlingen zu erwerben.  Hierzu sind 1,2 Mio. Euro im Investitionsbudget vorgesehen. Hier ist alles Notwendige in die Wege geleitet. Ergänzend gibt es - wie Sie aus der heutigen Tagesordnung entnehmen können - die Möglichkeit, das Jugendhaus der katholischen Kirche in Nieder-Liebersbach zu erwerben. Im Investitionsplan 2024 sind hierzu 420.000 Euro vorgesehen. Dennoch muss uns klar sein, dass nach heutigem Stand auch diese Unterbringungskapazitäten nicht ausreichen werden, denn es gibt keine Signale, dass sich an den Zuweisungsquoten etwas ändern wird. Die finanzielle Belastung ist ein großes Thema, das auf uns als Kommune zukommt. Um diese so gering wie möglich zu halten, steht heute auch die Abstimmung über die notwendige Gebührensatzung noch auf der Tagesordnung. 
Für viele Städte und Gemeinden ist das Jahr 2023 außerordentlich stark geprägt gewesen durch die Direktzuweisung der Flüchtlinge. Solch einer Aufgabe musste sich Birkenau in seiner jüngsten Vergangenheit nicht stellen. Die Gemeindeverwaltung hat im abgelaufenen Jahr hierzu die notwendigen neuen Strukturen geschaffen, um diese Pflichtaufgabe bewältigen zu können. Wichtig ist: Für die Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgabe wird weiteres Personal in der Verwaltung benötigt.
Trinkwasserversorgung:
Ein zentraler Punkt der öffentlichen Daseinsvorsorge ist die Trinkwasserversorgung. Bis 2021 hatte die Gemeinde Birkenau jährliche Verluste in der Wasserinfrastruktur von ca. 100 Millionen Liter zu verzeichnen, das entspricht einem Schadenswert von etwa 450.000 Euro. Dieser Umstand ist zurückzuführen auf einen Sanierungsstau, der jahrzehntelang angewachsen ist. Ein Gesamtüberblick wurde Ihnen allen bereits im September vom Team der Wasserversorgung vorgestellt. Der Sanierungsstau von mehr als 20 Jahren ist aufzuholen. Beim Brandschutz gibt es einen immensen Nachholbedarf, die Löschwasserversorgung für die Gesamtgemeinde Birkenau muss sichergestellt sein. Die ersten Maßnahmen wurden bereits im Jahr 2023 umgesetzt. Die Rohrleitungsverluste wurden mit Einsatz moderner Technik minimiert, die Hydranten werden schrittweise instandgesetzt. Der Personalstamm muss mit Blick auf die weiteren Aufgaben und Maßnahmen langfristig ausgebaut werden. Vorschläge für eine neue langfristige Investitions- und Instandhaltungsstrategie wurden von Frau Hoffart und Herrn Wiegand eingebracht. Die Ergebnisse des bereits beauftragten Wasserkonzepts liegen im Frühjahr 2024 vor, dann kann über die Gesamtstrategie entschieden werden. Eines ist sicher: hier holen uns die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte ein. Wir haben im Investitionsplan eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 2,2 Mio. Euro alleine im Bereich der Trinkwasserversorgung aufgeführt, die außerdem eine entsprechende Dringlichkeit besitzen. Eine Erhöhung der Wassergebühr ist daher unumgänglich. 
Die Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren steht heute ebenfalls noch auf der Agenda.
Ich möchte dieses Beispiel hervorheben, da es sich um eines der kostbarsten Güter handelt, die die Gemeinde Birkenau mit großem zeitlichem und monetärem Aufwand und viel Expertise für Sie bereitstellt. Die ersten Schritte wurden bereits getan, dieses Thema wird uns aber in den nächsten Jahren intensiv begleiten.

