Bauleitplanungen der Gemeinde Birkenau; Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Erweiterung Amselhof“ sowie Bebauungsplan „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau; a) Aufstellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) b) Beschlussfassung der der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB), deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB c) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB d) Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr, 13.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 13.11.2023 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 12.12.2023 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

a) Zur Schaffung der bauleitplanerischen Vorbereitung einer Erweiterung des Kultur- und Tourismusangebots wird die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. 
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Einstimmig angenommen 
b) Die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau wird hiermit als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind über die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme zur Vorentwurfsplanung, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, zu bitten. Alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behörden- und Trägerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Einstimmig angenommen
c) Zur Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Kultur- und Tourismusangebots, wird die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan beschlossen. 
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diesen Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 
Abstimmungsergebnis
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Einstimmig angenommen
d) Der Bebauungsplan „Erweiterung Amselhof“ in der Gemeinde Birkenau wird hiermit als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. 
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sind ortsüblich bekannt zu machen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind über die Auslegung zu unterrichten und um Stellungnahme zur Vorentwurfsplanung, insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, zu bitten. Alle im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- sowie Behörden- und Trägerbeteiligung eingehenden Einwendungen und sonstigen Äußerungen sind zu prüfen und mit fachlicher Beurteilung zur Beratung sowie Behandlung und Beschlussfassung vorzulegen. 
Abstimmungsergebnis
Ja: 7
Nein: 0
Enthaltung: 0
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.11.2023 06:35 Uhr