Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Birkenau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 27.09.2022 ö 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.11.2022 ö 3

Sitzungsverlauf 1

GV Sean O’Donovan (FDP) berichtet aus der Sitzung das HFA am 27.09.2022 bzgl. der Änderung der Gebührensatzung.
Änderungsantrag der CDU vom 13.11.2022
Die CDU-Fraktion stellt zum Tagesordnungspunkt 3 „Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Birkenau“ nachfolgenden Änderungsantrag.
Der vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlene Beschlussvorschlag soll wie folgt geändert werden:
Die Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Birkenau über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie in einer Tageseinrichtung betreut, wird die Gebühr ab dem 2. Kind im Krippenbereich um 25% reduziert. Erfolgt gemäß § 3 dieser Satzung eine Gebührenfreistellung, entfällt die Geschwisterkinderermäßigung für die Kinder unter 3 Jahre.
Die Erhöhung der in § 2 der Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Birkenau definierten Benutzungsgebühren erfolgt in zwei Schritten:
1. Erhöhung der Gebühren zum 01.08.2023 auf 50 % des Vorschlages des Gemeindevorstandes
2. Erhöhung der Gebühren zum 01.08.2024 auf 100 % des Vorschlages des Gemeindevorstandes Wir begründen unseren Änderungsantrag wie folgt:
Die vorgeschlagene Erhöhung der Benutzungsgebühren im Bereich der U3-Betreuung bedeutet je nach Betreuungsart mit Inkrafttreten der ersten Stufe der Gebührenanpassung zum 01.08.2023 eine Steigerung in Höhe von 63 € bis 121 € pro Kind und Monat, in der Betreuung der Über-3-jährigen außerhalb der Freistellung der Regelbetreuung immerhin noch 18,50 € bis 29,50 € pro Kind und Monat.
Die Zweite Stufe der Gebührenanpassung soll zum 01.08.2024 nochmals um die Gleichen Beträge erfolgen. Dadurch haben wir dann nach den beiden Erhöhungen eine Steigerung bei den Betreuungsgebühren zwischen 126 € und 242 € pro Kind und Monat im Vergleich zu heute, in der Betreuung der Über-3-jährigen außerhalb der Frei-stellung der Regelbetreuung immerhin noch 37 € bis 59 € pro Kind und Monat.
Als Folge des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine erleben wir gerade, dass die Lebenshaltungskosten und besonders die Energiepreise auch bei uns stark steigen. Lebensmittel, Strom, Heizöl, Holz und Gas haben sich erheblich verteuert. Die dadurch entstandene Inflationsrate liegt derzeit bei rund 10 %. Gerade Familien sind von diesen Kostensteigerungen enorm betroffen.
Das Zusammentreffen dieser beiden Preissteigerungen ist gerade für junge Familien, die ihre Kinder bereits in der Betreuung haben ein großes Problem. Die Familien haben ihre Finanzplanung anhand der alten Gebührensätze ausgelegt und würden mit der Er-höhung mitten im Kindergartenjahr besonders hart getroffen werden.
Daher ist die CDU-Fraktion der Meinung, dass wir die beiden vom Haupt- und Finanz-ausschuss vorgeschlagenen Erhöhungsschritte der Benutzungsgebühren auf den jeweiligen Beginn des Kindergartenjahres verschieben, um so den Eltern zumindest die Chance zu geben, ihre Planung an die neuen Gegebenheiten anzupassen.
Wir bitten im Sinne der Eltern um Ihre Zustimmung für diesen Änderungsantrag.
So können wir zumindest einen kleinen Schutzschirm über die Familien mit Kindern spannen.

Stellungnahme Bürgermeister Mapplassary:
Bürgermeister Mapplassary bedankt sich bei der CDU-Fraktion für die Vorlage dieses Änderungsantrags.
Der Verwaltung sei im Kontext dieser krisenbehafteten Zeit mehr als bewusst, dass alle in der kleinen Gemeinde stark belastet seien. 
Als Entscheidungsträger für die Gemeinde Birkenau sei die Verwaltung verpflichtet, den mitunter schmalen Grat zwischen gemeindlichen Haushaltsbestimmungen und individuellen Bedürfnissen der Birkenauer Bürgerinnen und Bürger verantwortungsvoll und sozial gerecht zu bewältigen.
Mit dem Kompromissvorschlag von Herrn Roos bezüglich einer zeitlichen Streckung der Erhöhung der Kita-Gebühren während der HFA-Sitzung am 27. September 22 zeichnete sich die Überwindung dieses schmalen Grats ab. Mit dem nun vorliegenden Änderungsantrag der CDU, der die zeitliche Streckung erweitern will, würde man einen Schritt auf die Familien zugehen. Da die CDU-Fraktion der Verwaltung dankenswerterweise den Änderungsantrag vorab zukommen hat lassen, sei die Verwaltung in der Lage gewesen, die möglichen finanziellen Konsequenzen bereits zu kalkulieren. Diese stellten sich wie folgt dar: Im Jahr 2023 würden ca. € 50.000,- und im Jahr 2024 etwa € 22.000,- in den Gebühreneinnahmen fehlen. Dieses Defizit gälte es dann in diesem Fall in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen und an anderer Stelle zu kompensieren. 
Die Debatte rund um dieses Thema sei zum großen Teil konstruktiv geführt worden. Allerdings hätte es auch Stimmen gegeben, die einer guten und offenen Diskussionskultur nicht zuträglich seien. Wenn es in sozialen Medien hieße, Zitat: „Fahr‘ zur Hölle, GV!“, dann verließe man den Weg zu einer gemeinsamen Lösung, die alle voranbrächte. Anstatt sich gegenseitig zu attackieren, sollte man in der Lage sein, miteinander einen gangbaren Weg zu finden. Man sollte sich der eingeschränkten finanziellen Ausstattung und Gestaltungsmöglichkeiten bewusst sein. Bürgermeister Mapplassary richtet einen Appell an die Gemeindevertretung: „Sprechen Sie mit Ihren Bürgerinnen und Bürgern, informieren Sie sie; sprechen Sie mit Ihren politischen Kontakten, machen Sie sie auf unsere strukturelle Benachteiligung im Politik- und Finanzbereich aufmerksam und teilen Sie allen mit, dass wir alle gemeinsam trotz dieser Umstände versuchen werden, zum Wohl unserer Gemeinde zu handeln…solange wir dürfen, denn können tun wir es eigentlich nicht mehr.“

Es folgt eine Diskussion zum Thema.

Beschlussvorschlag

Die Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Birkenau über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder wird in der vorliegenden Form beschlossen. 

Geänderte Beschlussempfehlung der Gemeindevertretung vom 15.11.2022:
Die Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Birkenau über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder wird in der vorliegenden Form beschlossen.
1. Erhöhung der Gebühren zum 01.08.2023 auf 50 % des Vorschlages des Gemeindevorstandes
2. Erhöhung der Gebühren zum 01.08.2024 auf 100 % des Vorschlages des Gemeindevorstandes

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 3

Datenstand vom 12.12.2022 10:32 Uhr