Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Bebauungsplan „K 12 - Rad-/Gehwegneubau zwischen Ober-Mumbach und Reisen“ a) Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit b) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) c) Beschlussfassung des Bebauungsplanes als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 25.06.2019 ö Beschließend 4

Beschlussvorschlag

a)        Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen zum Bebauungsplan eingegangen sind.

b)        Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan werden entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistung, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, fachlich beurteilt, beraten und behandelt.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

c)        Der Bebauungsplan wird hiermit als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Grundlage dieses Beschlusses ist der Planstand vom Februar 2019 unter Berücksichtigung der Änderungen, die sich aus der erfolgten Behandlung der Stellungnahmen unter b) ergeben.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birkenau wird beauftragt, die Entwurfsplanung auf Grundlage dieser Beschlussvorlage auszuarbeiten und die öffentliche Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über diese öffentliche Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme mit Monatsfrist zu bitten. Alle im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Behörden- und Trägerbeteiligung eingehenden Stellungnahmen sind zu prüfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie abschließenden Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.
Dieser Beschluss ist mit Angabe des Ortes und der Dauer der öffentlichen Auslegung in den ortsüblichen Bekanntmachungsblättern des Gemeindevorstandes zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 27.06.2019 13:27 Uhr