Grundsatzbeschluss über die Verwendung der Jahresergebnisse des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung der Gemeindevertretung, 30.06.2020
Beratungsreihenfolge
Beschlussvorschlag
Die Gemeinde Birkenau beschließt hiermit, jeglichen Gewinn des Betriebes Wasserversorgung steuerlich einer Rücklage zuzuführen. Dieser Beschluss gilt auch für das Wirtschaftsjahr 2018 sowie alle folgenden Wirtschaftsjahre des Betriebes.
Die Rücklage soll phasengleich für die Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten dienen. Alle Gewinne, einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen.
Gewinne des Betriebes Wasserversorgung werden nicht außerhalb des Betriebs gewerblicher Art verwendet.
Das Stehenlassen der Gewinne wird anhand der Rechnungslegung des Betriebes gewerblicher Art nachgewiesen.
Falls Grundstücke, Beteiligungen oder andere Vermögensgegenstände aus dem Betrieb gewerblicher Art entnommen wurden oder werden, hat der Betrieb stets Anspruch auf den Marktwert (Teilwert).
Falls ein Verlust beim Betrieb gewerblicher Art Wasserversorgung entsteht, wird dieser von der Kommune ausgeglichen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.07.2021 07:25 Uhr