Feuerwehr:
Eine weitere zentrale Pflichtaufgabe ist der Brandschutz in der Gemeinde Birkenau. Dieser wird sichergestellt durch unsere ehrenamtlich tätigen Feuerwehren. Sie kümmern sich um die Instandhaltung der Gebäude, der Fahrzeuge und des Equipments. Sie führen regelmäßig Inspektionsübungen und Trainings durch. Sie kümmern sich intensiv um die Nachwuchsarbeit. Sie informieren in allen wichtigen Themen die Bevölkerung wie z.B. Katastrophenschutz oder Warntag. Und das alles ehrenamtlich. Das ist eine enorme Belastung für die Einsatzkräfte. Meine Damen und Herren, ich betone Folgendes mit Nachdruck: Seit mehr als sechs Jahren ist der aktualisierte Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr Birkenau überfällig. Er legt langfristig die notwendigen Investitionen für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger fest. Wir haben nun im Haushaltsplan 2024 entsprechende Mittel vorgesehen, um die Einsatzkräfte mit der Aufstellung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes zu unterstützen und vor allem zu entlasten. 

Im Haushalt 2024 ist hierfür eine feste Stelle für das Thema Brand- und Katastrophenschutz in der Verwaltung vorgesehen. Auch beim Thema Feuerwehr holen uns die Versäumnisse aus der Vergangenheit ein: vor allem die Fahrzeuge der Feuerwehren sind z.T. überaltert und müssen ersetzt werden. Mit der Verabschiedung des Bedarfs- und Entwicklungsplans im kommenden Jahr kommen wir einen großen Schritt voran. Erst dann wird sich aber auch das Investitionsvolumen in seiner Gänze darstellen und von uns eine neue Strategie abverlangt werden. Für das kommende Jahr haben wir im Investitionsprogramm nur 40.000 Euro für die Bezuschussung zur Anschaffung bzw. Erneuerung der Mannschaftstransportwagen der Feuerwehrvereine vorgesehen. Zum Vergleich: Das Friedhofswesen weist im Investitionsprogramm für 2024 90.000 Euro auf.

Kinderbetreuung:
Die Kinderbetreuung ist seit mehreren Jahren DAS Thema in Birkenau. Hier haben wir im Jahr 2023 einige große Themen abgeschlossen. Im Bereich Bauen bzw. Investitionen geht der Waldkindergarten zum Jahresende mit beiden Bauwagen in den vollen Betrieb. Seit Jahresbeginn läuft das Kinderhaus Bärenstark im vollen Betrieb. Die Betriebserlaubnis für die Container wurde bis max. 2026 verlängert und verschafft uns somit die notwendige Zeit, den Neubau gut durchzuplanen. Die Vertragsverhandlungen für den Erwerb des notwendigen Grundstücks sind abgeschlossen. Die Entscheidung der Gemeindevertretung liegt vor. 
Für mich ist wichtig: je eher wir den Neubau realisieren, desto früher können die Kinder mit ihren Erzieherinnen die provisorischen Container verlassen – so sparen wir damit enorme Kosten ein. Das bedeutet: Im kommenden Jahr müssen bereits die Entscheidungen für den Neubau getroffen werden. Das Bauleitplanverfahren kann parallel zu den Neubauplanungen laufen. Hierzu werden wir uns im Rahmen der Haushaltsklausurtagung verständigen. Für den Kindergarten in Nieder-Liebersbach laufen die Verhandlungen mit der katholischen Kirche. Im laufenden Betrieb werden die Kindergartengebühren regelmäßig überprüft. Über die Anpassung entscheidet die Gemeindevertretung, dies hat entsprechende Auswirkung auf unseren Haushalt. Die zentrale und digitale Vergabe der Kindergartenplätze aus der Verwaltung heraus wird bald vollständig umgesetzt sein. Vor allem die Kostensteigerungen im Bereich Energie machen uns zu schaffen. Und natürlich kommt der notwendige Instandhaltungsbedarf hinzu. Im Bereich Personal haben auch wir mit dem Fachkräftemangel zu kämpfen. Die notwendigen Stellen sind zwar genehmigt, es wird jedoch zunehmend schwieriger, genügend Personal zu finden und die gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich zu erfüllen. Insgesamt ist es eine große Herausforderung, die Vorgaben von übergeordneter Stelle überhaupt umzusetzen. Das Defizit im Bereich Kindergarten wächst auf ca. 3.45 Mio. Euro im kommenden Jahr an. Und zu guter Letzt stehen auch auf strategischer Ebene wichtige langfristige und verantwortungsvolle Entscheidungen an: 
Die strategischen Partnerschaften müssen auf den Prüfstand: Sind beispielsweise Fördervereine in Zukunft geeignet, einen vollumfänglichen Kindergartenbetrieb ehrenamtlich zu managen? Vor allem, wenn die Gemeinde dann doch alle Kosten trägt? Wäre nicht ein zentrales Kindergartenmanagement in der Verwaltung effizienter? Die evangelische Kirche hat angekündigt, sich aus dem Kindergartengeschäft ab 2027 zurückziehen zu wollen. Wie gehen wir in Zukunft damit um? Denn immerhin gerät dann die Gemeinde trotz Neubau mittelfristig wieder unter Druck. Hier brauchen wir eine langfristig tragfähige Lösung. Kurz gesagt: Agieren statt Reagieren! 
Gemäß diesem Motto haben wir in 2023 große Schritte in anderen Bereichen gemacht:

