Herr Dr. Klein verlas den Beschlussvorschlag.
Herr Bauer erläuterte die maßgebenden Sachverhalte, dies waren u.a.:
- Nachkalkulation des Jahres 2019
- Veränderungen bei der Größe der Wasserzähler
- Ausgleich der Verluste aus Vorjahren
- Anpassung auf Grund des Baupreisindexes
- Höhere Sachaufwendungen (u.a. wegen Rohrbrüchen)
- Aktivierung von Investitionen in Höhe von rd. 4,2 Mio €
- Verzinsung des Anlagekapitals mit 4%
und verwies auf die beigefügten Berechnungen.
Beschlussvorschlag
Es wird folgender 9. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 13.02.2001 beschlossen:
Artikel 1
§ 23 Benutzungsgebühren
Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt pro m³ 3,43 EUR (3,21 € netto zuz. 7% MwSt.)
Absatz 4 erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt je angefangenen Kalendermonat bei den Wasserzäh- lern mit einer Nenngröße von
QN 2,5 bis QN 6 3,75 EUR ( 3,50 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)
QN 10 14,98 EUR (14,00 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)
QN 15 22,47 EUR (21,00 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)
QN 25 37,45 EUR (35,00 EUR netto zuz. 7 % MwSt.)
Artikel 2
Dieser 9. Nachtrag tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Abstimmung:
JA = 6 NEIN = 0 ENTHALTUNG = 0 Einstimmig