Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung der Gemeindevertretung, 17.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sitzungsverlauf 1
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt hiermit, den Tagesordnungspunkt „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ zur weiteren Beratung in den Ausschuss Bau, Umwelt, Energie und Verkehr zurückzuverweisen.
Abstimmung: 3 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung / mehrheitlich abgelehnt
Beschlussvorschlag 1
Zu a) Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). Aufgrund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen wird das Bauleitplanverfahren nach den Maßgaben des § 13 a BauGB für einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt.
Im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen. Ferner wird beschlossen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abzusehen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Zu b) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kühruhweg“ wird hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 a BauGB anerkannt und gebilligt. Es wird beschlossen, die Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte auf dieser planerischen Grundlage durchzuführen.
Grundlage obiger Beschlussfassungen ist der vorgelegte Planstand zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Datum vom 13.11.2019 des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Birkenau, Flur 1, Nr. 248/5, 252/12 und 248/4 (teilweise) wie in nachstehender Abbildung durch eine strichlierte Grenzlinie gekennzeichnet ist.
Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3
, Enthaltungen: 1
Beschlussvorschlag 2
Zu a) Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB einzuleiten (Aufstellungsbeschluss). Aufgrund der gegebenen Anwendungsvoraussetzungen wird das Bauleitplanverfahren nach den Maßgaben des § 13 a BauGB für einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt.
Im Sinne des § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen. Ferner wird beschlossen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abzusehen.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Zu b) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kühruhweg“ wird hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13 a BauGB anerkannt und gebilligt. Es wird beschlossen, die Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte auf dieser planerischen Grundlage durchzuführen.
Grundlage obiger Beschlussfassungen ist der vorgelegte Planstand zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Datum vom 13.11.2019 des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lorsch.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beinhaltet die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Birkenau, Flur 1, Nr. 248/5, 252/12 und 248/4 (teilweise) wie in nachstehender Abbildung durch eine strichlierte Grenzlinie gekennzeichnet ist.
Abbildung: Räumlicher Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3
, Enthaltungen: 1
Datenstand vom 23.01.2020 08:48 Uhr