Einbeziehungssatzung „Sommerbuckelweg“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 20.07.2021 ö Beschließend 4
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 27.09.2021 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 26.10.2021 ö Beschließend 3

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Entwurf zur Einbeziehungssatzung „Sommerbuckelweg“, bestehend aus Planzeichnung, Satzungstext und Begründung mit Bestandskarte wird hiermit als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Grundlage obiger Beschlussfassung ist der Satzungsentwurf des Planungsbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch, mit Planstand vom 08.06.2021 einschließlich der nach der Anlage I in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.10.2014 beschlossenen Planänderungen (Abwägung).

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Rechtskraft der Satzung durch ortsübliche Bekanntmachung über den Satzungsbeschluss herbeizuführen und diese damit in Kraft zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 4

Sitzungsverlauf

Martin Dittert verlässt wegen Befangenheit um 20:11 Uhr den Sitzungssaal.
Peter Schabel berichtet in Vertretung für Marc Steinmann, der Antrag wurde durch den Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr (BUEV) angenommen.
Martin Dittert betritt um 20:18 Uhr den Sitzungssaal.

Datenstand vom 24.02.2022 17:11 Uhr