Feststellung des Jahresabschlusses 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 07.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 07.12.2020 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 15.12.2020 ö Beschließend 3

Sitzungsverlauf 1

Herr Dr. Klein verlas den Beschlussvorschlag.

Herr Schneider fragte zum Sachverhalt der Auswirkungen der Ergebnisvorträge (Passiva 1.3.1) nach. Herr Bauer erläuterte, dass durch die Neuregelungen des kommunalen Finanzausgleichs die Ergebnisvorträge zukünftig mit dem Eigenkapital verrechnet werden (s.a. sog. "Hessenkasse").

Herr Prof. Dr. Kies merkte an, dass sich das Eigenkapital bis Ende 2017 sehr stark verminderte, zudem sei ca. 1 Jahr vergangen, bis der Prüfungsbericht des Revisionsamtes jetzt dem HFA zur Kenntnis gegeben werde. Herr Bauer erläuterte, dass die Besprechung mit den beiden Prüfern erst im November 2019 stattfand und die abschließende Besprechung mit Herrn Vetter, dem Leiter des Revisionsamtes, erst im Frühjahr 2020. Weiterhin seien, auch bedingt durch die Corona-Pandemie, seine Tätigkeit im Homeoffice und Urlaub weitere Verzögerungen eingetreten. Eine Sitzung zu diesem Thema sei jedoch vor der Sommerpause möglich gewesen, aber man habe darauf verzichtet.

Herr Dr. Klein merkte an, dass die ursprünglich positive Planung nicht eingehalten werden konnte.

Herr Schneider merkte an, dass es lt. Prüfbericht bei 27 Produkten zu Überschreitungen ohne entsprechende Beschlüsse der Gemeindevertretung gekommen sei. Herr Bauer erläuterte, dass ohne entsprechende Budgetierungen kaum eine Einhaltung der Planung möglich sei. Diese Budgetierung habe die Gemeindevertretung deshalb auch aktuell für 3 Produktgruppen beschlossen. Herr Morr merkte an, dass die überplanmäßigen Ausgaben immer mündlich bei den Sitzungen der Gemeindevertretung mitgeteilt und erläutert wurden.

Herr Prof. Dr. Kies verwies auf die Handhabung, die Beschlüsse des Gemeindevorstands nur den Fraktionsvorsitzenden schriftlich zur Kenntnis zu geben, nach seiner Meinung nicht ausreichend seien um die Gemeindevertretung insgesamt zu unterrichten. Herr Morr entgegnete, dass die Protokolle des Vorstands klar die stärkste mögliche Form der Kontrolle seien und er nicht über deren Weiterverteilung zu entscheiden habe.

Herr Prof. Dr. Kies merkte an, dass die Jahresabschlüsse seither immer sehr spät im HFA zu besprechen waren. Herr Bauer erwiderte, dass die Erstellung von 9 Jahresabschlüssen in 6 Jahren nachgeholt wurden und der Abschluss 2018 de facto auch schon fertiggestellt sei. Im Vergleich zu anderen Gemeinden sei dies eine beachtliche Leistung.

Herr Prof. Dr. Kies merkte an, dass Rückstellungen (RST) für Altlasten (Passiva 3.3) nicht zu bilden waren, diese Altlasten aber vorlägen. Herr Bauer erläuterte, dass RST nur bei Kenntnis einer Kostengefahr zu bilden sind. Diese Kenntnis könne hier verneint werden.

Herr Prof. Dr. Kies merkte an, dass eine RST für die Rückabwicklung des Bodenbevorratungsvertrages Balzenbacher Straße in Höhe von rd. 140.000€ gebildet wurde (Passiva 3.5) und bat um Erläuterung des Sachverhalts. Herr Bauer erläuterte, dass die RST zu dem 31.12.2017 zu bilden war, da sich bei der Erstellung des Jahresabschlusses der Sachverhalt der Kündigung (Anmerkung: Kündigung in 2018) bereits ergeben hatte und Ende 2017 unklar gewesen sei, wie sich dies zukünftig finanziell auswirke.

Herr Dr. Klein verwies auf die 10. Prüfungsfeststellung aus dem Bericht des Revisionsamtes und bat um Erläuterung des Passus "Die Kasse wurde gebeten". Herr Bauer stellte dar, dass es sich hier nicht um einen Normalfall gehandelt habe, vielmehr kam es zu einer Fehlabstimmung die nun durch Einrichtung eines Verrechnungskontos nicht mehr geschehen könne.

Herr Prof. Dr. Kies merkte an, dass das Revisionsamt mehrfach die Überschreitung der Obergrenze bei den Kassenkrediten bemängelte. Herr Bauer erläuterte, dass dies die pragmatische Lösung für kurzfristige Überschreitungen von 3-4 Tagen gewesen sei. Ansonsten hätte man Darlehen aufnehmen müssen. Diesen Mehraufwand habe man dadurch vermieden.

Herr Dr. Klein fragte nach der fehlenden Liquiditätsreserve. Herr Bauer erläuterte, dass diese erst ab dem Jahr 2020 vorgeschrieben sei und demnach in 2017 entbehrlich. Herr Hilman erläuterte zudem, dass der aktuelle Finanzplanungserlass, bedingt durch die Corona-Pandemie, ausgesetzt worden sei und bestenfalls 30.000 bis 50.000€ Reserve aufgebaut werden müssten.

Herr Prof. Dr. Kies verwies auf die im Bericht genannten Beanstandungen hinsichtlich der Haushaltsführung. Herr Bauer entgegnete, es sei wichtig, dass die Sachverhalte der Gemeinde klar und zutreffend dargestellt werden. Dies sei der Fall gewesen, sonst hätte die Prüfung ein anderes Testat ergeben. Wie letztlich die Haushaltsführung geschehe, liege in der Verantwortung und der Kontrolle der gemeindlichen Gremien.

Herr Prof. Dr. Kies stellte folgenden textlichen Änderungsantrag:

"Der Bericht des Revisionsamtes des Kreises Bergstraße wird mit großem Unbehagen und noch größerem Widerwillen zur Kenntnis genommen"

Abstimmung:

JA = 2                NEIN = 4        ENTHALTUNG = 0                        Mehrheitlich abgelehnt



Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wird

  • in der Ergebnisrechnung mit einem ordentlichen Fehlbetrag von – 796.009,47 EUR, einem außerordentlichen Fehlbetrag von – 69.857,83 EUR und somit einem Jahresfehlbetrag von – 865.867,30 EUR
  • in der Finanzrechnung mit einem Finanzmittelfehlbetrag von – 182.809,60 EUR und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von – 186.159,30 EUR
  • in der Vermögensrechnung mit einem Eigenkapital von 22.307.494,86 EUR und einer Bilanzsumme von 64.372.780,58 EUR

festgestellt.

Ein Gesamtabschluss wird nicht aufgestellt.

Der Bericht des Revisionsamtes des Kreises Bergstraße wird zur Kenntnis genommen.

Dem Gemeindevorstand wird gleichzeitig für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung, in der jeweils gültigen Fassung, Entlastung erteilt.


Abstimmung:

JA = 4                NEIN = 0        ENTHALTUNG = 2                        Einstimmig

Datenstand vom 11.12.2020 09:18 Uhr