Vernetzung:
Die Digitale Behörde nimmt Gestalt an: Im 3. Quartal sind wir mit der Online-Terminbuchung an den Start gegangen. Im Bereich Digitalisierung haben wir uns mit einem eigenen Digitalisierungsbeauftragten personell verstärkt. Mit dem Ausbau im personellen Bereich haben wir auch einen ersten Schritt getan, um den Auf- und Ausbau der digitalen Behörde voranzutreiben. Außerdem haben wir gemeinsam mit den Gemeinden Gorxheimertal und Mörlenbach eine IKZ im Bereich der Digitalisierung auf dem Weg gebracht, in der Birkenau die Federführung übernimmt. Im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit wurden alleine in 2023 drei neue Zusammenschlüsse eingegangen. 
Die bestehenden Zusammenschlüsse werden fortlaufend überprüft und bei Bedarf ausgebaut. Die bestehenden Partnerschaften werden gepflegt, insbesondere durch unsere Gemeindevertreter, die beispielsweise in die Zweckverbände entsandt sind.
Nach dem Verkauf des IKBiT-Netzes hat der Erwerber ENTEGEA mit dem Glasfaserausbau bereits begonnen. 
Transparenz ist DAS Thema. Von Seiten der Verwaltung werden immer mehr Informationen entweder über die Website, die sozialen Medien oder auch im Printwesen bereitgestellt. Das Ratsinformationssystem ist für jeden Bürger zugänglich, bietet aber noch nicht den notwendigen Komfort, sich schneller und zielgerichtet einen Überblick über die vielfältigen Themen zu verschaffen. Wir arbeiten daran. Alleine mit Birkenau LIVE werden pro Sendung mehr als 3000 Interessenten erreicht. 
Auch die Zusammenarbeit mit den politischen Gremien wurde weiter verbessert und es werden dahingehend weitere Schritte besprochen, auf die ich gleich eingehe.
Mit der Haushaltsklausurtagung wird die gesamte Haushaltsberatung kürzer und übersichtlicher, offene Punkte werden in Ruhe geklärt. Erstmals ist die Beschlussfassung für den Haushalt 2024 auf Ende Januar terminiert. Damit kann mit der Haushaltsgenehmigung schon zu Beginn des 2. Quartals 2024 gerechnet werden. Also 4-5 Monate früher als in den vergangenen Jahren. 


Neu ist vor allem auch: Die Ortsbeiräte erhalten ein eigenes kleines Budget und können damit flexibel und schnell Projekte vor Ort angehen. 2023 wurden in der Ortvorsteherkonferenz die Belange der Ortsteile besprochen und nach Möglichkeit umgesetzt. So war ein wichtiges Thema im Jahr 2023 z.B. die Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Anregungen der Ortsbeiräte können auch schon vor Beginn der Haushaltsberatungen mit eingebracht werden. Alle Unterlagen zum Haushalt und den Jahresabschlüssen werden fortlaufend auf der Website der Gemeinde bereitgestellt. Verbesserungsbedarf besteht immer. So stehen beispielsweise die Beschlusskontrolle und das Projektcontrolling mit auf der Agenda für 2024. Die Festlegung von Kennzahlen ist eine Aufgabe der Gemeindevertretung. Sie entscheidet auch über die Umsetzung von Strategien in den Kernbereichen wie z.B. der Trinkwasserversorgung. Beide Punkte sind sehr schwierig in der Umsetzung, denn: die Festlegung auf eine Strategie hat auch eine entsprechend langfristige Auswirkung auf den Haushalt. Es ist eine Gratwanderung, den Rahmen festzulegen und trotzdem die notwendige Flexibilität zu bewahren, gerade vor dem Hintergrund immer knapper werdender Kassen.







