Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau; a) Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beschlussfassung über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach den Maßgaben des § 13 a BauGB; b) Anerkennung des vorgelegten Entwurfs zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 a BauGB und Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung auf dieser planerischen Grundlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 25.11.2019 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 5

Sitzungsverlauf 1

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit, den Tagesordnungspunkt „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ zur weiteren Beratung in den Ausschuss Bau, Umwelt, Energie und Verkehr zurückzuverweisen.

Abstimmung:        3 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung / mehrheitlich abgelehnt

Beschlussvorschlag 1

Zu a)        Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). Aufgrund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen wird das Bauleitplanverfahren nach den Maßgaben des § 13 a BauGB für einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt.
Im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen. Ferner wird beschlossen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz  2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz  3 und § 10 Abs. 4 BauGB abzusehen.
       Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Zu b)        Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kühruhweg“ wird hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 a BauGB anerkannt und gebilligt. Es wird beschlossen, die Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte auf dieser planerischen Grundlage durchzuführen.

Grundlage obiger Beschlussfassungen ist der vorgelegte Planstand zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Datum vom 13.11.2019 des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Birkenau, Flur 1, Nr. 248/5, 252/12 und 248/4 (teilweise) wie in nachstehender Abbildung durch eine strichlierte Grenzlinie gekennzeichnet ist.

Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag 2

Zu a)        Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). Aufgrund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen wird das Bauleitplanverfahren nach den Maßgaben des § 13 a BauGB für einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt.
Im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen. Ferner wird beschlossen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz  2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz  3 und § 10 Abs. 4 BauGB abzusehen.
       Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Zu b)        Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kühruhweg“ wird hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 a BauGB anerkannt und gebilligt. Es wird beschlossen, die Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte auf dieser planerischen Grundlage durchzuführen.

Grundlage obiger Beschlussfassungen ist der vorgelegte Planstand zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Datum vom 13.11.2019 des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Birkenau, Flur 1, Nr. 248/5, 252/12 und 248/4 (teilweise) wie in nachstehender Abbildung durch eine strichlierte Grenzlinie gekennzeichnet ist.

Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 23.01.2020 08:48 Uhr