Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau Aufstellung des Bebauungsplanes "Nordwestlich der Apfelstraße“ in der Gemarkung Birkenau hier: Beschluss zur Überleitung des Aufstellungsverfahrens in ein Regelverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 18.09.2023 ö Vorberatend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 10.10.2023 ö Beschließend 3

Sitzungsverlauf 1

Es folgt eine kurze Stellungnahme aus dem Bauausschuss durch GV M. Steinmann zum Tagesordnungspunkt. 

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 6, Enthaltungen: 0; mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2022 erfolgte Beschluss zur Anwendung des Verfahrens nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - wird dahingehend abgeändert, dass fortan das zweistufige Regelverfahren zur Anwendung kommen soll, um das Aufstellungsverfahren auf dieser Grundlage fortzuführen. Von der weiteren Anwendung des § 13b BauGB ist abzusehen.

Der Beschlussvorschlag wird vom Antragsteller in den Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr zur Vorberatung verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 17.10.2023 09:09 Uhr