Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung der Gemeindevertretung, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 23.01.2024 ö Vorberatend 2
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 30.01.2024 ö Beschließend 7
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 26.03.2024 ö Beschließend 4
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 16.04.2024 ö Beschließend 8.1
Haupt- und Finanzausschuss Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 24.04.2024 ö Vorberatend 2.1
Gemeindevertretung Sitzung der Gemeindevertretung 25.04.2024 ö Beschließend 3.1

Sitzungsverlauf 1

21:02 Uhr: 20 Minuten Sitzungsunterbrechung

21:23 Uhr: Sitzung wird fortgeführt

GV Prof. Kies berichtet aus dem HFA zum Haushalt 2024 . Hierbei verliest er zuerst die ursprüngliche Empfehlung des HFA an die Gemeindevertretung.  Danach verliest er den neuen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zum Haushalt 2024.

Daraufhin folgen Stellungnahmen der Parteien zum Haushalt 2024 (GV O’Donovan, GV M. Seppich, GV H. Roos, GV R. Butterman)


Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen:

  1. Der Haushaltsplan 2024 wird an den Haupt- und Finanzausschuss zurückverwiesen. Die Gemeindeverwaltung erhält den Auftrag, bis zu einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 5. März 2024 den Haushaltsplan 2024 zu überarbeiten und einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt einzubringen, der eine deutliche Reduzierung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis aufweist.

  2. Dabei sind folgende Kriterien zu berücksichtigen und zu erfüllen: 

    1. Die Gemeindeverwaltung ermittelt auf der Ausgaben-Seite des Ergebnishaushaltes Einsparpotenziale über alle Produktgruppen hinweg. Dabei ist auch zu unterscheiden zwischen Pflichtaufgaben sowie freiwilligen Aufgaben. 

    2. Die Gemeindeverwaltung ermittelt auf der Einnahmen-Seite des Ergebnishaushalts 2024 Potenziale zur Erhöhung der kommunal beeinflussbaren Einnahmen.

  3. Zur Vorbereitung des Haushalts 2025 in einer Klausurtagung im Juli 2024 

    1. ermittelt die Gemeindeverwaltung entsprechend der vorgenannten Nr. 2.a und 2.b Einsparpotenziale und Einnahmenerhöhungspotenziale für die Folgejahre. Dabei ist auch auf Möglichkeiten der Einführung neuer Einnahmen jedweder Art einzugehen (z.B. Parkraumbewirtschaftung, Anliegerparkgebühren, Zweitwohnungssteuer etc.). 

    2. Des Weiteren sind absehbare Auswirkungen künftiger Projekte mit besonders hohem Investitionsbedarf wie z.B. Sanierung der Hauptstraße, Renovierung Jugendhaus in NiLi, Neubau Kindergarten, Feuerwehrbedarfe etc. mit den jeweiligen Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt zu berücksichtigen und mit abzubilden.

    3. Die Gemeindeverwaltung erstellt eine Kosten-Risiko-Betrachtung (best case/ worst case) der fünf größten, kommunal beeinflussbaren Ausgabepositionen mit Risikopuffer.

    4. Die Gemeindeverwaltung überabeitet und priorisiert das Investitionsprogramm 2024-2027 unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte. Innerhalb der Projekte ist in einer Reihenfolge zu sortieren unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung und externen Kapazitäten der Realisierung.

    5. Die Gemeindeverwaltung ermittelt die Grenze der maximalen Gesamtverschuldung bis zu der der Ergebnishaushalt auch künftig noch ausgeglichen werden kann.



Abstimmung über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen:  

Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1; einstimmig angenommen

Datenstand vom 05.02.2024 09:20 Uhr