Anpassung der Wassergebühren ab dem 01.01.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.12.2019 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 7

Beschlussvorschlag

Es wird folgender

7. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung vom 13.02.2001

beschlossen:


Artikel 1

§ 23 Benutzungsgebühren

Absatz 3 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt pro m³ 3,07 € (2,87 € netto zzgl. 7 % MwSt.).


Artikel 2

Dieser 7. Nachtrag tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 23.01.2020 08:48 Uhr