Antrag der SPD Fraktion vom 12.09.2023; Standardisiertes Berichtswesen zur Situation der Unterbringung von Flüchtlingen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 10.10.2023 ö Beschließend 11

Sitzungsverlauf 1

BGM Mapplassary: Paragraf 50 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) räumt den Mandatsträgern ein Fragerecht ein, allerdings nicht das Recht auf ein standardisiertes Berichtswesen.


Abstimmung: Ja: 7, Nein: 19, Enthaltungen: 1; mehrheitlich abgelehnt

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt , hinsichtlich der Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Birkenau ein standardisiertes Berichtswesen der Verwaltung einzuführen, welches monatlich in den Sitzungen der Gemeindevertretung, bei deren Nichtstattfinden im Ältestenrat, an die Gemeindevertreter gerichtet wird.


Dabei sollen aus den laufend aktuell zu haltenden Berichten folgende Informatio-
nen klar entnehmbar sein:

  • Anzahl der vom Kreis Bergstraße an die Gemeinde insgesamt und im jeweils aktuellen Berichtszeitraum zugewiesenen Personen, ebenso die Zahlen der Abgänge aus diesem Personenkreis.

  • Anzahl der a) angemieteten Wohnungen und b) sonstigen angemieteten Immobilien zur Unterbringung von Menschen nach dem Landesaufnahmegesetz (LAG).

  • Anzahl der gemeindeeigenen Objekte, die zur Unterbringung von Menschen nach dem LAG zur Verfügung stehen, sowie deren Art (Wohnungen, Häuser, Container etc.).

  • Sonstige geschaffene und vorbereitete Kapazitäten, welche zur Unterbringung von Menschen nach dem LAG a) zur Verfügung stehen und b) zur Verfügung stehen sollen.

  • Belegungssituation der einzelnen Objekte (Gesamtkapazität je Objekt vs. tatsächliche Belegung je Objekt).

  • Kostenkalkulation als Querschnitt aller bisher zur Verfügung stehenden Objekte mit einer Hochrechnung hinsichtlich der haushalterischen Auswirkungen bis zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres. Es ist dafür ein „Soll/Ist-Vergleich sowie eine gesonderte Kalkulation und Darstellung für den Investitionsplan der Gemeinde zu führen.

  • Aktueller Stand der bei der Gemeinde angefallenen Gesamtkosten der Unterbringung, die Höhe bereits erstatteten Beträge sowie die Höhe der voraussichtlichen Kosten, die der Gemeinde nicht erstattet werden.

  • Allgemeiner Ausblick aufgrund der aktuellen Lage zum jeweiligen Jahresende.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 17.10.2023 09:09 Uhr