Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau;hier: Anerkennung des vorgelegten Entwurfes für den Durchführungsvertrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge

Sitzungsverlauf 1

Es folgt eine kurze Stellungnahme aus dem Bauausschuss durch GV M. Steinmann zum Tagesordnungspunkt. 


Abstimmung: Ja: 21, Nein: 6 Enthaltungen: 0; mehrheitlich angenommen

Beschlussvorschlag

Der vorgelegte Durchführungsvertrag wird hiermit anerkannt und beschlossen. Die wesentlichen Inhalte, die Voraussetzung für die Umsetzung des Planvorhabens sind, konnten durch den Vorhabenträger glaubhaft nachgewiesen werden, so dass auf dieser planerischen und vertraglichen Grundlage eine Planverwirklichung auf der Grundlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Durchführungsvertrages hinreichend anzunehmen ist.
Zugleich wird der Beschluss des Gemeindevorstandes vom 30.07.2020 hiermit durch die hier vorliegende Beschlussfassung ersetzt.
Der Gemeindevorstand, vertreten durch den Bürgermeister und den 1. Beigeordneten, wird beauftragt, die Vertragsunterzeichnung nach erfolgter Vorlage des vom Vorhabenträger bereits unterzeichneten Durchführungsvertrages zu vollziehen. Voraussetzung für die Gegenzeichnung des Durchführungsvertrages ist, dass die Gemeindevertretung zuvor den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kühruhweg“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen hat.
Grundlage dieser Beschlussfassung ist der vorgelegte Entwurf des Durchführungsvertrages mit Stand vom 10.05.2023 nebst den beigestellten Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 17.10.2023 09:09 Uhr