Antrag der SPD-Fraktion vom 04.05.2023, Frühzeitige Beteiligung der Gemeindevertretung beim Heimfall von Erbbaugrundstücken


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 23.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 23.05.2023 ö 7

Sitzungsverlauf 1

GV M. Dittert: Wurde der Vertrag zum letzten Erbpachtsgrundstück geschlossen?

BGM Mapplassary: Vertrag wurde geschlossen


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, der Gemeindevertretung sämtliche Erbbaugrundstücke mit dem Datum des Heimfalles mitzuteilen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, sich wenigstens zwei Jahre vor Ablauf des Erbpachtvertrages mit den Erbpachtnehmern in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen rechtzeitig zu besprechen. Die Verhandlungen sollen ein Jahr vor Ablauf des Vertrages abgeschlossen sein. Falls die Zustimmung der Gemeindevertretung notwendig ist, muss diese gleichfalls ein Jahr vor dem Ablauf des jeweiligen Erbpachtvertrages mit einbezogen werden. 


Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2; einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, der Gemeindevertretung sämtliche Erbbaugrundstücke mit dem Datum des Heimfalles mitzuteilen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, sich wenigstens zwei Jahre vor Ablauf des Erbpachtvertrages mit den Erbpachtnehmern in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen rechtzeitig zu besprechen. Die Verhandlungen sollen ein Jahr vor Ablauf des Vertrages abgeschlossen sein. Falls die Zustimmung der Gemeindevertretung notwendig ist, muss diese gleichfalls ein Jahr vor dem Ablauf des jeweiligen Erbpachtvertrages mit einbezogen werden. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 06.06.2023 16:39 Uhr