Meine Damen und Herren der Gemeindevertretung, ich habe Ihnen anhand meiner vier Pflichtaufgabenbeispiele (Flüchtlingsunterbringung, Feuerwehr, Trinkwasser, Kinderbetreuung) verdeutlichen wollen, dass es nicht nur externe Faktoren sind, die ein Fortschreiten erschweren, sondern auch gemeindliche Entscheidungen bzw. Nicht-Entscheidungen aus den letzten Jahrzehnten, die dringenden Handlungsbedarf nötig machen. 
Wichtige ökonomische Randbedingungen wurden nicht genutzt: So sind beispielsweise in der Niedrigzinsphase keine Entscheidungen zu den wichtigen großen Investitionen getroffen worden. Aber auch Baugebiete wurden nicht rechtzeitig in die Umsetzung gebracht. 
Nun stehen weitere neue große Projekte an: So wie die Sanierung der Hauptstraße. Diese können wir nicht ablehnen, im Gegenteil: wir sind gezwungen, zu investieren, um nicht am Ende noch mehr ausgeben zu müssen.

Sie werden mir zustimmen, dass die von mir angesprochenen Bereiche keine nachrangingen oder unwichtigen Themen sind. Im Gegenteil: All diese Beispiele stehen für unsere „Grund- oder Pflichtverantwortung“ gegenüber den Menschen, die hier leben. Und die Werkzeuge zur Erfüllung dieser Verantwortung sind entweder abgenutzt, nicht mehr anwendbar oder schlimmer noch: nicht vorhanden. Die fehlende finanzielle und personelle Ausstattung bei den Verantwortungsübertragungen und den zunehmenden Bürokratisierungsgrad bekommen auch die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde tagtäglich zu spüren. 
Die Konsequenz ist, dass es immer schwerer wird, den Menschen politische Entscheidungen nachvollziehbar und vollumfänglich erläutern zu können. Es gibt heutzutage einfach keine einfachen Antworten auf einfache Fragen. Durch ein immer enger werdendes gesetzliches, monetäres, personelles und bürokratisches Korsett haben auch pragmatische Ansätze keinen Platz in diesem durchregulierten Metier. Auf diese Weise nähren wir das Frustrationspotenzial innerhalb der Bürgerschaft, bei unseren ehrenamtlichen politischen Entscheidungsträgern, aber auch in der Verwaltung. Diese Entwicklungen sind auch entscheidende Gründe für eine wachsende Politikverdrossenheit, wenn nicht gar eine Wut auf die Politik – und somit eine Gefahr für ein transparentes demokratisches System. Denn in dieser Gemengelage sind wir leider nicht in der Lage, die Menschen für die Kommunalpolitik, dem Atom der Demokratie, zu begeistern und sie zur Teilhabe zu animieren.
Was wäre ein Lösungsansatz?
Meine Damen und Herren der Gemeindevertretung, Sie haben es nicht leicht. Als höchstes Entscheidungsorgan einer Gemeinde haben Sie für mich eines der verantwortungsreichsten Ehrenämter Birkenaus inne.
Doch die Informationsfülle, die Sie in diesem Ehrenamt be- und verarbeiten müssen, wird immer komplexer, verwobener und vor allem konsequenzreicher. Sie bestimmen letztendlich die Geschicke unserer Heimat. Ihr Ehrenamt verlangt ein uneigennütziges und allgemeinwohlorientiertes Engagement von Ihnen, das sich an Recht und Ordnung orientieren muss. Das Gleiche gilt für mich als Ihr Bürgermeister. 
Als Verwaltung wollen wir Sie dabei unterstützen, diese wichtige Aufgabe verantwortungsvoll und gesamtgemeindlich wahrnehmen zu können.
In der Gemeindeverwaltung müssen meine Kolleginnen und Kollegen und ich aber feststellen, dass unser Gestaltungsspielraum immer geringer, gleichzeitig fordernder und restriktiver wird. Um dennoch diese und viele weitere Dienstleistungen für Sie alle sicherzustellen und Projekte umzusetzen, arbeitet die Gemeindeverwaltung neben ihrem Tagesgeschäft daran, sich eine neue Struktur zu geben. Neben der Steigerung der Arbeitseffizienz und einer transparenten Organisation, geht es vor allem darum, den Dienstleistungsgedanken hervorzuheben. Wir sind der Überzeugung, dass eine effiziente Verwaltung entscheidend ist für eine gute Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Verwaltung. 
Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, den Kolleginnen und Kollegen der Gemeindeverwaltung zu danken. Sie sind oftmals über ihre Kapazitätsgrenzen hinausgegangen, um neben ihrem normalen Tagesgeschäft die Mehrarbeit insbesondere für die Flüchtlingszuweisung zu tragen. Die erwähnten mehr als 3.450 geleisteten Überstunden sprechen für sich.

