Der 1. Beigeordnete Wolfgang Grün händigt gemäß § 46 Abs. 2 HGO die Ernennungsurkunde aus. Der Text der Ernennungsurkunde lautet:
Ernennungsurkunde
Nachdem Sie am 14. März 2021 durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Birkenau zum hauptamtlichen Bürgermeister gewählt wurden, werden Sie
Herr Milan Mapplassary
unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren
mit Wirkung ab dem 21. Mai 2021 zum
hauptamtlichen Bürgermeister
der Gemeinde Birkenau ernannt.
Die Ernennung wird mit der Erwartung vollzogen,
dass Sie Ihre Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, das Vertrauen rechtfertigen,
das Ihnen durch diese Ernennung bekundet wird und
dass Sie sich jederzeit zur demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen bekennen und für deren Einhaltung eintreten.
Birkenau, 18. Mai 2021
Der Vorstand der Gemeinde Birkenau
Helmut Morr, Bürgermeister Wolfgang Grün, 1. Beigeordneter
Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde leistet Herr Bürgermeister Milan Mapplassary unter Erheben der rechten Hand die nachfolgend aufgeführte Eidesformel nach § 72 HBG.
„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetzte wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“