Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Bebauungsplan "Hofwiese / Burgacker" in Birkenau; a) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Hofwiese / Burgacker" in Birkenau b) Beschlussfassung des Bebauungsplanes "Hofwiese / Burgacker" in Birkenau als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der förmlichen Bteilugng der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 24.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 24.09.2019 ö Beschließend 7

Sitzungsverlauf 1

21:02 Uhr; GV Peter Schabel verlässt die Sitzung aufgrund von Befangenheit.

Die Beschlussfähigkeit wird mit 25 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt:
CDU-Fraktion:                                7 Stimmen
SPD-Fraktion:                                8 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:        3 Stimmen
FWV-Fraktion:                                4 Stimmen        
FDP-Fraktion:                                3 Stimmen

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
A.12.1 Mindestbegrünung
Zusatz: Es dürfen keine sogenannten Schottergärten angelegt werden.
Abstimmung: 22 Ja-Stimmen; 2 Nein-Stimmen; 1 Enthaltung / mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag 1

  1. Zur Anpassung des Bebauungsplanes „Flur 2 zwischen Lindenstraße und Wachenbergweg“ an veränderte Gegebenheiten und Planungsziele im Bereich Hofwiese/Burgacker wird gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hofwiese/Burgacker“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach § 13 und 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung beschlossen. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,3 ha und beinhaltet die Grundstücksparzellen gemäß beigefügtem Lageplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag 2

  1. Zur
  2. Der Bebauungsplan „Hofwiese/Burgacker“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, wird als Entwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. §3a Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Grundlage dieses Beschlusses ist der beigefügte Planstand vom 19.07.2019 einschließlich der in dieser Sitzung ggf. beschlossenen Änderungen/Ergänzungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag 3

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birkenau wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsplanung gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monates durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahem mit Monatsfrist zu bitten. Alle im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie Behörden und Trägerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Sitzungsverlauf

21:10 Uhr; GV Peter Schabel nimmt wieder an der Sitzung teil.

Die Beschlussfähigkeit wird mit 26 anwesenden Gemeindevertretern festgestellt:
CDU-Fraktion:                                7 Stimmen
SPD-Fraktion:                                8 Stimmen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:        4 Stimmen
FWV-Fraktion:                                4 Stimmen        
FDP-Fraktion:                                3 Stimmen

Datenstand vom 27.09.2019 11:52 Uhr