Leerstand von Häusern / Betroffenheit der Anlieger von Verwahrlosung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ortsbeirates Kerngemeinde Birkenau, 18.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ortsbeirat Kerngemeinde Birkenau und Kallstadt Sitzung des Ortsbeirates Kerngemeinde Birkenau 18.03.2024 ö 6

Sitzungsverlauf 1

Frau Dr. Alexandra Stadler spiegelt die Gemütsanlage der Birkenauer Bevölkerung bzgl. verwahrlostes Gelände und um leerstehende Gebäude im Privatbesitz wider. BGM beschreibt es als unmöglich hier zivilrechtlich vorzugehen. Frau Perleth und BGM wiesen dennoch darauf hin, dass die Bürger in solchen Fällen das Ordnungsamt jederzeit einbeziehen können, falls die Verkehrssicherheitspflicht nicht geben ist. Als mögliche Hinweise können bspw. Überwuchs, Gefahr durch Objekt und Schadtiere gegeben werden. Schließlich könne das Amt die Beseitigung von Missständen wie Überwucherungen und Verwahrlosung gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend machen. Ersatzvornahmen seitens der Gemeinde können dem Eigentümer auch in Rechnung gestellt werden. 

Datenstand vom 09.04.2024 08:14 Uhr