Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Bebauungsplan "K12 - Rad/Gehwegneubau zwischen Ober-Mumbach und Reisen" a) Aufstellungbeschluss des Bebauungsplans K12 - Rad/Gehwegneubau zwischen Ober-Mumbach und Reisen b) Beschlussfassung des B-Plans K12 - Rad/Gehwegneubau zwischen Ober-Mumbach und Reisen als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 26.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 26.02.2019 ö 4

Beschlussvorschlag

a)        Zur Schaffung der bauleitplanerischen Vorbereitung einer geplanten Rad- und Gehwegeverbindung von Ober-Mumbach nach Reisen wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „K12 - Rad-/Gehwegneubau zwischen Ober-Mumbach und Reisen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
b)        Der Bebauungsplan „K12 - Rad-/Gehwegneubau zwischen Ober-Mumbach und Reisen“ wird hiermit als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birkenau wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, zu bitten. Alle im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung sowie der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit einer fachlichen Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.
Diese Beschlüsse sind mit Angabe des Ortes und der Dauer der frühzeitigen öffentlichen Auslegung in den ortsüblichen Bekanntmachungsblättern der Gemeinde zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Datenstand vom 27.02.2019 09:36 Uhr