Festlegung der Grenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 12 GemHVO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 23.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 23.02.2023 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 14.03.2023 ö Beschließend 9

Sitzungsverlauf 1

Bei größeren Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen, wird der Erheblichkeitsgrenze mit degressiven Schwellenwerten wie von der Verwaltung vorgeschlagen zugestimmt.
Abstimmung: 7 ja Stimmen
Dem Antrag wird einheitlich zugestimmt.

Datenstand vom 07.03.2023 12:16 Uhr