Antrag des GV Dr. Klein vom 12.02.2019; Zielvereinbarungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 02.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 19.03.2019 ö Vorberatend 2.4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 02.04.2019 ö Beschließend 3.5

Sitzungsverlauf 1

Änderungsantrag des Haupt- und Finanzausschusses:
  1. Es wird eine Erhöhung der Einnahmen aus der Nutzung der Gewerbegebiete in Form von einem Mehr an Gewerbesteuern in Höhe von 20% auf der Basis von 2019 (Inflations bereinigt) angestrebt. Dies soll bis zum Jahr 2029 umgesetzt werden.
  2. Die Verwaltung soll Vorschläge vorlegen, um mithilfe von interkommunaler Zusammenarbeit eine Kostenreduktion von 10% innerhalb der kommenden 10 Jahre auf der Basis von 2019 zu erreichen (Inflationsbereinigt/Personalkosten).
Die soll nicht durch Entlassungen sondern durch Nichtbesetzung von Stellen erreicht werden.
  1. Die Verwaltung erstellt bis 2022 einen Plan zu folgenden Themen:
    - Open-Government (Offene Verwaltung-direkte Vorteile für die Bürger)
    - E-Services (Plattform für Bürger- und Unternehmen).
    - E-Administration (interne Verwaltungsoptimierung)
Hierbei soll sich an die Vorgaben des Landes Hessen orientiert werden.

Abstimmung zu 1): 23 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung / mehrheitlich angenommen
Abstimmung zu 2): 23 Ja-Stimmen, 3 Enthaltung / einstimmig angenommen        
Abstimmung zu 3): einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag 1

  1. Es wird eine Erhöhung der Einnahmen aus der Schaffung neuer Gewerbegebiete in Form von einem Mehr an Gewerbesteuer in Höhe von 20% gegenüber dem Mittel der letzten 5 Jahre angestrebt. Dies soll bis zum Jahr 2029 umgesetzt werden.


  1. Die Möglichkeiten einer "Interkommunale Zusammenarbeit" sollen ermittelt und hier ab dem Jahr 2019 eine Kostenreduzierung von 10% ermöglichen. Das Vorhaben wird auf eine Laufzeit von 10 Jahren gesehen und soll nicht mit dem Abbau von Arbeitsplätzen einher gehen.


  1. Die Verwaltung erstellt bis 2021 einen Plan zu folgenden Themen:

  • Open-Government (Offene Verwaltung – direkte Vorteile für die Bürger)
  • E-Services (Plattformen für Bürger und Unternehmen)
  • E-Administration (interne Verwaltungsoptimierung)
       
Hierbei soll sich an den Vorgaben des Landes Hessen orientiert werden:

Hessisches E-Government-Gesetz im Hessischen Landtag verabschiedet 11.09.2018 Pressestelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Innenminister Peter Beuth: „Einfache und schnelle Kommunikation“

Die Hessische Landesregierung hat mit der Agenda „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ bereits 2015 einen Masterplan für digitales Verwaltungshandeln vorgelegt und zahlreiche Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung angestoßen. Die E-Government-Strategie des Landes Hessen fußt auf „E-Services – Dienste für Bürger und Wirtschaft“, „E-Administration – Innere Optimierung der Verwaltung“ sowie „Open Government – Öffnung der Verwaltung nach außen“. So investiert das Land für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie allein 50 Million Euro. Weitere 27 Millionen Euro sind für die Einführung einer E-Akte vorgesehen.
(Quellennachweis: Auszug aus der Mitteilung des "Hessisches Ministerium des Innern und für Sport" aus dessen Internet-Präsentation)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 2 , Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag 2

  1. Es wird eine Erhöhung der Einnahmen aus der Schaffung neuer Gewerbegebiete in Form von einem Mehr an Gewerbesteuer in Höhe von 20% gegenüber dem Mittel der letzten 5 Jahre angestrebt. Dies soll bis zum Jahr 2029 umgesetzt werden.


  1. Die Möglichkeiten einer "Interkommunale Zusammenarbeit" sollen ermittelt und hier ab dem Jahr 2019 eine Kostenreduzierung von 10% ermöglichen. Das Vorhaben wird auf eine Laufzeit von 10 Jahren gesehen und soll nicht mit dem Abbau von Arbeitsplätzen einher gehen.


  1. Die Verwaltung erstellt bis 2021 einen Plan zu folgenden Themen:

  • Open-Government (Offene Verwaltung – direkte Vorteile für die Bürger)
  • E-Services (Plattformen für Bürger und Unternehmen)
  • E-Administration (interne Verwaltungsoptimierung)
       
Hierbei soll sich an den Vorgaben des Landes Hessen orientiert werden:

Hessisches E-Government-Gesetz im Hessischen Landtag verabschiedet 11.09.2018 Pressestelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Innenminister Peter Beuth: „Einfache und schnelle Kommunikation“

Die Hessische Landesregierung hat mit der Agenda „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ bereits 2015 einen Masterplan für digitales Verwaltungshandeln vorgelegt und zahlreiche Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung angestoßen. Die E-Government-Strategie des Landes Hessen fußt auf „E-Services – Dienste für Bürger und Wirtschaft“, „E-Administration – Innere Optimierung der Verwaltung“ sowie „Open Government – Öffnung der Verwaltung nach außen“. So investiert das Land für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie allein 50 Million Euro. Weitere 27 Millionen Euro sind für die Einführung einer E-Akte vorgesehen.
(Quellennachweis: Auszug aus der Mitteilung des "Hessisches Ministerium des Innern und für Sport" aus dessen Internet-Präsentation)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag 3

  1. Es wird eine Erhöhung der Einnahmen aus der Schaffung neuer Gewerbegebiete in Form von einem Mehr an Gewerbesteuer in Höhe von 20% gegenüber dem Mittel der letzten 5 Jahre angestrebt. Dies soll bis zum Jahr 2029 umgesetzt werden.


  1. Die Möglichkeiten einer "Interkommunale Zusammenarbeit" sollen ermittelt und hier ab dem Jahr 2019 eine Kostenreduzierung von 10% ermöglichen. Das Vorhaben wird auf eine Laufzeit von 10 Jahren gesehen und soll nicht mit dem Abbau von Arbeitsplätzen einher gehen.


  1. Die Verwaltung erstellt bis 2021 einen Plan zu folgenden Themen:

  • Open-Government (Offene Verwaltung – direkte Vorteile für die Bürger)
  • E-Services (Plattformen für Bürger und Unternehmen)
  • E-Administration (interne Verwaltungsoptimierung)
       
Hierbei soll sich an den Vorgaben des Landes Hessen orientiert werden:

Hessisches E-Government-Gesetz im Hessischen Landtag verabschiedet 11.09.2018 Pressestelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Innenminister Peter Beuth: „Einfache und schnelle Kommunikation“

Die Hessische Landesregierung hat mit der Agenda „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ bereits 2015 einen Masterplan für digitales Verwaltungshandeln vorgelegt und zahlreiche Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung angestoßen. Die E-Government-Strategie des Landes Hessen fußt auf „E-Services – Dienste für Bürger und Wirtschaft“, „E-Administration – Innere Optimierung der Verwaltung“ sowie „Open Government – Öffnung der Verwaltung nach außen“. So investiert das Land für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie allein 50 Million Euro. Weitere 27 Millionen Euro sind für die Einführung einer E-Akte vorgesehen.
(Quellennachweis: Auszug aus der Mitteilung des "Hessisches Ministerium des Innern und für Sport" aus dessen Internet-Präsentation)

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 03.04.2019 14:52 Uhr