Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau Aufstellung des Bebauungsplanes „Nordwestlich der Apfelstraße“ in der Gemarkung Birkenau sowie Einstellung des Verfahrens zur Einbeziehungssatzung „Nordwestlich der Apfelstraße“ und Rücknahme des diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses vom 21.07.2015 a) Geänderter Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB; b) Einstellung des Verfahrens über eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Einbeziehungssatzung) mit Bezeichnung „Nordwestlich der Apfelstraße“ und Rücknahme des diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses vom 21.07.2015; c) Anerkennung des vorgelegten Bebauungsplanentwurfs „Nordwestlich der Apfelstraße“ zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13b BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 04.07.2022 ö Vorberatend 3
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 05.12.2022 ö Vorberatend 3
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 13.12.2022 ö Beschließend 3

Sitzungsverlauf 1

GV Steinmann (CDU) verliest die Stellungnahme des BUEV zu diesem TOP.


GV Schabel (Bündnis 90/Die Grünen) verliest die Stellungnahme der Bündnis 90/Die Grünen zu diesem TOP.

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
zu a)        Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, das am 14.10.2014 förmlich eingeleitete Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan „Nordwestlich der Apfelstraße“ wieder aufzunehmen und den damaligen Aufstellungsbeschluss zu ändern.  
       Da die Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan nicht wie in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.10.2014 im zweistufigen Regelverfahren, sondern nach den Maßgaben des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt. 
Im Sinne des § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen. Ferner wird beschlossen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Birkenau, Flur 13, Flurstück 32/31 (öffentliche Verkehrsfläche Apfelstraße) sowie 17/69 (jeweils teilweise). Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Nordwestlich der Apfelstraße“ ist in nachstehender Abbildung Nr. 2 gekennzeichnet.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
zu b)        Die Gemeindevertretung beschließt die Einstellung des Verfahrens über eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil (Einbeziehungssatzung) mit Bezeichnung „Nordwestlich der Apfelstraße“ und die Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses i. S. d. § 2 Abs. 1 BauGB vom 21.07.2015. 
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
zu c)        Der Bebauungsplan „Nordwestlich der Apfelstraße“ wird hiermit als Satzungsentwurf zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange i. S. d. § 4 Abs. 2 BauGB, jeweils i. V. m. § 13b BauGB anerkannt und die dazugehörige Begründung wird gebilligt. Es wird beschlossen, die Beteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB und die weiteren Verfahrensschritte auf dieser planerischen Grundlage durchzuführen.

Grundlage obiger Beschlussfassung ist die vorgelegte Planung zum Satzungsentwurf des Planungs- und Ingenieurbüros InfraPro Ingenieur GmbH & Co. KG, Lautertal, mit Planstand April 2022.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 20.12.2022 13:32 Uhr