Bebauungsplan „Hofwiese - Burgacker“ hier: Beratung und Beschlussfassung über a) die eingegangenen Anregungen im Rahmen der Durchführung der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB b) die eingegangenen Anregungen im Rahmen der Durchführung der förmlichen öffentlichen Auslegung i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB c) den Bebauungsplan örtlichen Bauvorschriften als Satzung i. S. d. § 10 Abs.1 BauGB i.V.m. § 91 Abs. 1 HBO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 17.06.2020 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 30.06.2020 ö Beschließend 9

Sitzungsverlauf 1

GV Peter Schabel, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, verlässt wegen Befangenheit zu diesem Tagesordnungspunkt den Versammlungsraum.


Der Ausschussvorsitzende, Marc Steinmann, berichtet über den Verlauf und über die Beschlussfassung aus der Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr 17.06.2020.

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

  1. Die im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung, welche als Anlage 1 Bestandteil dieser Beschlussfassung sind, behandelt und dem jeweiligen Beschlussvorschlag in der rechten Spalte einschließlich der darin aufgeführten Auswirkungen auf den Bebauungsplan wird zugestimmt (ANLAGE 1: Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange mit dem jeweiligen Beschlussvorschlag der Verwaltung).
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

  1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgeben wurden.

c)        Der vorliegende Bebauungsplan „Hofwiese – Burgacker“, Stand 21.02.2020 bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen mit den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung, wird ggf. unter Einarbeitung der in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen, als Satzung im Sinne des § 10 BauGB beschlossen.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Birkenau wird beauftragt, den Bebauungsplan „Hofwiese – Burgacker“ durch ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft treten zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.07.2021 07:25 Uhr