Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Bebauungsplan "Riedacker" in Birkenau; a) Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Riedacker" in Birkenau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie Beschlussfassung über die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB b) Anerkennung des vorgelegten Bebauungsvorschlags „Riedacker“


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Ausschuss für Bau, Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr 05.12.2022 ö Vorberatend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 13.12.2022 ö Beschließend 4

Sitzungsverlauf 1

BGM Mapplassary teilt folgendes zu diesem TOP mit:

Bevor dieses Gremium in die Abstimmung ginge, erachte es die Verwaltung als wichtig, eine weitere Information zu diesem TOP mitzugeben. In der Sitzung des Bauauschusses sei der Hinweis eingebracht worden, dass die Bebauung des dortigen Standorts auch im Zuge der geplanten FNP-Fortschreibung getätigt werden könne. Frau Meyer hätte allerdings schon bei dieser Sitzung betont, dass die Vorteile einer Wegeverbreiterung und eines Wendehammers so nicht in eine FNP-Planung mit übernommen werden können. BGM Mapplassary wolle lediglich auf diesen Umstand hinweisen und klarmachen, dass im Falle einer Ablehnung dieser Bauleitplanung sich jeder die Frage stellen muss, ob eine Diskussion der Fläche im Zuge der FNP-Fortschreibung zu einem besseren Ergebnis führen würde. Das Instrument des Flächennutzungsplanes sei eine sehr grobe Planung, die solche Regelung wie die eines Bebauungsplanes nicht vorsehe.

GV Steinmann (CDU) verliest die Stellungnahme des BUEV zu diesem TOP.

Herr Krupka, WSW+Partner erläutert den Sachverhalt und steht für Fragen zur Verfügung.

GV O’Donovan (FDP) verliest die Stellungnahme der FDP zu diesem TOP.

GV Helth (CDU):        Bitte um Sitzungsunterbrechung zur Beratung.


Die Sitzung wird um 19.42 Uhr unterbrochen.

Die Sitzung wird um 19.52 Uhr wieder aufgenommen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
zu a)        Zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB wird hiermit beschlossen, einen Aufstellungsbeschluss für die Neuausweisung einer wohnbaulichen Nutzung (Allgemeines Wohngebiet) zu schaffen. Der Eigentümer des Grundstückes Flur 4, Nr. 509 der Gemarkung Nieder-Liebersbach beabsichtigt das Flurstück zu Teilen wohnbaulich zu entwickeln. Die erforderlichen Schritte zur Erschließung des Plangebiets an das öffentliche Straßenverkehrsnetz bzw. an die öffentliche Infrastruktur werden vom Eigentümer übernommen. 
Die in der Gemeinde vorhandenen Wohnbauflächenreserven sind aufgrund anhaltender Nachfrage erschöpft oder werden von den Eigentümern nicht veräußert, sodass es mittelfristig nicht möglich ist, der Nachfrage gerecht zu werden. Deshalb soll die Ausweisung des Baugebiets die Möglichkeit geboten werden, bedarfsgerecht eine zusätzliche Fläche für das Familienwohnen in Eigenheimen zur Verfügung zu stellen.
Da die Anwendungsvoraussetzungen gegeben sind, wird der Bebauungsplan nach den Maßgaben des § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren (Einbeziehung von Außen-bereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) aufgestellt. 
Im Sinne des § 13b BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB unter Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abzusehen. Ferner wird beschlossen, gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abzusehen.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Nieder-Liebersbach, Gemeinde Birkenau, Flur 4, Flurstück 509 vollständig sowie 252/5 (öffentliche Straßenverkehrsfläche) und 232/1 jeweils teilweise). Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Riedacker“ ist in nachstehender Abbildung Nr. 1 gekennzeichnet.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
zu b)        Der vorlegte Bebauungsvorschlag zur wohnbaulichen Entwicklung des Flurstücks 509 und den erforderlichen Erschließungsmaßnahmen (Verbreiterung des öffentlichen Straßen-verkehrsraums und des Wirtschaftsweges auf 4 Meter, Herstellung eines PKW-Wendehammers nach der RASt 06 mit 3 Stellplätzen) auf den Flurstücken 252/5, 232/1 und 509 Gemarkung Nieder-Liebersbach, Gemeinde Birkenau, Flur 4 wird anerkannt und gebilligt. 

Grundlage obiger Beschlussfassung ist die vorgelegte Planung (Bebauungsvorschlag) des Planungs- und Ingenieurbüros WSW & Partner GmbH, Kaiserslautern, mit Planstand November 2022.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 20.12.2022 13:32 Uhr