Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau;hier: Anerkennung des vorgelegten Entwurfes für den Durchführungsvertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr, 19.06.2023

Beratungsreihenfolge

Sitzungsverlauf 1

Herr Steinmann gibt eine kurze Zusammenfassung zum bisherigen Geschehen in der Angelegenheit „Bebauungsplan Kühruhweg“: bereits im Juli 2020 tagte der Ausschuss zum gleichen Thema und stimmte der damaligen Beschlussvorlage mit 4 gegen 2 Stimmen zu. Auch der damalige Gemeindevorstand hatte sich zugunsten des Vorhabens ausgesprochen. Die Vorlage wurde jedoch nicht zur endgültigen Beschlussfassung in die Gemeindevertretung gegeben, weil die Verwaltung noch weitere Fragen geklärt sehen wollte.
Frau Tina Meyer erläutert, wie sich der Sachstand in der Zwischenzeit geändert hat: 
Der Vorhabenträger kann mittlerweile eine gesicherte Erschließung nachweisen. Zum einen ist ein Teil des Zufahrtsareals in den Besitz des Vorhabenträgers übergegangen; für die nicht in seinem Besitz stehenden Teile kann ein notariell gesichertes Zufahrtsrecht nachgewiesen werden.
Der Ausschuss diskutiert den Durchführungsvertrag insbesondere unter dem Gesichtspunkt, ob die Gemeinde zusätzliche Empfehlungen oder sogar Vorgaben zur Heizungstechnik (regenerative Energie) machen sollte.

Datenstand vom 18.07.2023 11:39 Uhr