Vertrag über interkommunale Zusammenarbeit im Vollzug des ProstSchG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 26.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 26.11.2019 ö Beschließend 4

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevorstand beschließt, den Vertrag über die Interkommunale Zusammenarbeit für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zu unterzeichnen und die Aufgaben daraus auf den Landrat als Kreisordnungsbehörde zu übertragen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 27.11.2019 11:37 Uhr