Festlegung der Grenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 12 GemHVO
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 23.02.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar | |||||
Haupt- und Finanzausschuss | Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses | 23.02.2023 | ö | Vorberatend | 3 |
Gemeindevertretung | Sitzung der Gemeindevertretung | 14.03.2023 | ö | Beschließend | 9 |
Sitzungsverlauf 1
Bei größeren Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen, wird der Erheblichkeitsgrenze mit degressiven Schwellenwerten wie von der Verwaltung vorgeschlagen zugestimmt.
Abstimmung: 7 ja Stimmen
Dem Antrag wird einheitlich zugestimmt.
Datenstand vom 07.03.2023 12:16 Uhr