Anpassung der Entwässerungsgebühren ab dem 01.01.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 09.12.2019 ö Vorberatend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 17.12.2019 ö Beschließend 8

Beschlussvorschlag

Es wird folgender

5. Nachtrag zur Entwässerungssatzung [EWS]

vom 13.12.2011

beschlossen:


Artikel 1

§ 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt (= abflusswirksam befestigte Grundstücksfläche); pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,749 EUR jährlich erhoben. Die gebührenrelevante Fläche wird auf volle 10 m² abgerundet.


Artikel 2

§ 26 Abs. 3 der Entwässerungssatzung erhält folgende Fassung:

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers (Leistungsgebühr) ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch

a) bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 2,11 EUR
b) bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung 1,29 EUR.


Artikel 3

Dieser Nachtrag tritt am 01.01.2020 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Datenstand vom 23.01.2020 08:48 Uhr