Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung einer Außenbereichssatzung mit der Bezeichnung „Schimbach“ in der Gemarkung Reisen hier: a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 35 Abs. 6 BauGB; b) Anerkennung des vorgelegten Entwurfs zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 BauGB und Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung auf dieser planerischen Grundlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 24.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 24.09.2019 ö Beschließend 8

Sitzungsverlauf 1

GV Klaus Elflein, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag auf Verweisung in den Bauausschuss, aufgrund noch offener Fragen.
Herr Dirk Helfrich, InfraPro ist anwesend und beantwortet die Fragen.
Der Verweisungsantrag wird zurückgezogen.

Beschlussvorschlag 1

Zu a)        Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, das Aufstellungsverfahren für eine Außenbereichssatzung in der Gemarkung Reisen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

Die Außenbereichssatzung erhält die Bezeichnung „Schimbach“.

Gemäß § 35 Abs. 6 Satz 5 BauGB sind die Vorschriften des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB für ein vereinfachtes Verfahren anzuwenden. Es wird hiermit festgestellt, dass die Anwendungsvoraussetzungen nach § 35 Abs. 6 i. V. m. § 13 BauGB gegeben sind. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Ferner wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Grundlage obiger Beschlussfassungen ist der vorgelegte Entwurf der Außenbereichssatzung „Schimbach“ mit Planstand und Datum vom 03.09.2019 des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch (siehe Anlage 1).

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Reisen, Flur 5, Nr. 76, 77, 78 sowie jeweils teilweise die Nrn. 80 und 87.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 26, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag 2

Zu a)        
Zu b)        Die Außenbereichssatzung „Schimbach“ wird hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 BauGB anerkannt und gebilligt. Es wird beschlossen, die Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte auf dieser planerischen Grundlage durchzuführen.

Grundlage obiger Beschlussfassungen ist der vorgelegte Entwurf der Außenbereichssatzung „Schimbach“ mit Planstand und Datum vom 03.09.2019 des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch (siehe Anlage 1).

Der vorläufige räumliche Geltungsbereich der Außenbereichssatzung beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Reisen, Flur 5, Nr. 76, 77, 78 sowie jeweils teilweise die Nrn. 80 und 87.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 27.09.2019 11:52 Uhr