Vertrag über interkommunale Zusammenarbeit im Vollzug des ProstSchG
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung der Gemeindevertretung, 26.11.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar | |||||
Gemeindevertretung | Sitzung der Gemeindevertretung | 26.11.2019 | ö | Beschließend | 4 |
Beschlussvorschlag
Der Gemeindevorstand beschließt, den Vertrag über die Interkommunale Zusammenarbeit für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zu unterzeichnen und die Aufgaben daraus auf den Landrat als Kreisordnungsbehörde zu übertragen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 27.11.2019 11:37 Uhr