Sie sehen also: Unsere Pflichten bedingen sich gegenseitig und wir haben mit den gleichen, zumindest aber mit ähnlichen Widrigkeiten zu kämpfen. 

Eine kooperative und vertrauensvolle Beziehung ist daher unabdingbar und gleichzeitig das Fundament, um diesen und künftigen Problemen zu begegnen. Und gerade in Krisenzeiten müssen sich die Werte einer guten Zusammenarbeit in unserem Handeln und den Entscheidungen widerspiegeln und spürbar werden. Nur so können wir den Menschen unserer Gemeinde vorleben, was wir ihnen ans Herz legen: Den Birkenauer Zusammenhalt. 

Sehr verehrte Damen und Herren, liebe Birkenauerinnen und Birkenauer,
es ist mir ein großes Anliegen, den Gemeinschaftssinn in unserer Bevölkerung weiter zu stärken, um gemeinsam Lösungen für all diese Herausforderungen zu finden. Unsere Gemeinde steht vor vielen Aufgaben, die dringend angegangen werden müssen. Vieles davon wird einfach sein, vieles aber auch schwierig und unbequem. Die Voraussetzung, diese Aufgaben stemmen können, ist unser eigener Zusammenhalt, auf den wir uns gerade in schwierigen Zeiten besinnen müssen. Nur so können wir unsere Gemeinde zu dem machen, was sie verdient - einen Ort, an dem wir gerne leben und stolz darauf sind.
Mit der heutigen Haushaltseinbringung und der mit ihr verbundenen Themen möchte die Verwaltung einen Weg einschlagen, der auf eine Basisreform Birkenaus abzielt. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen, um Birkenau für die Zukunft zu wappnen.

Ich wünsche Ihnen allen wünsche ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest mit Ihren Familien und Liebsten sowie einen guten Start in das neue Jahr…und bleiben Sie gesund!

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.


Weiterhin wurde der Haushaltszwischenbericht zum 12.12.2023 ausgeteilt.

19:37 Uhr: GV S. Stevens trifft ein; neue Feststellung der Beschlussfähigkeit; 25 anwesende Gemeindevertreter

zum Seitenanfang

7. Anpassung der Entwässerungsgebühren für die Jahre 2024 und 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 28.11.2023 ö Vorberatend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2023 ö Beschließend 7

Sitzungsverlauf 1

Es erfolgt eine Stellungnahme zu Tagesordnungspunkt 7 und 8 aus dem Haupt- und Finanzausschuss durch GV Dr. Kies. 


Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0; einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag

Es wird folgender

7. Nachtrag zur Entwässerungssatzung [EWS]

vom 13.12.2011

beschlossen:


Artikel 1

§ 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt (= abflusswirksam befestigte Grundstücksfläche); pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,909 EUR jährlich erhoben. Die gebührenrelevante Fläche wird auf volle 10 m² abgerundet.


Artikel 2

§ 26 Abs. 3 der Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers (Leistungsgebühr) ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch

a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,56 EUR
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 1,57 EUR.


