Datum: 13.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr


Öffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:15 Uhr

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feststellung der Formalitäten
2 Gemeinsamer Antrag der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2023; Wärmenetz für Baugebiet Balzenbacher Straße
3 Bauleitplanungen der Gemeinde Birkenau; Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Erweiterung Amselhof“ sowie Bebauungsplan „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau; a) Aufstellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschlussfassung der der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB c) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB d) Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
4 Verschiedenes

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1. Feststellung der Formalitäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 13.11.2023 ö 1

Sitzungsverlauf 1

Herr Marc Steinmann eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass frist- und formgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Der Ausschuss wählt Frau Dr. Melanie Rohn einstimmig zur Schriftführerin.

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2. Gemeinsamer Antrag der SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen vom 12.09.2023; Wärmenetz für Baugebiet Balzenbacher Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 10.10.2023 ö Beschließend 9
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 13.11.2023 ö Vorberatend 2
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 26.03.2024 ö 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 16.04.2024 ö Beschließend 3

Sitzungsverlauf 1

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Prüfung für die Erschließung des Baugebiets Balzenbacher Straße mit einem lokalen Wärmenetz durchzuführen. 
Parallel ist eine Änderung des Bebauungsplans für das Baugebiet Balzenbacher Straße vorzubereiten und entsprechend in die gemeindlichen Gremien einzubringen. Zielsetzung ist die Wärmeversorgung der Baugrundstücke über ein lokales Wärmenetz. Wichtigste Elemente der Änderung sind die Ausweisung eines Grundstücks für ein zentrales Kraftwerk sowie ein Anschluss- und Nutzungszwang für die einzelnen Wohngrundstücke. 
In einem dritten Schritt ist der Bau und Betrieb eines lokalen (Heiz-)Kraftwerks auszuschreiben und zu beauftragen. Dieses soll so dimensioniert sein, dass auch die Gebäude in der Balzenbacher Straße sowie im Schelmental und im Wachtweg versorgt werden können. 
Wir bitten um Vorberatung im BUEV.

Sitzungsverlauf:
Der Sachverständige der Fa. Pfalzwerke, Herr Schneider, hält einen Vortrag über „Kalte Nahwärme – Heizenergie der Zukunft“ (Technik: Sole – Wasser – Wärmepumpe, s. Anhang 1). Für die Anwendung dieses Konzepts im Baugebiet Balzenbacher Straße ergeben sich folgende Punkte:
  • Das Konzept benötigt eine Heizinfrastruktur, die mit niedriger Vorlauftemperatur auskommt. Daher ist es nicht geeignet für die Versorgung von Bestandsgebäuden in der Balzenbacher Straße, im Schelmentalweg und im Wachtweg, wie im Antrag vorgesehen.
  • Das Konzept erfordert eine kostenintensive Vorbereitung (nötige Tiefbohrungen für Sonden, Kosten abhängig von der Geologie), Platz für ein zentrales Technikgebäude, und Infrastruktur (Rohrnetze). Die mögliche Nutzungsdauer beträgt ca. 25−30 Jahre. Eine wirtschaftliche Nutzung dieses Konzepts ist daher fraglich, wenn nur 14 gemeindeeigene Grundstücke damit versorgt werden.
  • Es muss ein Versorger/Betreiber gefunden werden. 
In der Diskussion ergibt sich folgende weitere Vorgehensweise:
Eine Beschlussfassung über den gemeinsamen Antrag ist noch nicht sinnvoll, da Informationen über Alternativen fehlen.
Zunächst sollen nun zeitnah noch andere Möglichkeiten der Erschließung der Baugrundstücke mit einem lokalen Wärmenetz im Ausschuss vorgestellt und geprüft werden. Bei der weiteren Betrachtung sollen bereits vorliegende Studien (Entega-Studie, Standortkonzept Nahwärmeversorgung im Rahmen des IKEK Dorfentwicklungsprogramms, s. Anhang 2) berücksichtigt werden. 

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3. Bauleitplanungen der Gemeinde Birkenau; Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Erweiterung Amselhof“ sowie Bebauungsplan „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau; a) Aufstellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschlussfassung der der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB c) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB d) Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 13.11.2023 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2023 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

a) Zur Schaffung der bauleitplanerischen Vorbereitung einer Erweiterung des Kultur- und Tourismusangebots wird die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Einstimmig angenommen 
b) Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau wird hiermit als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind über die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme zur Vorentwurfsplanung, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, zu bitten. Alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behörden- und Trägerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Einstimmig angenommen
c) Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Kultur- und Tourismusangebots, wird die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan beschlossen. 
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 
Abstimmungsergebnis
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Einstimmig angenommen
d) Der Bebauungsplan „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau wird hiermit als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind über die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme zur Vorentwurfsplanung, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, zu bitten. Alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behörden- und Trägerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Einstimmig angenommen

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 13.11.2023 ö 4

Sitzungsverlauf 1

Es liegen keine weiteren Punkte vor.

Datenstand vom 30.11.2023 06:35 Uhr