Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Baugrundstücke der Gemeinde Birkenau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 07.11.2023 ö Beschließend 4
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 28.11.2023 ö Vorberatend 2
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 28.11.2023 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 30.01.2024 ö Beschließend 5

Sitzungsverlauf 1

GV Prof. Kies: Bericht aus der gemeinsamen Sitzung des HFA mit dem BUEV zu den Vergaberichtlinien für gemeindeeigene Baugrundstücke. Es wird angeregt, den Reiter „Finanzen“ in der Beschlussvorlage zukünftig mehr einzubinden.

GV M. Steinmann berichtet aus dem Bauausschuss zum Tagesordnungspunkt.

Darauf folgen weitere Wortmeldungen von GV M. Rohn, GV U. Zeffner und GV Prof. Kies.

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenau werden folgende Beschlüsse empfohlen:

Die Gemeindevertretung legt die Richtlinien für den Verkauf von gemeindlichen Baugrundstücke gemäß der Anlage 1 fest. 
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Birkenau legt als Verkaufsziel für den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken die maximal mögliche Einnahmeerzielung fest. 
Die Gemeindevertretung legt fest, dass Baugrundstücke in der Großgemeinde Birkenau zukünftig gegen Höchstgebot mit Festlegung eines Mindestgebotes verkauft werden.
Der Gemeindevorstand legt das Mindestgebot für die Baugrundstücke fest. Als Wertermittlung für das Mindestgebot wird eine Verkehrswertermittlung oder das Bodenrichtwertprogramm (Boris Hessen) herangezogen.
Die Gemeindevertretung beauftragt die Verwaltung zukünftige Vergabeverfahren und den Verkauf gemäß den aufgeführten Eckpunkten zu erstellen und durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 05.02.2024 09:20 Uhr