Artikel 3

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

8. Anpassung der Wassergebühren für die Jahre 2024 und 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 28.11.2023 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2023 ö Beschließend 8

Sitzungsverlauf 1

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0; einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag

Es wird folgender

10. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 13.02.2001

beschlossen:


Artikel 1

§ 23 Benutzungsgebühren

Absatz 3 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt pro m³ 4,23 € (3,95 € netto zzgl. 7 % MwSt.).


Artikel 2

Dieser 10. Nachtrag tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9. Erwerb des Grundstückes Gemarkung Nieder-Liebersbach, Flur 1 Nr. 189/16, Pfarrer-Müller-Straße 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2023 ö Beschließend 9

Sitzungsverlauf 1

GV H. Iselin verliest folgenden Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt:

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 

Die Gemeindevertretung beschließt den Erwerb einer Teilfläche von ca. 1.000 qm des Grundstückes inklusive Gebäude Gemarkung Nieder-Liebersbach, Flur 1 Nr. 189/16, Pfarrer-Müller-Straße 2 zum Preis von 300.000,00 EUR. Weiterhin werden die Mittel für die Kaufnebenkosten in Höhe von 24.000,00 EUR in den Haushalt 2024 aufgenommen


Daraufhin folgen zahlreiche Wortmeldungen der Mandatsträger in Person von GV K. Elflein, GV S. O’ Donovan, GV U. Wolk, GV H. Roos, GV U. Zeffner und GV A. Helth.

GV M. Rohn verweist auf eine baldige Informationsveranstaltung gemeinsam mit den Bürgern bezüglich des Jugendhauses in Nieder-Liebersbach. 


20:23 Uhr: 10 Minuten Sitzungsunterbrechung

20:33 Uhr: Sitzung wird wieder eröffnet


Abstimmung über den Änderungsantrag: Ja: 7, Nein: 18, Enthaltungen: 0; mehrheitlich abgelehnt


Abstimmung über den eingebrachten Beschlussvorschlag: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0; einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Erwerb einer Teilfläche von ca. 1.000 qm des Grundstückes inklusive Gebäude Gemarkung Nieder-Liebersbach, Flur 1 Nr. 189/16, Pfarrer-Müller-Straße 2 zum Preis von 300.000,00 EUR. Weiterhin werden die Mittel für die Kaufnebenkosten in Höhe von 24.000,00 EUR, sowie die geschätzten Kosten für die Sanierung von 96.000,00 EUR in den Haushalt 2024 aufgenommen.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

10. Gebührensatzung zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nach dem Landesaufnahmegesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2023 ö Beschließend 10

Sitzungsverlauf 1

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0; einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag

Die Gebührensatzung zur Unterbringung von geflüchteten Menschen nach dem Landesaufnahmegesetz der Gemeinde Birkenau wird rückwirkend zum 01.05.2023 verabschiedet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2023 ö 11

Sitzungsverlauf 1

GV D. Schmidt: Stand Anträge Verwaltung bezüglich der Klausurtagung zum Flächennutzungsplan?

T. Meyer: warten aktuell noch auf das Planungsbüro, Mittel hierfür sind erst in 2024 enthalten

GV U. Zeffner:  HH-Zwischenbericht → wesentliche Abweichungen durch Flüchtlinge liegen bei 300.000 € 
Handelt es sich hierbei um die Kostenerstattungen des Kreises? Keine vollständige Kostendeckung in 2023?

J. Hilman: Die Abweichungen sind größtenteils die Kostenerstattungen des Kreises zustande gekommen.
Derzeit ist keine vollständige Kostendeckung vorhanden.

GV H. Roos: Welche Konsequenzen ergeben sich aus der heutigen Ablehnung zur Tischvorlage „Kanalsanierung EKVO“

T. Meyer: schriftliche Rückmeldung der Verwaltung erfolgt


Mitteilungen GVV Roewer: 

14.12.2023: Anhörung Ortsbeiräte 

06.01.2024: Klausurtagung um 9 Uhr, Abgabe der Fragen bis zum 20.12.2023

30.01.2024: GV-Sitzung, Abgabefrist am 15.01.2024

In diesem Sitzungsjahr wurden insgesamt 37 Beschlüsse in 9 Sitzungen gefasst.

Datenstand vom 19.12.2023 09:48 Uhr