Bauleitplanung der Gemeinde Birkenau; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kühruhweg“ in der Gemarkung Birkenau hier: a) Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §13a BauGB b) Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kühruhweg“ als Satzung nach § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr, 19.06.2023

Beratungsreihenfolge

Sitzungsverlauf 1

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit wurden in den Jahren 2019 und 2020 Stellungnahmen abgegeben, die bis heute unverändert Gültigkeit haben. Leider liegt jedoch von Seiten der Feuerwehr keine verbindliche Aussage vor, insbesondere existiert kein Einsatzplan.
Es wird daher angeregt, dass ein Ortstermin möglichst auch mit Beteiligung des Planers stattfinden sollte, der besonders Fragen im Zusammenhang mit der Zuwegung klären soll.
Als Termin wird der 24. Juli avisiert; Ortstermin um 19 Uhr, Ausschusssitzung um 20 Uhr.

Abstimmung - der Ausschuss vertagt sich : einstimmig angenommen

Beschlussvorschlag

Der Gemeindevertretung wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
zu a)        Die im Zuge der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen werden entsprechend den Vorschlägen in der vorliegenden Auflistung zur Anlage I, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung ist, behandelt und es wird gemäß dem jeweiligen Beschlussvorschlag ein Beschluss hierüber gefasst.
       Die Gemeindevertretung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.

zu b)        Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan „Kühruhweg“ bestehend aus dem Rechtsplan, den Vorhaben- und Erschließungsplänen, dem Textteil sowie der dazu gehörenden Begründung, wird hiermit einschließlich der in dieser Sitzung beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen, als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. 

Grundlage obiger Beschlussfassungen ist die vorgelegte Planung zum Satzungsbeschluss der InfraPro GmbH, Lautertal (Reichenbach), mit Planstand 16.05.2023, in den die nach Anlage I aufgeführten Änderungen eingearbeitet wurden. Es wird zugleich festgestellt, dass mit der beschlossenen Anpassung des Planinhaltes die Grundzüge dieser Bauleitplanung nicht berührt werden und es sich um keine Planänderung im materiell-rechtlichem Sinne handelt, sondern lediglich um eine Präzisierung und positive Konkretisierung eines bestehenden Planinhaltes. Von der erneuten Auslegung i. S. d. § 4a Abs. 3 BauGB, wonach der Entwurf erneut auszulegen ist, wenn der Bauleitplan nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird, ist daher abzusehen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplans durch die ortsübliche Bekanntmachung über den Beschluss des Bebauungsplans als Satzung (Inkraftsetzung) herbeizuführen. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.07.2023 11:39 Uhr