Eingebrachter Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird
in der Ergebnisrechnung mit einem ordentlichen Fehlbetrag von -796.009,47 EUR, einem außerordentlichen Fehlbetrag von -69.857,83 EUR und somit einem Jahresfehlbetrag von -865.867,30 EUR
- in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von -182.809,60 EUR und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von -186.159,30 EUR
- in der Vermögensrechnung mit einem Eigenkapital von 22.307.494,86 EUR und einer Bilanzsumme von 64.372.780,58 EUR
festgestellt.
Ein Gesamtabschluss wird nicht aufgestellt.
Der Bericht des Revisionsamtes des Kreises Bergstraße wird zur Kenntnis genommen.
Dem Gemeindevorstand wird gleichzeitig für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung, in der jeweils gültigen Fassung, Entlastung erteilt.
Änderungsantrag GV Prof. Dieter Kies, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Änderung des eingebrachten Beschlussvorschlages:
Der Bericht des Revisionsamtes des Kreises Bergstraße wird zwar zur Kenntnis genommen, es wird jedoch ergänzend gefordert, dass die darin festgestellte Umgehung der Rechte der Gemeindevertretung durch den Gemeindevorstand bzw. die Gemeindeverwaltung künftig zu unterbleiben hat.
Abstimmung über den Änderungsantrag des GV Prof. Kies:
Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0; einstimmig angenommen
Beschluss:
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird
in der Ergebnisrechnung mit einem ordentlichen Fehlbetrag von -796.009,47 EUR, einem außerordentlichen Fehlbetrag von -69.857,83 EUR und somit einem Jahresfehlbetrag von -865.867,30 EUR
- in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von -182.809,60 EUR und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von -186.159,30 EUR
- in der Vermögensrechnung mit einem Eigenkapital von 22.307.494,86 EUR und einer Bilanzsumme von 64.372.780,58 EUR
festgestellt.
Ein Gesamtabschluss wird nicht aufgestellt.
Der Bericht des Revisionsamtes des Kreises Bergstraße wird zwar zur Kenntnis genommen, es wird jedoch ergänzend gefordert, dass die darin festgestellte Umgehung der Rechte
der Gemeindevertretung durch den Gemeindevorstand bzw. die Gemeindeverwaltung künftig zu unterbleiben hat.
Dem Gemeindevorstand wird gleichzeitig für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung, in der jeweils gültigen Fassung, Entlastung erteilt.
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0; einstimmig angenommen
Sitzungsunterbrechung: 21.10 Uhr
Fortführung der Sitzung: 21.20 Uhr